Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 09.05.2019 - Graffiti-Flächen in Fürth
Vorlage
TfA/287/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferats zur Kenntnis und beschließt ggf. einzeln über die Freigabe der unten aufgeführten Flächen. 


Lärmschutzwand Hardhöhe

Im Stadtratsbeschlusses vom 25.07.2018 „Freiräume für junge Menschen - Maßnahmenpaket“ wurde eine Erweiterung der Graffiti-Galerie an der Lärmschutzwand Hardhöhe zugestimmt.

Die Stadt Fürth ist entsprechend der DIN 1076 verpflichtet, die Lärmschutzwand alle 3 Jahre auf etwaige Schäden überprüfen zu lassen. Zur Durchführung der Prüfung und Erkennung möglicher Schäden muss die Betonoberfläche sichtbar sein. Daher ist eine Entfernung des Graffitis zwingend erforderlich.

Für die Graffitientfernung eines Feldes (zwischen zwei Stützen) werden die Kosten auf ca. 4000 € geschätzt, damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 80.000 € (20 Felder) bei einer anstehenden Bauwerksprüfung.

Zur Minimierung dieser nicht unerheblichen Kosten und im Hinblick, dass es sich um eine neu errichtete Wand handelt, wird seitens des Tiefbauamtes/Bauhof die Möglichkeit gesehen das Graffiti vorerst nur zur Hauptprüfung (alle 6 Jahre) zu entfernen. Werden dann markante Schäden (z.B. größere Risse, Abplatzungen) festgestellt, muss das Graffiti auch zu den einfachen Prüfungen (Prüfung zwischen den Hauptprüfungen) entfernt werden. Die letzte Hauptprüfung erfolgte im Jahr 2018, so dass die erste Graffitientfernung im Jahr 2024 ansteht. Der Vorschlag wurde auf Grund der Kosten bereits im Bauausschuss abgelehnt.

 

Inzwischen wurden die Flächen auf Grund unterschiedlicher Wissensstände von dem Jugendhaus Hardhöhe nicht bekannten Künstlern besprüht. Diese halbfertigen und nicht legalen Graffitis sollen in jedem Fall entfernt werden. Kosten würden nun in jedem Fall entstehen. Daher wurde zwischen Referat IV und V vereinbart, dass diese Graffitiflächen nun für ein legales Graffiti freigegeben werden und die derzeitigen Graffiti sozusagen, damit „entfern“ werden. Die Kosten für die Entfernung zum nächsten Prüfzyklus im Jahr 2024 sind in diesem Fall dann von Ref. IV rechtzeitig im Haushalt für 2024 anzumelden bzw. zu beschaffen.  

 

 Zu den weiteren im Antrag der SPD vom 09.05.2019 vorgeschlagenen Graffiti-Flächen folgende Anmerkungen:

 

A.  Unterführung Sozialrathaus/Feuerwehrebene:

Es besteht ebenfalls eine Prüfungspflicht nach DIN 1076. 

Die Wände sind gefliest, Kosten für die Entfernung der Graffiti von den Fliesen werden auf  ca. 20.000 € (ca. 150 m²) geschätzt.

            Die Hauptprüfung zu diesem Bauwerk wurde 2019 durchgeführt, sodass die nächste HP 

            dazu im Jahr 2025 zu erledigen ist.

 

B.  Unterführung an der Stadtgrenze:

Die Unterführung liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Nürnberg.

            Hierzu wäre die Stadt Nürnberg um Erlaubnis zu bitten.

 

C.  Durchgang Mariensteig:

Die Hauswände sind in privater Unterhaltung. Hier wurde von einer Eigentümerin selbst der Vorschlag für ein Graffiti eingebracht. Hierzu gibt es bereits zielführende Abstimmungen zwischen dem Jugendhaus Hardhöhe, den Eigentümern, dem Denkmalschutz und Frau Schwab als Beauftragte des Baureferats. Sobald die Entwürfe vorliegen, werden diese im Baubeirat vorgestellt.           

 

D.  Unterführung am Lindenhain:

Es besteht ebenfalls eine Prüfungspflicht nach DIN 1076.

Die Wände sind gefliest, Kosten für die Entfernung der Graffiti von den Fliesen werden auf  ca. 38.000 € (ca. 290 m²) geschätzt.

            Die HP wird 2019 noch durchgeführt, so dass die nächste im Jahr 2025 vorgenommen

            werden muss.

 

E.   Unterführung Hauptbahnhof/Luisentunnel:

Beides sind Bauwerke der Deutschen Bahn, hier ist im Vorfeld eine Genehmigung einzuholen.

UF Hauptbahnhof; Kosten für die Entfernung werden auf  ca. 73.000 € (ca. 560 m²) geschätzt.

Luisentunnel; Kosten für die Entfernung werden auf  ca. 120.000 € (ca. 925 m²) geschätzt. 

 

F.   Unterführung Ludwigsbrücke:

Es besteht eine Prüfungspflicht nach DIN 1076.

Hier ist der Wunsch wahrscheinlich auf die Widerlagerflächen bezogen. Geschätzte Kosten der Graffitientfernung ca. 60.000 € (ca. 400 m²)

            Die letzte HP wurde im Jahr 2018 durchgeführt, so dass die nächste im Jahr 2024 zu

            erledigen ist.

 

Sollte eine Zustimmung zur Freigabe der Flächen für Graffiti durch den BWA für die in der Zuständigkeit der Stadt Fürth befindlichen Bauwerke erfolgen, sind durch das Referat IV/Jugendamt für das Jahr 2024 140.000 € für den Haushalt zu beantragen und dem Tiefbauamt zur Verfügung zu stellen, so dass die gesetzlichen Forderungen erfüllt werden können.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind von Ref.IV/Jugendamt entsprechend 58.000 € zu beantragen und zur Verfügung zu stellen.

Diese Summen sind alternierend alle 6 Jahre zur Verfügung zu stellen, da ansonsten den gesetzlichen Forderungen nicht gerecht werden kann.

 

Die Kosten für die Unterführung Stadtgrenze, Unterführung Hauptbahnhof und Luisentunnel wurden finanziell nicht berücksichtigt, da hierzu eine Zustimmung Dritter erfolgen muss, die nicht so schnell, wenn überhaupt, zu erreichen wäre.

 

Flächen für Graffiti an Bauzäumen wichtiger städtischer Baumaßnahmen

Ergänzend schlägt das Baureferat / die GWF vor, an geeigneten Stellen bei den anstehenden großen Baumaßnahmen an den Bauzäumen Flächen für Graffiti freizugeben bzw. dies bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Mehrkosten können derzeit nicht genannt werden und werde eingeholt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: