Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.05.2019 - Keine Ausschreibungen und Vergaben mehr für sich als unzuverlässig erwiesene Baufirmen
Vorlage
Rf. V/925/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Keine Beschlussfassung, nur Kenntnisnahme


Die Baureferentin Frau Lippert nimmt zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.05.2019 wie folgt Stellung:

 

Ein Ausschluss von Bietern von aktuellen Vergabeverfahren auf Grund von Unzuverlässigkeit ist grundsätzlich möglich.

Die Anforderungen an einen rechtmäßigen Ausschluss eines Bieters auf Grund von Unzuverlässigkeit sind jedoch sehr hoch.

 

Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit ist ausschlaggebend, ob bei einer Gesamtabwägung die positiven oder die negativen Erfahrungen mit einem Bieter objektiv größeres Gewicht haben. Zum Ausschluss eines Bieters wegen Unzuverlässigkeit bedarf es einer dokumentierten negativen Prognose. Dazu muss ein Angebotsausschluss wegen mangelnder Zuverlässigkeit und fehlender Leistungsfähigkeit bei früheren Aufträgen ausführlich dokumentiert sein.

 

Für die Feststellung mangelnder Zuverlässigkeit müssen bei der Bedarfsstelle nachvollziehbare sachliche Gründe vorliegen, dass auf Grund der nachweislichen schweren Verfehlung in der Vergangenheit auch für den zu vergebenden Auftrag schwere Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers bestehen.

Dies ist in der Regel erst nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil sicher gegeben.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: