Der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss nimmt die
Ausführungen des Wirtschaftsreferenten zustimmend zur Kenntnis. Die Stadt Fürth
soll eine Erweiterung des Bannwaldes beim Landratsamt Fürth beantragen.
Der Bereich des Waldheims Sonnenland (Fl.Nr.: 594/12, Gemarkung Fürther Stadtwald) ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt. Der Bereich des Waldheims Sonnenland ist vom Landschaftsschutzgebiet bis zur Heilstätten Straße umschlossen. Der Naturschutzbeirat der Stadt Fürth hat am 22.03.2018 angeregt, dass die Stadt Fürth beim Landratsamt Fürth die Ausweitung des Bannwalds beantragen solle. Die Grenze des Bannwaldes solle nordöstlich des Waldheims Sonnenland gleich mit der Grenze des Landschaftsschutzgebietes verlaufen. Der Bereich des Waldheims Sonnenland wurde von der Stadt Fürth an die WBG Fürth verkauft. Es ist bekannt, das für den Bereich des Waldheims Sonnenland eine Wohnnutzung angestrebt wird. Künftige Umbaumaßnahmen sollen nur innerhalb der vorhandenen Gebäude stattfinden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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nö_Ausweitung des Bannwaldes im Bereich nordöstlich des Waldheims Sonnenland