Entfällt, da Kenntnisnahme
Abfälle aus privaten Haushalten sind nach den Vorschriften des § 17 Abs.
1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dem öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger, also der städt. Müllabfuhr zu überlassen. Diese
Überlassungspflicht besteht u.a. nicht für Abfälle, die durch eine
gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen
Verwertung zugeführt werden. Hierunter fällt auch die Sammlung von Altkleidern
in Altkleidercontainern.
Im Stadtgebiet Fürth betreibt das Amt für Abfallwirtschaft eine eigene Sammlung
von Altkleidern über einen beauftragten Dritten. Hierzu sind im Stadtgebiet
eine Vielzahl von Containern aufgestellt und wurden im Jahr 2018 über 450 t
Altkleider eingesammelt.
Daneben haben in Fürth noch acht gewerbliche und sieben gemeinnützige Sammler
Altkleidersammlungen bei der Stadt Fürth, Amt für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz (OA) entsprechend § 18 KrWG angezeigt und Sammelcontainer
aufgestellt.
Diese Sammler haben in 2018 47 t (gewerbliche Sammler) bzw. 181 t (gemeinnützige
Sammler) Altkleider eingesammelt.
Leider werden auch immer wieder Altkleidersammlungen durchgeführt, die nicht
bei der Stadt Fürth angezeigt wurden. Durch die unterbliebene Anzeige kann die
ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der mit diesen Containern erfassten
Abfälle (Altkleider) nicht nachvollzogen werden. Zudem verleiten z.B. nicht
regelmäßig geleerte Altkleidercontainer dazu, in deren Umfeld weitere Abfälle
abzulagern. Dieses Risiko ist in der Regel bei ordnungsgemäß angezeigten
Sammlungen geringer.
Das OA hat seit Beginn dieses Jahres kontinuierlich diese illegalen Container
aufgegriffen und versucht, den Träger der Sammlung zu ermitteln. Sofern dies
nicht gelungen ist, wurden die Container mit Stretchfolie umwickelt, um ein
weiteres Einwerfen von Altkleidern zu verhindern. Die Container wurden amtlich
versiegelt und der Betreiber der Sammlung wurde durch das Anbringen eines
Hinweises darüber informiert. Die Betreiber der Sammlungen erhalten so die
Gelegenheit, diese Sammlung durch eine nachträgliche Anzeige zu legalisieren
und werden zugleich darauf hingewiesen, dass die Container nach dem
Verstreichen einer Frist durch die Stadt Fürth abtransportiert und, nach Ablauf
einer Lagerfrist, verwertet werden.
Bild 1: Mit Stretchfolie
umwickelter Container
Bild 2:
Das Schloss des Containers wurde versiegelt
Bild 3: Hinweis am Container auf
die amtliche Versiegelung
Da die Sammelcontainer ausschließlich auf Privatgrund aufgestellt waren, wurde
vorab mit den Grundstückseigentümern geklärt, ob von deren Seite Einwände gegen
einen möglichen späteren Abtransport der Container durch die Stadt Fürth
bestehen. Dies war überwiegend nicht der Fall, die Grundstückseigentümer
begrüßten in der Mehrzahl sogar die Aktion der Stadt Fürth, da sie zumeist
keine Erlaubnis zur Aufstellung der Container erteilt haben, bzw., sofern es im
Vorfeld doch zu einer Vereinbarung gekommen ist, diese durch den Sammler nicht
eingehalten wurde.
Insgesamt wurden seit Beginn diesen Jahres 16 Altkleidercontainer durch
das OA im Stadtgebiet festgestellt, die nicht nach den abfallrechtlichen
Vorschriften des KrWG angezeigt waren, bzw. die zunächst keiner angezeigten
Sammlung zugeordnet werden konnten.
Die weitere Überprüfung hat in einigen Fällen z.B. ergeben, dass Container
entweder doch einer ordnungsgemäß angezeigten Sammlung zugeordnet werden
können, die Sammlung angezeigt wurde, oder die Container, wohl durch die
Betreiber der Sammlung, von ihren Standplätzen entfernt wurden.
Bislang wurden insgesamt 10 Container durch die Stadt Fürth entfernt. Neun
Container wurden bereits durch das Amt für Abfallwirtschaft verwertet
(Altmetallrecycling), ein Sammelcontainer wird derzeit noch auf dem Gelände der
Abfallwirtschaft bis zum Fristablauf gelagert.
Bislang hat sich kein Träger der illegalen Sammlungen bei der Stadt Fürth
gemeldet und eine Herausgabe der abgefahrenen Sammelcontainer verlangt.
Das OA führt diese Aktion fort.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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