Betreff
Neubau eines 3-gruppigen Kindergartens durch die Kirchengemeinde St. Matthäus in Vach am Schönblick
Vorlage
JgA/426/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen (= 3 Gruppen) in Vach am Schönblick genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Die Ev. Kirchengemeinde St. Matthäus Vach plant den Bau eines 3-gruppigen Kindergartens in Vach am Schönblick.

 

Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 25.07.2018 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem 4./5. Sonder-     investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5.SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt. 

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“, die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf Grundlage der derzeit gültigen Kostenrichtwerte und Fördersätze.

 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung vom 23.01.2019 und belaufen sich auf insgesamt 2.900.000,00 €.

  

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

250.630,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

1.452.625,00 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

367.198,00 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

250.850,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

95.000,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

483.697,00 € 

 

Gesamt

 

 

 

 

2.900.000,00 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FA-ZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des Kindergartens liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.682 €/m², sowie die vorhandene förderfähige Fläche von 425,36 m² zu Grunde. Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 1.991.535,50 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses  

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 1.991.535,50 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.991.535,50 €

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme auch aus dem 4./5. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4./5. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von

75 zusätzlichen Plätzen handelt.

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss.

Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4./5. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung 

 

 

2.900.000,00 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

1.991.535,50 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

1.991.535,50 €

 

 

(gerundet)

 

1.991.540 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 1.991.535,50 €

 

1.493.652 €

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus 1.991.535,50 €

 

   298.730 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

1.792.300 €

 ./. 1.792.300 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

       199.240 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.792.300 €. Der städtische Anteil beträgt 199.240 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

Staatliche Förderung:            1.792.300 €

Städtischer Zuschuss:              199.240 €

Anteil Träger:                            908.460 € 

 

Gesamtkosten                      2.900.000 €

 

 

Finanzierung im Haushalt

 

Für Neubau bzw. Generalsanierung und den Ausbau der Kindertageseinrichtungen sind im Haushalt 2019 rd. 5,0 Mio. € veranschlagt, im Haushaltsjahr 2020 weitere 2,9 Mio. €. Diese Mittel sind bereits vollständig mit anderen beschlossenen Maßnahmen gebunden (Kita Hardstraße, Kita Mathildenstraße, Kiga Lucas-Cranach-Straße, Kita Würzburger Straße). Die Verwaltung wird daher beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Aufnahme in den städt. Haushalt

 


Pläne, Kostenschätzung und Flächenberechnung