Betreff
Neuerlass der Verordnung der Stadt Fürth über verkaufsoffene Sonntage
Vorlage
OA/367/2019
Aktenzeichen
III/OA/Gw-6
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung der Stadt Fürth über verkaufsoffene Sonntage gemäß Anlage.


Aufgrund der Aufsichtsbeschwerden des DGB Region Mittelfranken vom 07.06.2018 sowie der KAB Kreisverband Nürnberg-Fürth vom 08.06.2018 wurde ein Verfahren zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über verkaufsoffene Sonntage eingeleitet.

 

Da sich das Verfahren zur Änderung der bestehenden Verordnung jedoch aus Gründen, auf die die Verwaltung keinen Einfluss hatte, unvorhergesehener Weise nicht bis zum nächsten in der Verordnung festgeschriebenen verkaufsoffenen Sonntag (Fürth Festival) abschließen ließ, wurde die bisherige Verordnung zunächst mit Beschluss des Stadtrates vom 22.05.2019 aufgehoben.

 

Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung alle bisher noch ausstehenden Stellungnahmen vor, sodass nun ein Neuerlass der Verordnung erfolgen kann.

 

Die beteiligten Stellen äußerten sich im Einzelnen wie folgt:

 

Seitens der Handwerkskammer Mittelfranken wurden keine Einwände gegen den Verordnungsentwurf geltend gemacht.

 

Der Handelsverband Bayern bedauerte zwar die Reduzierung der Zahl der verkaufsoffenen Sonntage, begrüßte jedoch den an die aktuelle Rechtsprechung angepassten Verordnungsentwurf.

 

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Geschäftsstelle Fürth bedauerte ebenfalls die Reduzierung der verkaufsoffenen Sonntage und sprach sich grundsätzlich für vier verkaufsoffene Sonntag pro Jahr aus. Nach Ansicht der IHK sollte auch die Anlassbezogenheit für verkaufsoffene Sonntag generell entfallen. Durch verkaufsoffene Sonntage werde der stationäre Handel gestärkt. Der vorgelegte Verordnungsentwurf wurde jedoch letztendlich als gute Kompromisslösung anlässlich der aktuellen Rechtsprechung gewertet.

 

Der Wirtschaftsbeirat befürwortet die geplante Änderung als Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung. Die Forderungen der Sonntagsallianz werden durch den vorgelegten Verordnungsentwurf umfassend berücksichtigt. Die für die Sonntagsöffnung anlassgebenden Veranstaltungen ziehen immer mehr Besucher an, so dass diese nicht mehr ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände versorgt werden können. Die Sonntagsöffnung ist daher gerechtfertigt und erforderlich. Weitere Einschränkungen als in dem vorgelegten Verordnungsentwurf bereits vorgesehen, sind aus Sicht des Wirtschaftsbeirates nicht hinnehmbar. Man wies des Weiteren darauf hin, dass die Beteiligung der Verkaufsstellen an den verkaufsoffenen Sonntagen freiwillig erfolge. Gerade inhabergeführte Geschäfte außerhalb der Innenstadt verzeichneten in der Vergangenheit an den verkaufsoffenen Sonntagen erhebliche Umsätze und äußern nun Existenzängste.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Region Mittelfranken lehnt die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen generell ab. Man ist der Überzeugung, dass eine weitere Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Einzelhandel nicht hinnehmbar ist. Durch verkaufsoffene Sonntage wird diesen das ohnehin schon verkürzte Wochenende vollständig zunichtegemacht. Ferner wird der vorgelegte Verordnungsentwurf dahingehend kritisiert, dass selbst bei eingeschränkten Umgriff (vgl. Lagepläne 1 und 2) die geplante Ladenöffnung nicht nur auf das Umfeld der anlassgebenden Veranstaltung begrenzt werde. Beispielhaft wird hier die Möglichkeit zur Öffnung für einen großen Elektronikfachmarkt in der Würzburger Straße genannt. Die für den zweiten Kirchweihsonntag geplante Verkaufsöffnung im gesamten Stadtgebiet wird unter Verweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 09.08.2018 (22 N 18.243) als offensichtlich rechtswidrig bezeichnet. Der Stadtrat wird schlussendlich aufgefordert auf die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen vollständig zu verzichten.

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Fachbereich Handel schloss sich der Stellungnahme des DGB an und fordert ebenfalls auf die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen vollständig zu verzichten.

 

Das evangelisch-lutherische Dekanat Fürth begrüßte, dass der vorgelegte Verordnungsentwurf durch die Reduzierung von vier auf drei verkaufsoffene Sonntage sowie die teilweise Reduzierung der Verkaufsflächen in die richtige Richtung gehe, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass das Interesse der Stadt Fürth daran, den innerstädtischen Einzelhandel zu fördern, bei der Entscheidung über Sonntagsöffnungen auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht im Vordergrund stehen dürfe.

 

Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) Kreisverband Nürnberg-Fürth lehnt die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Fürth generell ab und fordert daher den Stadtrat auf, hierauf vollständig zu verzichten. Der Sonntag sei als Tag der Ruhe, der Gemeinschaft, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unverzichtbar. Das natürliche Bedürfnis des Menschen nach Erholung, Muße und Freizeit lasse sich nur in einer für alle gemeinsamen Ruhezeit befriedigen. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 01.12.2009 die wesentliche Bedeutung der kollektiven ganztätigen Ruhe betont, wobei es auch auf die nachteiligen sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen der Sonntagsarbeit sehr kritisch eingegangen sei.

 

Die Katholische Betriebsseelsorge der Erzdiözese Bamberg spricht sich entschieden gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Fürth aus. Bei verkaufsoffenen Sonntagen gehe es längst nicht mehr darum, wie gesetzlich vorgesehen, die Bedürfnisse der Besucherströme zu befriedigen, die durch die anlassgebende Veranstaltung in die Stadt gezogen werden. Vielmehr stünden der Konsum und die Ladenöffnung an sich im Vordergrund. Man ermutige die Stadt Fürth dazu, gegen den Strom zu schwimmen und sich als „Stadt der Menschlichkeit und Familienfreundlichkeit“ gegen die Allmacht des Marktes zu stellen.

 

Der kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (kda) sprach sich gegen verkaufsoffene Sonntage in Fürth aus. Ladenöffnungen an Sonntagen stünden der Arbeitsruhe sowie der seelischen Erhebung entgegen und dienten vor allem kommerziellen Zwecken. Der Sonntag sei ein besonderer Tag und solle dies auch in Zukunft bleiben.

 

Der dieser Beschlussvorlage beigefügte Verordnungsentwurf berücksichtigt die Interessen der Gewerkschaften und Kirchen, indem er die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage reduziert und den Geltungsbereich mit Rücksicht auf die jeweils anlassgebende Veranstaltung festlegt. Der Entwurf stellt eine gute Kompromisslösung dar und weist aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einen angemessenen und mit der zugrundeliegenden Verordnungsermächtigung zu vereinbarenden Umfang auf.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Verordnungstext

Lageplan 1 – zentraler Versorgungsbereich der Innenstadt

Lageplan 2 – Innenstadtbereich