Betreff
Stellenplan - Organisationskonzept des Stadtplanungsamtes 2020/ 2021 (Teil 1)
Vorlage
OrgA/162/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Stelle 61050 „Abteilungsleitung Vorbereitende Bauleitplanung“ wird in eine Stelle „Abteilungsleitung Bauleitplanung und städtebauliche Planung“ umgewandelt und nach EGr 14 / BGr A14 gehoben.

 


Mit insgesamt vier verschiedenen Verfügungen beantragt das SpA eine umfangreiche Änderung der Amtsorganisation, die mit Rf. V-Verfügungen vom 11.04.2019 an die Beteiligungsstellen und OrgA übermittelt wurden.

Aus den vorgelegten Unterlagen ist das Ziel erkennbar, das SpA im Hinblick auf das baldige Ausscheiden der Amtsleitung und der Abteilungsleitungen „Vorbereitende Bauleitplanung“ und „Verbindliche Bauleitplanung“ für die Zukunft neu aufzustellen.

Das Gesamtkonzept erfordert noch Gespräche zwischen SpA und OrgA sowie die Vorlage weiterer Unterlagen (u.a. Stellenbeschreibungen für Stellen, bei denen sich größere Änderungen des Aufgabeninhalts und/oder der Bewertung ergeben), so dass das Gesamtkonzept erst nach der Sommerpause den Beschlussgremien vorgelegt werden kann.

 

Nachdem sowohl die Amtsleitung als auch die Abteilungsleitung 61050 Anfang 2020 in den Ruhestand gehen, hat Ref. V ausdrücklich darum gebeten, die Umwandlung und Neubewertung der Stelle 61050 aus dem Gesamtkonzept herauszunehmen, um noch eine Beschlussfassung im Juli 2019 und eine daraus folgende schnelle Ausschreibung mit dem neuen Aufgabenprofil und der höheren Bewertung zu ermöglichen.

 

Die Begründung der beantragten Stellenumwandlung kann der Anlage 1 entnommen werden. Abweichend vom reinen Antragswortlaut handelt es sich nicht um eine „Neuschaffung“, sondern um eine Umwandlung der bereits vorhandenen Stelle 61050.

 

Stellungnahme OrgA

Im Hinblick auf die personelle Größe der beiden Bereiche „Vorbereitende Bauleitplanung“ und „Verbindliche Bauleitplanung“ sowie dem engen Sachzusammenhang der wahrzunehmenden Aufgaben erscheint die beantragte Zusammenlegung sinnvoll und wird auch von OrgA befürwortet.

Die Zusammenlegung führt dazu, dass nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers die Planstelle der anderen Abteilungsleitung (Nr. 61100, Verbindliche Bauleitplanung) entfallen kann (voraussichtlich Oktober 2021).

 

Das Bewertungsgutachten kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen der Stellenumwandlung

Die mit der Stellenumwandlung verbundene höhere Bewertung führt zu Personalmehrkosten von 7.600 €.

Die mit der Stellenumwandlung verbundene Einsparung der Stelle 61100 wird beim späteren Gesamtkonzept berücksichtigt und kann dann zur Kompensation geplanter Neuschaffungen bzw. Stundenerhöhungen verwendet werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

7.600 €

 

nein

X

ja

7.600 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Antrag des Stadtplanungsamtes

Anlage 2 Stellenwertung