1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der aktuellen
Entwicklung der Betreuungszahlen im Bereich der Kindertagespflege in der Stadt
Fürth.
2. Ab dem 01.09.2019 erfolgt die Qualifizierung von neuen
Tagespflegepersonen in der Stadt Fürth – zunächst probeweise für zwei Jahre -
nach einem neuen Qualifizierungskonzept mit 300 statt wie bisher 160
Unterrichtseinheiten (Entwurf siehe Anlage 2). Eine Nachqualifizierung bereits
tätiger Tagespflegepersonen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Verwaltung
wird beauftragt, alle hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Insbesondere sind entsprechende Vereinbarungen mit dem Familienbüro Stein als
Träger der Qualifizierungsmaßnahmen zu schließen und die Bereitstellung der
notwendigen Haushaltsmittel zu veranlassen. Noch vor Ablauf des
Erprobungszeitraums berichtet die Verwaltung in diesem Gremium über die
Ergebnisse und Erfahrungen mit dem neuen Qualifizierungsmodell.
Neben den Kindertageseinrichtungen stellt die Kindertagespflege nach wie vor eine wichtige Säule, insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dar. Schon vor Jahren wurde die Kindertagespflege durch entsprechende Änderungen im Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) als gleichrangiger Bestandteil des Betreuungs- und Bildungsangebots in Bayern anerkannt und dementsprechend staatlich gefördert.
1. Entwicklung der
Betreuungszahlen
Die
Zahl der aktiven Tagespflegepersonen im Stadtgebiet Fürth liegt aktuell bei 54
(Stand April 2019). Diese Zahl beinhaltet nur Personen, die zu diesem Zeitpunkt
tatsächlich Kinder betreut haben und variiert von Monat zu Monat. Das
Versorgungsziel gemäß Stadtratsbeschluss (vorzuhaltende Platzzahl in der
Kindertagespflege) liegt nach wie vor bei 235 Plätzen, wovon derzeit 211
tatsächlich belegt sind. Gegenüber den Vorjahren ist hier ein deutlicher
Anstieg zu verzeichnen. So lag die Zahl der betreuten Kinder Ende 2017 noch bei
159. Dies entspricht einem Anstieg von knapp 33 % innerhalb von etwas mehr als
zwölf Monaten.
Ausgehend
von den aktuellen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung wird auch weiterhin ein
steigender Bedarf an Betreuungsplätzen im U3-Bereich bestehen. Zusätzlich zu
den vorhandenen und aktuell geplanten Kapazitäten in Kinderkrippen stellt die
Kindertagespflege nach wie vor einen unverzichtbaren Bestandteil der
Kinderbetreuung im U3-Bereich dar.
Knapp
ein Viertel der Tageskinder wird in sogenannten Großtagespflegestellen betreut.
Davon gibt es derzeit fünf im Stadtgebiet Fürth, zwei davon gingen im Laufe des
letzten Jahres neu in Betrieb. Diese Form der Tagespflege eröffnet die
Möglichkeit der Betreuung außerhalb der eigenen vier Wände der
Tagespflegeperson und ermöglicht darüber hinaus eine gewisse Flexibilität im
Betreuungsalltag. So bietet sich z.B. eine der Großtagespflegestellen nicht
zuletzt von der zentralen Lage und den flexiblen Betreuungszeiten her sehr gut
für die Betreuung von Kindern an, deren Eltern Sprach- oder Integrationskurse
besuchen.
Abschließend
kann festgehalten werden, dass sich die Betreuungszahlen in der
Kindertagespflege immer mehr dem oben genannten Versorgungsziel annähern. Eine
Abschwächung der Nachfrage ist aufgrund der Betreuungsplatzsituation in
nächster Zeit nicht zu erwarten. Zusätzlich dürfte auch durch den für das Jahr
2020 angekündigten staatlichen Elternbeitragszuschuss für Kinder unter
drei Jahren das Interesse an einem Betreuungsplatz für diese Altersgruppe (egal
ob Krippe oder Tagespflege) weiterhin ansteigen.
2.
Qualifizierung der Tagespflegepersonen
Um
Kinder unter drei Jahren bestmöglich betreuen und fördern zu können, ist eine
entsprechende Qualifizierung und regelmäßige Weiterbildung erforderlich und
auch gesetzlich vorgeschrieben. Die obligatorische Qualifizierung in der
Kindertagespflege umfasste in Fürth bisher 160 Unterrichtseinheiten (UE) eher
theoretischen Inhalts, für Personen mit pädagogischer Vorbildung reduzierte
sich der Umfang auf 80 UE.
Die
Stadt Nürnberg hat vor einiger Zeit ein eigenes Qualifizierungskonzept
entwickelt. Ziel war die Verbesserung der Betreuungsqualität durch
bessere Vorbereitung der Tagespflegepersonen auf den Betreuungsalltag und sich
stets verändernde Betreuungsanforderungen. Wesentlicher Unterschied zur
bisherigen ‚Ausbildung‘ ist die Aufstockung des Qualifizierungsumfangs auf
insgesamt 300 UE durch den Einbau von zusätzlichen Praxis- und
Selbstlerneinheiten. Das neue Modell hat sich zwischenzeitlich über mehrere
Jahre in der Praxis sehr bewährt. Der Landkreis Fürth wird sich zum 01.09.2019
diesem neuen Qualifikationsmodell anschließen. Die Verwaltung ist nach
intensiver Prüfung und Austausch mit den beteiligten Nachbarkommunen zu dem
Ergebnis gekommen, dass eine Einführung dieses Modells auch in der Stadt Fürth
vorteilhaft wäre.
Beginnend
ab dem 01.09.2019 sollen daher alle neuen Tagespflegepersonen nicht mehr 160,
sondern nun obligatorisch 300 UE nach dem neuen Qualifizierungskonzept
absolvieren.
Einzelheiten
zu den Beweggründen und zu den zu erwartenden Mehrkosten sind in der Anlage 1
dargestellt. Die Anlage 2 enthält einen Entwurf der geplanten Schulungsinhalte.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
einmalig 2.000
€ (für die
Übernahme des Konzepts) |
|
nein |
x |
ja |
4.500
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4542.7612.0020 |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: nicht
erforderlich |
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1. Erläuterungen zur Umstellung auf das neue
Qualifizierungskonzept
2. Entwurf des neuen Qualifizierungskonzepts
(300 UE)