Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorengelegenheiten nimmt die Ausarbeitung des Referates IV zum Thema Stadt Fürth – Flüchtlingsandrang 2014/2015, Migrationsängste und leitbildorientierte Integrationspolitik auf kommunaler Ebene und die Ausführungen der Verwaltung zur Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers zur Integration in Bayern 2018 zur Kenntnis.
Die
als Anlage beigefügte Ausarbeitung des Referates für Soziales, Jugend und
Kultur zum Thema Stadt Fürth - Flüchtlingsandrang 2014/2015, Migrationsängste
und leitbildorientierte Integrationspolitik auf kommunaler Ebene beschreibt die
Bewältigung des Flüchtlingsandrangs 2014 bis 2017 und knüpft dabei in der
Einleitung an zwei Aussagen an, die in dem 2017 erschienenen Buch des
Migrationsforschers Klaus J. Bade, Migration, Flucht, Integration, Kritische
Politikbegleitung von der „Gastarbeiterfrage“ bis zur „Flüchtlingskrise“,
Erinnerungen und Beiträge auf S.101 und auf Seite 102f. zu finden sind und
einer kritischen Würdigung unterzogen werden.
Nach
der Einleitung wird im zweiten Abschnitt der Ausarbeitung verdeutlicht, dass
gemessen an den im Datenreport 2016 des Statistischen Bundesamtes und des
Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung über die Lebenssituation von
Migranten/innen und deren Nachkommen in der Bundesrepublik Deutschland zu
findenden Daten (schulische und berufsqualifizierende Abschlüsse, Erwerbsquote
und Erwerbstätigenquote, Nettogehälter von Vollzeitbeschäftigten,
Armutsgefährdungsquoten, Median der Haushaltsäquivalenzeinkommen, Wohnsituation
und Miethöhen) von einer „berechtigten Sorge“ (Bade, S.101) der klassischen
einheimischen Bevölkerung, gegenüber Migrant/innen auf dem Arbeits- oder
Wohnungsmarkt oder gar im gesamtgesellschaftlichen Gefüge ins Hintertreffen zu
geraten, nicht die Rede sein kann. Diese Sorge ist und war, wie auch der
Rückblick auf die Zuwanderungsprozesse von Ausländern vor dem Ersten Weltkrieg,
von Flüchtlingen, Vertriebenen und Umsiedlern nach dem Zweiten Weltkrieg und
von „Gastarbeitern“ in den 1960er und 1970er Jahren zeigt, vielmehr rein
imaginär.
Im
dritten Abschnitt der Ausarbeitung wird dann gezeigt, dass der von Klaus J.
Bade in seinem 2017 erschienenen Buch auf S.102f. gesamtpolitisch noch
vermisste ideelle, soziale und kulturelle Grundkonsens in der
Einwanderungsgesellschaft, der nicht traditions-, sondern verfassungsorientiert
sein sollte und so auch den nötigen Zusammenhalt stiften könne, auf der
örtlichen kommunalen Ebene zur Bewältigung des im Rahmen des Königsteiner
Schlüssels auf die Stadt Fürth entfallenden Flüchtlingsandrangs 2014/15
realisiert wurde, indem
-
alle
Aktivitäten auf eine staats- und völkerrechtlich fundierte Grundlage (Art.1 GG
i.V.m. Art 16 GG und Genfer Flüchtlingskonvention) gestellt wurden,
-
eine
systematische Steuerung der Verwaltungsaktivitäten und des bürgerschaftlichen
Engagements organisiert wurde,
-
sich
parallel gegen alle nationalsozialistisch gesteuerten fremdenfeindlichen
Aktionen gewandt wurde (Unterstützung des Bündnisses gegen Rechtsextremismus
und Rassismus und Unterstützung von Gegendemonstrationen),
-
wichtige
Erkenntnisse der Migrationsforschung zu Fragen der Integration rezipiert
wurden,
-
schließlich
ein plakatives politisches Leitbild (Fürth weltoffen, solidarisch, sozial)
geschaffen und kommunale Leitsätze zur Integration entwickelt wurden, wobei die
Leitsätze zur Integration nicht nur für Flüchtlinge und andere Migrant/innen,
sondern für alle Einwohner/innen der Stadt Fürth unabhängig von deren Herkunft
gelten sollen.
Im
vierten Abschnitt der Ausarbeitung wird schließlich eine Zusammenfassung der im
zweiten und dritten Abschnitt genannten Details mit weiteren Erläuterungen
vorgenommen. Dabei wird auch darauf verwiesen, dass die soziale Welt in der
Bundesrepublik Deutschland nach allen vorliegenden Daten klar strukturiert ist
und an erster Stelle die einheimische Bevölkerung, an zweiter Stelle
Migranten/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, an dritter Stelle
Migranten/innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stehen und danach an
vierter Stelle mit größerem Abstand Asylbewerber/innen und Flüchtlinge folgen,
die beispielsweise nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Arbeit eine
Beschäftigungsquote von 70 %, die bei anderen Zuwanderern bereits nach drei
Jahren erreicht wird, erst nach 15 Jahren erreichen und zu den am schlechtesten
bezahlten Gruppen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gehören.
Die
im Durchschnitt primäre Stellung der einheimischen Bevölkerung rührt im Grunde
daher, dass in Deutschland schulische und berufliche Abschlüsse ein formal
wichtiges und zugleich strukturierendes Prinzip für den Grad der
Erwerbsbeteiligung, die Höhe der Einkommen und den sozialen Status bilden. Im
Vergleich zu Primär-Migranten/innen verfügt die einheimische Bevölkerung
unabhängig vom ökonomischen Kapital außerdem im Durchschnitt über ein über die
schulischen und beruflichen Abschlüsse hinausgehendes, bedeutsame traditionelle
und aktuelle Umgangsformen, Werte und Normen umfassendes kulturelles Kapital
und nicht zuletzt über ein größeres soziales Kapital (Bekannte, Freunde,
Beziehungen), da ihre Mitglieder in der Regel seit Geburt in Deutschland
aufgewachsen sind. Das gleiche gilt für die partiellen Ausnahmen bei deutschen
Migranten/innen der zweiten Generation (höhere persönliche Nettoge-hälter im
Bereich der mittleren Qualifikation) und bei ausländischen Migranten/innen der
zweiten Generation (höhere persönliche Nettogehälter im Bereich der niedrigen
und mittleren Qualifikation), die in ebenfalls Deutschland aufgewachsen sind
und deshalb im Vergleich zu Primär-Migranten/innen auch über ein über die
schulischen und beruflichen Abschlüsse hinausgehendes kulturelles Kapital und
über ein bereits im Inland erworbenes soziales Kapital (Bekannte, Freunde,
Beziehungen) verfügen.
Neben
den vom Stadtrat am 29.03.2017 beschlossenen kommunalen Leitsätzen zur
Integration, die für alle Bewohner/innen der Stadt Fürth unabhängig von deren
Herkunft gelten, wird in der Zusammenfassung auch darauf hingewiesen, dass
durch die Einbeziehung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen aus
EU-Staaten in die Übergangs- und Integrationsklassen sowie die im August 2016
eingeführte kommunale Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte
die Konsequenzen aus der in der EU bestehenden Freizügigkeit für
Arbeitnehmer/innen und Selbstständige gezogen und Maßnahmen zu einer
systematischen Integration von EU-Bürger/innen durchgeführt werden, die der von
der Migrationsforschung als Folge einer fehlenden oder unzureichenden
Integration angesehenen Herausbildung ethnischer Kolonien entgegenwirken
sollen.
Der
unter https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/direktzu/studie_integration_in_bayern.pdf zu findende und vom
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration im
Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und
Integration nach einer Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2018
erstellte Bericht zur Integration in Bayern, zeigt, dass die Integration
insgesamt positiv verläuft, da die meisten Befragten in Bayern das
Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund als genauso gut
oder sogar besser bewerten als im übrigen Deutschland, und die sozialen,
kulturellen und identifikatorischen Integrationsindikatoren positiv ausgeprägt
sind, teilweise positiver als im übrigen Bundesgebiet. So erleben Menschen mit
Migrationshintergrund in Bayern beispielweise weniger Diskriminierungen und
identifizieren sich stärker mit ihrem Wohnort (Zusammenfassung, S.34).
Der
besondere Wert des Berichtes liegt weniger in den objektiven Daten (S.10 bis
18), die im Großen und Ganzen den Daten des vom Statistischen Bundesamt und vom
Wissenschaftszen-trum Berlin für Sozialforschung herausgegebenen Datenreports
2016 entsprechen, sondern in den Ergebnissen der subjektiven Bewertungen der
Menschen zu den Indikatoren interkulturelle Kontakte und
Diskriminierungserfahrungen, Sprache und gesellschaftliche Normen, Gefühl der
Zugehörigkeit zu Deutschland und zum Herkunftsland (S.18-31), da diese die
subjektive Seite der Integration beleuchten.
So
fühlen sich beispielsweise in Bayern 28,0 Prozent der Befragten mit
Migrationshintergrund wegen ihrer Herkunft diskriminiert und auch in der Gruppe
der Menschen ohne Migrationshintergrund gaben 6,8 % an, dass sie aufgrund ihrer
Herkunft benachteiligt werden. Wie im Bericht vermerkt, erleben die Befragten
in Bayern – ob mit oder ohne Migrationshintergrund – damit aber etwas weniger
Diskriminierung als im übrigen Bundesgebiet mit 35,7 % bzw. 9,9 % (S.23). Bei
muslimischen Zuwanderinnen und Zuwanderern deutet nach Einschätzung des
Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration
allerdings einiges darauf hin, dass erlebte Benachteiligungen eng mit der
Religionszugehörigkeit verknüpft sind, da sich in Bayern 43,9 % der Befragten
muslimischen Glaubens wegen ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert fühlen
und 22,9 % der Befragten die erfahrene Benachteiligung als „eher stark“ oder
„sehr stark“ bewerten (S.24f.).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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-1- Ausarbeitung Stadt Fürth – Flüchtlingsandrang 2014/2015, Migrationsängste und leitbildorientierte Integrationspolitik auf kommunaler Ebene (PDF, 49 Seiten)