Betreff
Vorlage zur Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.05.2019 - Stellungnahme zu bereits gemähten Grünflächen und Straßenbegleitgrün
Vorlage
GrfA/098/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Das Baureferat mit den betroffenen Ämtern Grünflächenamt und Tiefbauamt (Bauhof) begrüßt die Überlegungen und Anregungen und ist im Sinne des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.05.2019 zum Mähen von Grünflächen und Straßenbegleitgrün bereits tätig.

 

Das Grünflächenamt kann den Antrag wie folgt beantworten:

Wie dem Ausschuss bereits mitgeteilt wurde, entwickelt das Grünflächenamt derzeit ein neues Konzept für Blühstreifen und Blühflächen. Ein sehr wichtiger Aspekt dabei wird die Extensivierung von Mähflächen d.h. die Reduzierung der Mähhäufigkeit auf ein bis zwei Arbeitsgänge pro Jahr sein. Ein weiterer Aspekt wird die Ansaat und Anpflanzungen von Blühpflanzen sein.

Seit Jahren schon praktiziert die Verwaltung die Extensivierung von Rasenflächen auf Einzelflächen. Bis Herbst soll dies nun systematisch erfasst und umgesetzt werden.

 

Das im Herbst vorzustellende Konzept wird allerdings nicht vorschlagen können, grundsätzlich alle Rasenflächen im Stadtgebiet nicht mehr zu mähen. 

Die Verwaltung muss weiterhin im Straßenbegleitgrün Flächen aus Verkehrssicherungsgründen mähen (z.B. wegen der Freihaltung der Sichtdreiecke oder der angrenzenden Verkehrsflächen). Flächen mit hohem Müllaufkommen müssen gemäht werden, da sonst eine regelmäßige Reinigung nicht möglich ist. Und schließlich erreicht die Verwaltung auch immer wieder Beschwerden aus der Bürgerschaft über zu wenig Mähgänge.

 

Insgesamt muss hier jede Fläche individuell betrachtet und bewertet werden, bevor ein Konzept dem politischen Gremium vorgestellt werden kann. Bis dahin werden im Wesentlichen die vorhandenen Pflegepläne aufrechterhalten. Eine sofortige Umstellung aller Flächen ist nicht möglich.

 

Das Konzept wird selbstverständlich - wie alle Planungen - bei den beteiligten Dienststellen vorab instruiert, auch beim Ordnungsamt bzw. der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Der Bauhof teilt ergänzend mit:

Aktuell mäht der Bauhof im ersten Durchgang das Bankett auf einer Breite von ca. 1,5 bis 1,7 m. Dies ist zu Beginn der Vegetationsphase notwendig, um die Verkehrssicherheit (Sichtwinkel bei Einmündungen, Sicherstellung des Niederschlagsabflusses) zu gewährleisten. Erst in der zweiten Mahd wird die gesamte Fläche bearbeitet.

Diese Vorgehensweise erfolgt in Abstimmung mit dem OA/U.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: