Betreff
ÖPNV - Innovationspaket des VGN
Vorlage
Rf. II/199/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Bemühungen des VGN eine Mitfinanzierung des Freistaats an dem VGN-Innovationspaket für den ÖPNV sicherzustellen wird begrüßt und von dem weiteren angedachten Vorgehen Kenntnis genommen.

 


In den Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses sowie des Fürther Stadtrats am 27.02.2019 wurde umfassend über Verbesserungen im Fürther ÖPNV durch Maßnahmen im Zuge des Nahverkehrsplans, dem Engagement der infra fürth verkehr gmbh und den Arbeiten an übergreifenden Mobilitätsangeboten wie Car- und Bikesharing im Rahmen des Grundlagenkonzepts New Mobility der infra sowie dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Fürth informiert.

Die Förderung von Lastenfahrrädern durch die Stadt Fürth wird sehr gut angenommen. Bereits im Mai wurden die Haushaltsmittel erhöht, da bereits 31 förderfähige Anträge von Privaten und 10 von Gewerbetreibenden vorlagen. An 6 Standorten sollen bis November 2019 Mobilpunkte mit Carsharingfahrzeugen, Fahrradständern und E-Ladesäulen eingerichtet werden (vgl. TOP 5 Bau- und Werkausschuss vom 08.05.2019).

 

Die Bemühungen der Oberbürgermeister und Landräte im Raum des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) und des VGN selbst um eine Förderung in ähnlicher Höhe zu der Förderung des Münchner Verkehrsverbunds (MVV) durch den Freistaat (siehe TOP 1 StR vom 27.02.2019) führten zum ÖPNV-Gipfel am 29.04.2019 in München. Beim Gipfel und der anschließenden Pressekonferenz versprach Ministerpräsident Söder u.a. dem VGN einen Betrag von 12,8 Mio. € jährlich für die Jahre 2020 bis 2024 zur Förderung von Preisstabilität und innovativen Maßnahmen im ÖPNV. Die genauen Förderbedingungen sind vom Freistaat bislang nicht mitgeteilt worden; es liegen auch keine Aussagen des Freistaats für die Förderung des ÖPNV über diese fünf Jahre hinaus vor. Beim ÖPNV-Gipfel wurde vom Freistaat auf jeden Fall die Bedingung gestellt, dass die Aufgabenträger der Verkehrsverbünde mindestens die Hälfte der Kosten selber tragen.

 

Der VGN entwarf auf die Aussagen im Rahmen des ÖPNV-Gipfels hin das VGN-Innovationspaket zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV im gesamten VGN-Raum. Neben der Tarifstabilität im Jahr 2020, die zum Durchbrechen der stetigen Preiserhöhungen im ÖPNV gefordert wurde, stehen Maßnahmen, die die Zugangshürden zur ÖPNV-Nutzung senken im Zentrum des Pakets. Hierzu zählen z.B. die Ausweitung der als Handy- oder Onlineticket angebotenen Tarife (zunächst Solo31 und Schülerwertmarken für Selbstzahler), der Anschlussfahrschein-Rechner, der Abokunden automatisch mitteilt, welche zusätzliche Preisstufe sie benötigen und der VGN-Bestprice, der dem Kunden automatisch, das für seine ÖPNV-Nutzung an dem entsprechenden Tag oder dem Wochenende günstigste Ticket berechnet. Dies setzt auf ein Check-In/Check-Out-System auf, das auch verschiedenste E-Tarif-Modelle ermöglicht, zu denen weitere Studien angedacht sind.

Außerdem sollen Abokunden durch rabattierte Anschlussfahrscheine für ihre Treue belohnt und gleichzeitig dazu animiert werden, auch für Fahrten außerhalb ihrer Abo-Zonen den ÖPNV zu nutzen. Das in den Preisstufen A und B schon bisher sehr erfolgreiche 9-Uhr-Abo soll im gesamten Verbundraum eingeführt werden und mehr Personen in den ÖPNV bringen.

Die Partner im VGN möchten Mobilität weiter vereinfachen und über eine gemeinsame multimodale VGN-Mobilitätsplattform im ganzen Verbund Angebote über den ÖPNV hinaus wie z.B. Carsharing aus einer Hand über einen Login und eine App anbieten.

 

Das gesamte Maßnahmepaket wird in den Jahren 2020 bis 2024 voraussichtlich jährlich 15 Mio. € bis 21,5 Mio. € kosten. Dieser Betrag teilt sich auf den Freistaat Bayern und die Aufgabenträger im VGN-Raum auf. Auf die Stadt Fürth kommen nach derzeitigen Schätzungen Kosten i.H.v. 430 Tsd. € im ersten Jahr 2020 bis 645 Tsd. € jährlich in den folgenden Jahren bis 2024 zu. Ein großer Teil dieser Kosten (9,7 bis 10,8 Mio. € pro Jahr) geht auf die Tarifstabilität 2020 zurück, die zu hohen Mindereinnahmen der Verkehrsbetriebe führt und zu deren Ausgleich die Aufgabenträger durch die VGN-Verträge verpflichtet sind. Der Fehlbetrag wird zudem um zukünftige Tarifanpassungen dynamisiert und steigt daher jedes Jahr weiter an.

Das Stadtplanungsamt merkt hierzu an: „Angesichts der Größenordnung ergibt sich aus fachlicher Sicht die Frage, ob diese Summe für die genannten Maßnahmen gerechtfertigt ist.“

 

Das Maßnahmepaket wird nach der Sitzung des Grundvertragsausschusses am 25.07.2019 zur Prüfung an den Freistaat übersandt. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur Stadtratssitzung im September eine Stellungnahme des Freistaats zu dem Maßnahmepaket und seiner Mitfinanzierung vorliegt, so dass der Stadtrat im September vollumfänglich informiert werden und über das weitere Vorgehen beschließen kann. In der Sitzung des Grundvertragsausschusses am 10.10.2019 muss dann ein Beschluss der VGN-Partner über die Durchführung des VGN-Innovationspakets und seiner Bestandteile wie z.B. der Tarifstabilität 2020 getroffen werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: