Das Baureferat mit
den betroffenen Ämtern Grünflächenamt und Tiefbauamt (Bauhof) begrüßt die
Überlegungen und Anregungen und ist im Sinne des Antrags der
CSU-Stadtratsfraktion vom 27.05.2019 zum Mähen von Grünflächen und
Straßenbegleitgrün bereits tätig.
Das Grünflächenamt
kann den Antrag wie folgt beantworten:
Wie dem Ausschuss
bereits mitgeteilt wurde, entwickelt das Grünflächenamt derzeit ein neues
Konzept für Blühstreifen und Blühflächen. Ein sehr wichtiger Aspekt dabei wird
die Extensivierung von Mähflächen d.h. die Reduzierung der Mähhäufigkeit auf
ein bis zwei Arbeitsgänge pro Jahr sein. Ein weiterer Aspekt wird die Ansaat
und Anpflanzungen von Blühpflanzen sein.
Seit Jahren schon
praktiziert die Verwaltung die Extensivierung von Rasenflächen auf Einzelflächen.
Bis Herbst soll dies nun systematisch erfasst und umgesetzt werden.
Das im Herbst
vorzustellende Konzept wird allerdings nicht vorschlagen können, grundsätzlich
alle Rasenflächen im Stadtgebiet nicht mehr zu mähen.
Die Verwaltung muss
weiterhin im Straßenbegleitgrün Flächen aus Verkehrssicherungsgründen mähen
(z.B. wegen der Freihaltung der Sichtdreiecke oder der angrenzenden
Verkehrsflächen). Flächen mit hohem Müllaufkommen müssen gemäht werden, da
sonst eine regelmäßige Reinigung nicht möglich ist. Und schließlich erreicht
die Verwaltung auch immer wieder Beschwerden aus der Bürgerschaft über zu wenig
Mähgänge.
Insgesamt muss hier
jede Fläche individuell betrachtet und bewertet werden, bevor ein Konzept dem
politischen Gremium vorgestellt werden kann. Bis dahin werden im Wesentlichen
die vorhandenen Pflegepläne aufrechterhalten. Eine sofortige Umstellung aller
Flächen ist nicht möglich.
Das Konzept wird
selbstverständlich - wie alle Planungen - bei den beteiligten Dienststellen
vorab instruiert, auch beim Ordnungsamt bzw. der Unteren Naturschutzbehörde.
Der Bauhof teilt ergänzend mit:
Aktuell mäht der Bauhof im ersten Durchgang das Bankett auf
einer Breite von ca. 1,5 bis 1,7 m. Dies ist zu Beginn der Vegetationsphase
notwendig, um die Verkehrssicherheit (Sichtwinkel bei Einmündungen,
Sicherstellung des Niederschlagsabflusses) zu gewährleisten. Erst in der
zweiten Mahd wird die gesamte Fläche bearbeitet.
Diese Vorgehensweise erfolgt in Abstimmung mit dem OA/U.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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