Betreff
Heinrich-Schliemann-Gymnasium, Architektenwettbewerb, Erweiterung des Wettbewerbsbereichs
Vorlage
GWF/317/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt die Vorlage des Baureferats zur Kenntnis und beschließt:

 

  1. Die Planung des Gymnasiums wird wie in der Auslobung des Architektenwettbewerbs angegeben weitergeführt, d.h. Gebäudeteile dürfen bis direkt an die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet gebaut werden, Pausenhof, Schulgarten und Fahrradständer können im LSG platziert werden. Drei auf dem Flurstück 185 stehende Bäume (Baum Nr. 2, Nr. 3, Nr. 15; darunter die Eiche) sind besonders schützenswert, ein Erhalt ist zu prüfen und ist außerordentlich wünschenswert.

 

  1. Alternativ wird der Wettbewerbsbereich neben Pausenhof, Schulgarten und Fahrradständer auch für die Bebauung durch Gebäudeteile in das Landschaftsschutzgebiet erweitert. Bei Bebauung des Landschaftsschutzgebietes durch Gebäudeteile ist die Eiche auf Fl.St. 185 zwingend zu erhalten.

 

  1. Art und Umfang der Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebiets bzw. des geschützten Gehölzbestands sind vor Realisierung der Planung im Rahmen vorgeschriebener naturschutzrechtlicher Verfahren zu bewerten.

 


Der Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums ist auf dem Flurstück 185 auf dem Wolfsgruberareal vorgesehen. Der zweiphasige Architektenwettbewerb ist am 10.05.2019 gestartet. Durch die Erweiterung des Raumprogramms von 3,5 auf 4,5 Züge und die Erhöhung von G8 auf G9 ist das Grundstück sehr weit ausgereizt. Eine optimale Straßenführung der Erschließungsstraße schränkt die bebaubare Fläche zusätzlich ein.

Nach Überprüfung durch den Wettbewerbsbetreuer ist die Bebauung durch das Gymnasium knapp möglich, jedoch sind die Teilnehmer des Wettbewerbs in der Gestaltung der Architektur stark eingeschränkt.

 

Von der Stadt Fürth wurde in der Auslobung des Wettbewerbs folgendes festgelegt:

Gebäudeteile können bis direkt an die Grundstücksgrenze und somit direkt an die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet gebaut werden. Es muss also durch die Bebauung kein besonderer Abstand zum Landschaftsschutzgebiet eingehalten werden.

Teile des Pausenhofes, der Fahrradständer und Schulgarten sind innerhalb des Landschaftsschutzgebietes möglich, jedoch im möglichst geringem Umfang, möglichst nahe am Flurstück 185.

Drei der auf dem Wettbewerbsgrundstück stehenden Bäume (darunter die Eiche) sind besonders schützenswert. Ein zumindest teilweiser Erhalt ist zu prüfen.

 

Um die Architektur und die Qualität der Schule zu verbessern, wird, wie auch in der ersten Sitzung durch einige Jurymitglieder des Preisgerichts des Wettbewerbs vorgeschlagen, die Möglichkeit der Bebauung des Landschaftsschutzgebietes neben Teilen des Pausenhofes, der Fahrradständer und des Schulgartens auch durch Gebäudeteile zuzulassen. Die im Landschaftsschutzgebiet genutzten Flächen sind dennoch möglichst gering zu halten und sollen direkt an das Flurstück 185 anschließen.

Bei Bebauung des Landschaftsschutzgebietes durch Gebäudeteile ist die Eiche zwingend zu erhalten. Der Erhalt der zwei weiteren angegebenen zu schützenden Bäume ist zu prüfen und ist ebenfalls außerordentlich wünschenswert.

Art und Umfang der Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebiets bzw. des geschützten Gehölzbestands sind vor Realisierung der Planung im Rahmen vorgeschriebener naturschutzrechtlicher Verfahren zu bewerten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Plan

1 Baumbestandplan

1 Auszug aus WebGIS