Betreff
Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.06.2019 - Kindertagesstätten
Vorlage
JgA/428/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.


1. Wie hat sich in den letzten Jahren die Miete für Kindertagesstätten freier Träger entwickelt?

Festzuhalten ist, dass die wenigsten Einrichtungen freier Träger im klassischen Mietverhältnis stehen, sondern sich die genutzten Immobilien in den meisten Fällen im Besitz des Trägers befindet.

Wie auch in den vergangenen Jahren, beträgt die Miete bei den freien Trägern, die im Mietverhältnis stehen, momentan im Schnitt zwischen sechs und acht Euro pro Quadratmeter, wie eine aktuelle Stichprobe anlässlich dieser Anfrage ergab. Im Hinblick auf steigende Baukosten und hohe Immobilienpreise ist jedoch in letzter Zeit, spätestens bei Neuverträgen ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

 

 

2. Welche oberste Miethöhe wird derzeit von Seiten des Jugendamtes bei der Neuerrichtung von Kindertagesstätten vorgegeben?

Der Mietpreis wird in den meisten Fällen zunächst zwischen Bau- und Betriebsträger verhandelt und anschließend mit JgA/Kita diskutiert. Da die sozialverträgliche Miete auch einen Förderaspekt darstellt, bemüht sich JgA/Kita, in Absprache mit Käm, stets um einen, von beiden Seiten vertretbaren Mietpreis.

 

Bezüglich der Förderung von Kindertageseinrichtungen von privaten Investoren, wurde für die Ermittlung der anzusetzenden Miete seitens der Regierung von Mittelfranken im Juli 2018 ein Berechnungsschema erstellt. Dieses soll dazu dienen, bei diesen sogenannten Investorenmodellen einen einheitlichen Verwaltungsvollzug hinsichtlich der Behandlung von Mieteinnahmen sicherzustellen und eine vergleichbare Berechnung der Miete, unabhängig vom Standort, zu gewährleisten. Das Ziel, dass staatlich geförderte Baukostenzuschüsse bei den Trägern der Kitas ankommen und zu entsprechenden Entlastungen bei den, von den Eltern verlangten Gebühren führen, muss auch bei den Investorenmodellen gewährleistet bleiben.

Von einer förderunschädlichen Miete kann ausgegangen werden, wenn sich der Gesamtbetrag der Mieteinnahmen mit den Kosten der aufgebrachten Eigeninvestitionen und laufenden Aufwendungen decken.

Zur Überprüfung des angedachten Mietpreises müssen daher im Rahmen des Förderantragsverfahrens bei der Regierung Mittelfranken das genannte Berechnungsschema, sowie der vorläufige Mietvertrag beigelegt werden.

Zudem wird der Mietvertrag auch durch GWF im Hinblick auf den Aspekt der Sozialverträglichkeit geprüft.

Die aktuelle Empfehlung liegt bei ca. 8€/m² brutto, was einen Durchschnittswert der Mieten freier Träger darstellt. In Anlehnung an die FAZR-Richtlinie wird derzeit stadtintern ein maximaler Mietpreis von 10€/m² brutto für Kindertagesstätten als äußerste Grenze der Sozialverträglichkeit angesehen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: