Betreff
Abfallrecht; Umgang mit illegalen Altkleidersammlungen
Vorlage
OA/347/2019
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Abfälle aus privaten Haushalten sind nach den Vorschriften des § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also der städt. Müllabfuhr zu überlassen. Diese Überlassungspflicht besteht u.a. nicht für Abfälle, die durch eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Hierunter fällt auch die Sammlung von Altkleidern in Altkleidercontainern.
Im Stadtgebiet Fürth betreibt das Amt für Abfallwirtschaft eine eigene Sammlung von Altkleidern über einen beauftragten Dritten. Hierzu sind im Stadtgebiet eine Vielzahl von Containern aufgestellt und wurden im Jahr 2018 über 450 t Altkleider eingesammelt.
Daneben haben in Fürth noch acht gewerbliche und sieben gemeinnützige Sammler Altkleidersammlungen bei der Stadt Fürth, Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) entsprechend § 18 KrWG angezeigt und Sammelcontainer aufgestellt.
Diese Sammler haben in 2018 47 t (gewerbliche Sammler) bzw. 181 t (gemeinnützige Sammler) Altkleider eingesammelt.
Leider werden auch immer wieder Altkleidersammlungen durchgeführt, die nicht bei der Stadt Fürth angezeigt wurden. Durch die unterbliebene Anzeige kann die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der mit diesen Containern erfassten Abfälle (Altkleider) nicht nachvollzogen werden. Zudem verleiten z.B. nicht regelmäßig geleerte Altkleidercontainer dazu, in deren Umfeld weitere Abfälle abzulagern. Dieses Risiko ist in der Regel bei ordnungsgemäß angezeigten Sammlungen geringer.
Das OA hat seit Beginn dieses Jahres kontinuierlich diese illegalen Container aufgegriffen und versucht, den Träger der Sammlung zu ermitteln. Sofern dies nicht gelungen ist, wurden die Container mit Stretchfolie umwickelt, um ein weiteres Einwerfen von Altkleidern zu verhindern. Die Container wurden amtlich versiegelt und der Betreiber der Sammlung wurde durch das Anbringen eines Hinweises darüber informiert. Die Betreiber der Sammlungen erhalten so die Gelegenheit, diese Sammlung durch eine nachträgliche Anzeige zu legalisieren und werden zugleich darauf hingewiesen, dass die Container nach dem Verstreichen einer Frist durch die Stadt Fürth abtransportiert und, nach Ablauf einer Lagerfrist, verwertet werden.

 

P1050920

Bild 1: Mit Stretchfolie umwickelter Container

P1050918

Bild 2: Das Schloss des Containers wurde versiegelt

P1050921

Bild 3: Hinweis am Container auf die amtliche Versiegelung


Da die Sammelcontainer ausschließlich auf Privatgrund aufgestellt waren, wurde vorab mit den Grundstückseigentümern geklärt, ob von deren Seite Einwände gegen einen möglichen späteren Abtransport der Container durch die Stadt Fürth bestehen. Dies war überwiegend nicht der Fall, die Grundstückseigentümer begrüßten in der Mehrzahl sogar die Aktion der Stadt Fürth, da sie zumeist keine Erlaubnis zur Aufstellung der Container erteilt haben, bzw., sofern es im Vorfeld doch zu einer Vereinbarung gekommen ist, diese durch den Sammler nicht eingehalten wurde.
Insgesamt wurden seit Beginn diesen Jahres 16 Altkleidercontainer durch das OA im Stadtgebiet festgestellt, die nicht nach den abfallrechtlichen Vorschriften des KrWG angezeigt waren, bzw. die zunächst keiner angezeigten Sammlung zugeordnet werden konnten.
Die weitere Überprüfung hat in einigen Fällen z.B. ergeben, dass Container entweder doch einer ordnungsgemäß angezeigten Sammlung zugeordnet werden können, die Sammlung angezeigt wurde, oder die Container, wohl durch die Betreiber der Sammlung, von ihren Standplätzen entfernt wurden.
Bislang wurden insgesamt 10 Container durch die Stadt Fürth entfernt. Neun Container wurden bereits durch das Amt für Abfallwirtschaft verwertet (Altmetallrecycling), ein Sammelcontainer wird derzeit noch auf dem Gelände der Abfallwirtschaft bis zum Fristablauf gelagert.
Bislang hat sich kein Träger der illegalen Sammlungen bei der Stadt Fürth gemeldet und eine Herausgabe der abgefahrenen Sammelcontainer verlangt.
Das OA führt diese Aktion fort.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: