Betreff
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 310 c Ronhof
Vorlage
SpA/712/2019
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt, den Beschluss zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 310 c Ronhof vom 08.06 1983 aufzuheben.
3. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 310 c Ronhof.


Für den Bereich des Sportparks Ronhof existiert der Bebauungsplan Nr. 310 c (s. Anlage 2); rechtsverbindlich seit dem 04.02.1972. Dieser wird im Wesentlichen durch den Laubenweg, die Alte Reutstraße, die A 73 und die Storchenstr. begrenzt; die genaue Abgrenzung ist dem Planblatt zu entnehmen (s. Anlage 1). Der Bebauungsplan sieht für den gesamten Geltungsbereich eine Wohnbebauung vor.

 

Zur Aktualisierung der festgesetzten Wohnbebauung wurde am 08.06 1983 durch den Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Grundlage für diesen Beschluss war die damals geplante Verlegung des Ronhofs. Nachdem diese nicht mehr geplant ist, wurde auch die Bebauungsplanänderung nicht weiterverfolgt.

 

Der somit heute noch rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 310 c sieht nach wie vor eine Wohnbebauung vor, die jedoch auf Grund des jetzt abgeschlossenen Stadionneubaus in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden kann und auch den heutigen Anforderungen an einen zeitgemäßen Wohnungsbau nicht mehr entspricht.

 

Aus diesem Grund sollte der Bebauungsplan für den Bereich des Stadions und dessen Nebennutzungen (Parkplätze etc.) aufgehoben werden. Hierdurch könnten die Widersprüche zwischen der heutigen Nutzung und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan beseitigt werden. Dies würde auch für zukünftige bauliche Maßnahmen im Stadion gelten.

Für die Bereiche außerhalb des Stadions sollte der rechtsverbindliche Bebauungsplan weiterhin als Steuerungsinstrument für die städtebauliche Entwicklung in Kraft bleiben.

 

Unter Berücksichtigung der o. g. Ausführungen sollte der Beschluss zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 310 c Ronhof vom 08.06 1983 aufgehoben und ein Verfahren zur Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 310 c Ronhof eingeleitet werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Geltungsbereich für den des Bebauungsplanes Nr. 310 c

2. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan 310 c