Betreff
Vorlage zu den Anträgen von CSU-Stadtratsfraktion und Behindertenrat der Stadt Fürth vom 29. bzw. 30.04.2019 - Außenaufzug Bürgeramt Nord
Vorlage
Rf. II/195/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Die aktuellen Umbaumaßnahmen im 1. OG werden so geplant, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Errichtung eines Außenaufzugs mit Anbindung des Gesamtgebäudes möglich ist, wenn eine Gesamtlösung für das Gebäude feststeht.


Die WBG schlägt vor, dass durch Anpassungen am Grundriss des 1. OG (siehe Anlage 1) die Voraussetzungen für den späteren Einbau eines Außenaufzugs geschaffen werden. Unter Beachtung dieser Umplanung sollen dann Umbau und Sanierung des Ämtergebäudes Nord ansonsten wie geplant durchgeführt werden, um Verzögerungen zu verhindern. Aufgrund der Nachfragen und Beschwerden der Bürger ist die zeitnahe Fertigstellung der Sanierung des Ämtergebäude Nord essentiell.

Der Aufzug selbst soll erst eingebaut werden, wenn eine dauerhafte Lösung für die Nutzung des gesamten Gebäudes feststeht, da die WBG keinen Sinn in der Erschließung nur eines Geschosses durch einen Aufzug sieht. Eine Erschließung der anderen Geschosse würde wesentliche Umbauten in diesen bedürfen, die momentan nicht vorgesehen und aufgrund der Vermietung der Flächen derzeit auch nicht möglich sind. Eine barrierefreie Erschließung ist auch momentan nicht verpflichtend, da keine Generalsanierung geplant ist.

 

Der Einbau eines Außenaufzugs zur jetzigen Zeit würde die aktuelle Sanierung zeitlich stark verzögern. Die Verzögerung wäre zurückzuführen auf:

  • Bauantragsstellung und Erteilung der Genehmigung
  • Änderung der Planung des 1. OG
  • Lieferzeit des Aufzugs
  • Zusätzliche vorzunehmende Arbeiten

 

Der Vorschlag der WBG sieht vor, dass zukünftig an der Giebelseite Nord ein Außenaufzug angebracht werden könnte, von dem aus man direkten Zugang zum Wartebereich hat (siehe Anlage 2). Im Außenbereich müsste für den Aufzug ein vorhandener Baum entfernt und das Nebengebäude versetzt werden. Der Aufzug wäre von der Straße aus sichtbar und würde somit die Gebäudeansicht beeinträchtigen. Eine geeignetere Position ist aufgrund der Ausrichtung und der Aufteilung des Gebäudes nicht gegeben.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein Innenaufzug aufgrund notwendiger Änderungen der Raumstruktur in allen Geschossen einer Kernsanierung gleichkommen würde und damit zum Verlust des Bestandsschutzes insb. des Brandschutzes der Decken führen würde. Außerdem würde in allen Geschossen benötigter Raum aufgrund des Aufzugsschafts verlorengehen und es müssten für die umfassenden Arbeiten alle Geschosse geräumt werden. Ein Innenaufzug ist daher aufgrund des finanziellen, planerischen und zeitlichen Aufwands nicht sinnvoll.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Neuer Grundriss 1. OG

Anlage 2: Grundrisse Ansichten Schnitt