Zum 01.09.2020 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene)
12 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.
Zum 01.10.2020 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene)
13 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.
Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.
Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. Ausbildungsabbruch/Nichtbestehen von Prüfungen) oder durch kurzfristige Absagen nicht besetzte Plätze nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, falls mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorliegen, Zusagen im Vorgriff zu erteilen (unter Abzug im Folgejahr). Sollten wiederum, trotz intensiver Bemühungen, nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, erfolgt Ermächtigung, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken.
Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine
Personalbedarfsplanung für das Jahr 2023 voraus, die sich auf prognostizierte
Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt (siehe Anlage). Die
Besetzung der Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich erfolgt mit
Tarifbeschäftigten oder mit Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene.
Die Aufschlüsselung wird in enger Abstimmung mit der Personalvertretung unter
Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen vorgenommen. Wie bereits im Vorjahr,
soll mit zwei zusätzlichen
Ausbildungsplätzen im mittleren
Funktionsbereich dem aktuellen Stadtwachstum
Rechnung getragen werden.
Im Jahr 2020 werden, erstmals, die Kapazitäten nicht mehr ganz ausreichen, um den ermittelten Einstellungsbedarf in der 3. QE durch eigene Nachwuchskräfte abdecken zu können. Es wurde für die 3. QE ein Bedarf von 18 Personen errechnet. Im Vorgriff auf diese Entwicklung wurden bereits im POAu vom 20.07.2018 zwei Plätze zusätzlich („Rentenprognose“) für die QE 3 beschlossen, unter Anrechnung auf den Bedarf im Folgejahr, sodass sich der ermittelte Bedarf von 18 Personen auf 16 reduziert. Da bereits die Ausbildungskapazitäten (Ausbildungsplätze) mehr als ausgereizt sind (nach Kalkulation unserer Ausbildungsleitung wären maximal 22 Einstellungen pro Jahr insgesamt möglich), erscheint allenfalls eine Einstellung von 13 Personen in der 3. QE vertretbar, sodass zusammengefasst 25 Nachwuchskräfte in 2020 eingestellt werden sollen. Die nach Bedarfsprognose nicht gedeckten 3 Stellen in der 3. Qualifikationsebene sollen nach Möglichkeit durch interne Maßnahmen (z.B. Qualifizierung für den Beschäftigtenlehrgang II, modulare Qualifizierung im Beamtenbereich) oder externe Einstellungen kompensiert werden. Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg)
bewerben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr
höchstens 2 Beamtinnen oder Beamte dafür zugelassen werden, da andernfalls der mittlere Funktionsbereich stark ausgedünnt werden würde. (In der Regel ist die Nachfrage nach der Ausbildungsqualifizierung auch nicht größer).
Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltsstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf. Nach gegenwärtigem Stand werden für 2020 zwei Zuweisungen in der 2. QE und zwei Zuweisungen in der 3. QE erwartet.
Allgemeines:
Die bereits im POAu am 20.07.2018 getroffenen Aussagen zum Ausbildungsmarkt
gelten unverändert. Wirtschaft und Kommunen müssen immer kurzfristiger und
flexibler reagieren. Daher bittet die Personalverwaltung auch weiterhin um die
Ermächtigung zu flexiblem Handeln. Dies bedeutet, im Falle kurzfristiger
Absagen, auf die Nachbesetzung von Ausbildungsplätzen im Einzelfall zu
verzichten und ggf. anderweitig für „Ersatz“ sorgen zu dürfen (z.B.
Weiterqualifizierung interner Kräfte, personalwirtschaftliche Maßnahmen oder
externe Einstellungen). Ebenso wird um Zustimmung gebeten, weiterhin
Bewerberinnen und Bewerbern, die im Auswahlverfahren überzeugt haben, die aber
zunächst auf Wartelistenplätzen stehen, im Vorgriff bzw. zusätzlich eine Zusage
geben zu dürfen, um möglichst die bestgeeignetsten für eine Ausbildung bei der
Stadt gewinnen zu können. Um allerdings weiterhin
eine Ausbildung auf hohem Niveau
gemäß den geltenden Ausbildungsverordnungen gewährleisten zu können, gilt es
künftig, die maximal möglichen Ausbildungskapazitäten zu beachten. Eine „Deckelung“ der Einstellungszahlen ist
unumgänglich. Bereits aktuell stellen die 55 in Ausbildung befindlichen
Nachwuchskräfte unsere Ämter und Dienststellen vor räumliche und personelle
Herausforderungen. Einstellungen, die über 22 Personen pro Jahr hinausgehen,
können daher nur in enger Abstimmung
mit der Ausbildungsleitung erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Ca.
1.570.500 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bedarfsberechnung