Der Stadtrat nimmt
Kenntnis von den Budgetberichten 2019.
Von den
Budgetabschlüssen 2018 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 704.847,88 €, d.h.
50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen
gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2018 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.
1. Die Amts- und
Unteramtsbudgets für das Jahr 2018 wurden entsprechend den für das Jahr 2018
geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der
Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets
verrechnet.
In Einzelfällen
wurden Budgetmittel 2018 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der
Budgets 2019 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets
2019 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge
mit einem Volumen von 3.841.949,44 € bei den Amtsbudgets und 11.941,76 € bei
den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.853.891,20 €. Die Ergebnisse der
Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den
beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.
2. Die
Budgetberichte 2019 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen
Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der
Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 15.04.2019, bei Zentralbudgets
Stand: 10.07.2019) wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 12.07.2019 per E-Mail
übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses,
der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden
Budgetberichte für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“ und das
Sonderbudget 10650 „Gebäudewirtschaft“ werden zur Sitzung im Dezember 2019
nachgereicht.
Die Abrechnungen der
Amts- und Unteramtsbudgets ergaben
Budgetfehlbeträge von 3.542.963,16 €. sowie
Budgetüberschüsse von 1.409.778,93 €.
Bei der Ermittlung
der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die
Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In
Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form
von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur
Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden
Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m.
Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den
Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden
budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende
Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch
entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch
– die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche
Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der
ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für
Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und
für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen
sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h.
die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen,
Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei
Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten
haben das Budgetergebnis nicht berührt.
Bei der
Beschlussfassung des Stadtrates am 25.07.2018 zu den Budgetergebnissen 2017
wurde bei einem Budget (Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“) die
Möglichkeit der Fehlbetragsübernahme durch den Gesamthaushalt im Rahmen des
Jahresabschlusses 2018 eröffnet. Voraussetzung war ein operativ positives
Ergebnis 2018. Dies war leider nicht der Fall, sodass kein Ausgleich über den
Gesamthaushalt vollzogen wurde.
3. Die
festgestellten Budgetüberschüsse 2018 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses
2018 in der Regel in Höhe von 50 % (= 704.847,62 € - siehe Anlage 5 unter
„Überschuss 50 % Rest“) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie
verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2018 gegenüber den Planungen.
Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses
2018 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 704.847,88 € - siehe
Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Budgetrücklage“) und sollen, wie unter 4 a)
vorgeschlagen, als Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur
Verfügung stehen.
Die
Budgetfehlbeträge 2018 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2018 für den
Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2019 vorgetragen. Die
Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2018
nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen
Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b)).
4. Hinsichtlich der
endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2018 sind Entscheidungen
a) über die endgültige Höhe und Verteilung der
den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage
sowie
b) über die nach 2019 vorgetragenen
Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu
tragenden Budgetfehlbeträge
zu treffen.
Zu a)
Die Verwaltung
schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 der allgemeinen Rücklage
zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2018“) in Höhe von
704.847,88 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den
Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).
Der aktuelle Stand
der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten
Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.
Zu b)
Die Finanzverwaltung
hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“ (= -235.699,94 €)
Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
Unterabschnitt 5501
„Metropolmarathon“ (=
-103.761,83 €)
Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“ (= -213.792,91 €)
Amtsbudget 06000 „Referat VI“ (=
-51.552,81 €)
Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und
Presseamt“ (= -162.829,20
€)
Unteramtsbudget 23100 „Markte, Kirchweihen
etc.“ (= -412.501,01 €)
Amtsbudget 46000 „Theater (=
-2.076.975,83 €)
Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“ (=
-198.851,62 €)
In den übrigen
Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge
auf 2019 verbleiben.
Zu Unteramtsbudget
01010 „Rf. I/Projektarbeit“:
Der Budgetfehlbetrag
2018 (= -235.700 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der
Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“ sowie „Ganztagesangebot für
Übergangsklassen“ und „Berufsintegrationsjahr“ (bei beiden Projekten auch noch
für das Schuljahr 2017/2018) für das Jahr 2018.
Die ausstehenden
Mittel sind bereits in 2019 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zum
Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5501 „Metropolmarathon“:
Der Fehlbetrag 2018
(= -103.762 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ baut sich seit 2016 stetig
auf. Im Vergleich zu den Vorjahren ist auffällig, dass die Einnahmen rückläufig
sind und damit die Ausgaben nicht mehr zu 100 % tragen können. 2018 war der
Metropolmarathon Bestandteil des Stadtjubiläums und wurde ergänzt um neun
Einzelveranstaltungen bei den Tagen des Sports (Sportwoche).
Am 26.09.2018 hat
der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Kompensationsgebot
der Personalkosten „Projektleitung“ aufgehoben wird. D.h. die Personalkosten
müssen nicht mehr (können aber) über die Einnahmen zusätzlich finanziert
werden.
Die weitere
finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten, ggf. sollte über eine Neuausrichtung
des Metropolmarathons nachgedacht werden.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“:
Der Budgetfehlbetrag
2018 (= -213.793 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der
Zuwendungsmittel für das EHAP-Projekt. Die Mittel werden in 2019 noch eingehen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 06000 „Referat VI“
Der Budgetfehlbetrag 2018 (= -51.553 €) resultiert aus noch nicht
eingegangenen Zuschussmitteln für das Projekt „Imagekampagne“ (Laufzeit:
2018/2019). Der Mitteleingang wird in 2019 erwartet.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag
2017 (= -162.829 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2017 nach 2018
vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 120.878 €. Der operative Fehlbetrag 2018
beträgt damit 41.951 €. Hauptursächlich hierfür sind die geringeren Einnahmen
im Bereich „Fürth-Shop“ sowie die Mehrausgaben bei der „StadtZeitung“ sowie für
„Veranstaltungen“.
In den Jahren 2009
bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen
Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese
Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.
Trotzdem das Budget
zum Haushalt 2018 aufgestockt wurde, entstand ein operativer Fehlbetrag 2018.
Ein Ausgleich über den Gesamthaushalt fand deshalb nicht statt. Die weitere
finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“:
Der Budgetfehlbetrag
2018 (= -412.501 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2017 nach 2018
vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 288.233 €. Der operative Fehlbetrag 2018
beträgt damit 124.268 € und resultiert hauptsächlich durch Mehrausgaben bei den
Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt. Dies ist zum Teil auch
dadurch bedingt, dass durch die unsichere Lage das Sicherheitskonzept weiter
aufgestellt und umgesetzt werden musste und die Dauer der Michaelis-Kirchweih
aufgrund des Jubiläumsjahres ausnahmsweise auf 16 Tage verlängert wurde.
Hierfür und für weitere einmalige Ausgaben (z.B. Modellbauausstellung) wurden
unterjährig dem Budget bereits 311.812 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Mit der
Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015
(geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die
Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und
Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Eine finanzielle Überprüfung
wird zum Haushaltsplan 2020 vorgenommen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung
vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag
2018 (= -2.076.976 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2017 nach 2018
vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 2.235.152 €. D.h. 2018 wurde ein
operativer Überschuss von 158.176 erzielt, der zur teilweisen Deckung des
Fehlbetrages aus den Vorjahren verwendet werden konnte.
In 2018 wurde mit
einem Landeszuschuss i.H.v. 620.000 € geplant. Dieser wurde vom Land aber nicht
weiter erhöht, sondern blieb, wie in den Vorjahren, bei 500.000 € (bis 2012:
300.000 €, 2013: 460.000 € + 40.000 € einmalig, 2014/2015: 500.000 € + 20.000 €
einmalig, seit 2016: 500.000 €). Die einmaligen Beträge 2013 bis 2015 sollten
für den weiteren Ausbau des Ensembles für die Sparte Kinder- und Jugendtheater
verwendet werden. Die Zuschusserwartung wurde auch im Haushalt 2019 nicht nach
unten korrigiert, sondern ist bei 620.000 € geblieben.
Weiterhin bleibt
vorerst die Rücknahme der Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 €
(Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49
ab 2012) bestehen.
Der operative
Überschuss resultiert aus leicht höheren Einnahmen, leicht geringeren Ausgaben
(auch im Personalbereich) sowie der Nichtberücksichtigung des geringeren
Landeszuschusses (120.000 €).
Seit 2011 hat das
Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung
des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 22.05.2019). Danach wird
prognostiziert, dass der Budgetrahmen 2019 insgesamt eingehalten wird
(Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen aufgefangen). Der Landeszuschuss 2019
wird wiederum bei 500.000 € bleiben, damit 120.000 € unter dem Ansatz. Die
weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
63000 „Bauaufsicht“:
Der Budgetfehlbetrag 2018 (= -198.852 €, operativ -70.719 €) resultiert hauptsächlich aus
geringeren Einnahmen (Verwaltungsgebühren) bei den Baugenehmigungsverfahren.
Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da
von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer
planbar. In 2019 wurden bisher (Stand: 09.07.2019) 40 % der geplanten Einnahmen
erzielt. In 2020 wird der Einnahmeansatz reduziert. Die weitere finanzielle
Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Inhaltsverzeichnis
2. Budgetberichte 2019 – Amts- und Unteramtsbudgets
3. Budgetberichte 2019 – Sonderbudgets
4. Budgetberichte 2019 – Zentralbudgets
5. Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2018“
6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2018 nach 2019“
7. Übersicht „Budgetrücklagen“