Betreff
Einstellung von Verwaltungsnachwuchskräften 2020
Vorlage
PA/690/2019
Art
Beschlussvorlage - AB

Zum 01.09.2020 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene)

12 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.

 

Zum 01.10.2020 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene)

13 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

 

Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.

 

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. Ausbildungsabbruch/Nichtbestehen von Prüfungen) oder durch kurzfristige Absagen nicht besetzte Plätze nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, falls mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorliegen, Zusagen im Vorgriff zu erteilen (unter Abzug im Folgejahr). Sollten wiederum, trotz intensiver Bemühungen, nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, erfolgt Ermächtigung, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken.


Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2023 voraus, die sich auf prognostizierte Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt (siehe Anlage). Die Besetzung der Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich erfolgt mit Tarifbeschäftigten oder mit Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene. Die Aufschlüsselung wird in enger Abstimmung mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen vorgenommen. Wie bereits im Vorjahr, soll mit zwei zusätzlichen Ausbildungsplätzen im mittleren Funktionsbereich dem aktuellen Stadtwachstum Rechnung getragen werden.

Im Jahr 2020 werden, erstmals, die Kapazitäten nicht mehr ganz ausreichen, um den ermittelten Einstellungsbedarf in der 3. QE durch eigene Nachwuchskräfte abdecken zu können. Es wurde für die 3. QE ein Bedarf von 18 Personen errechnet. Im Vorgriff auf diese Entwicklung wurden bereits im POAu vom 20.07.2018 zwei Plätze zusätzlich („Rentenprognose“) für die QE 3 beschlossen, unter Anrechnung auf den Bedarf im Folgejahr, sodass sich der ermittelte Bedarf von 18 Personen auf 16 reduziert. Da bereits die Ausbildungskapazitäten (Ausbildungsplätze) mehr als ausgereizt sind (nach Kalkulation unserer Ausbildungsleitung wären maximal 22 Einstellungen pro Jahr insgesamt möglich), erscheint allenfalls eine Einstellung von 13 Personen in der 3. QE vertretbar, sodass zusammengefasst 25 Nachwuchskräfte in 2020 eingestellt werden sollen. Die nach Bedarfsprognose nicht gedeckten 3 Stellen in der 3. Qualifikationsebene sollen nach Möglichkeit durch interne Maßnahmen (z.B. Qualifizierung für den Beschäftigtenlehrgang II, modulare Qualifizierung im Beamtenbereich) oder externe Einstellungen kompensiert werden.  Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg)

bewerben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr

höchstens 2 Beamtinnen oder Beamte dafür zugelassen werden, da andernfalls der mittlere Funktionsbereich stark ausgedünnt werden würde. (In der Regel ist die Nachfrage nach der Ausbildungsqualifizierung auch nicht größer).

Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltsstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf. Nach gegenwärtigem Stand werden für 2020 zwei Zuweisungen in der 2. QE und zwei Zuweisungen in der 3. QE erwartet.

 

Allgemeines:
Die bereits im POAu am 20.07.2018 getroffenen Aussagen zum Ausbildungsmarkt gelten unverändert. Wirtschaft und Kommunen müssen immer kurzfristiger und flexibler reagieren. Daher bittet die Personalverwaltung auch weiterhin um die Ermächtigung zu flexiblem Handeln. Dies bedeutet, im Falle kurzfristiger Absagen, auf die Nachbesetzung von Ausbildungsplätzen im Einzelfall zu verzichten und ggf. anderweitig für „Ersatz“ sorgen zu dürfen (z.B. Weiterqualifizierung interner Kräfte, personalwirtschaftliche Maßnahmen oder externe Einstellungen). Ebenso wird um Zustimmung gebeten, weiterhin Bewerberinnen und Bewerbern, die im Auswahlverfahren überzeugt haben, die aber zunächst auf Wartelistenplätzen stehen, im Vorgriff bzw. zusätzlich eine Zusage geben zu dürfen, um möglichst die bestgeeignetsten für eine Ausbildung bei der Stadt gewinnen zu können. Um allerdings weiterhin eine Ausbildung auf hohem Niveau gemäß den geltenden Ausbildungsverordnungen gewährleisten zu können, gilt es künftig, die maximal möglichen Ausbildungskapazitäten zu beachten. Eine „Deckelung“ der Einstellungszahlen ist unumgänglich. Bereits aktuell stellen die 55 in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte unsere Ämter und Dienststellen vor räumliche und personelle Herausforderungen. Einstellungen, die über 22 Personen pro Jahr hinausgehen, können daher nur in enger Abstimmung mit der Ausbildungsleitung erfolgen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Ca. 1.570.500 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bedarfsberechnung