Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2019.

 

Von den Budgetabschlüssen 2018 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 704.847,88 €, d.h. 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2018 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2018 wurden entsprechend den für das Jahr 2018 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2018 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2019 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2019 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 3.841.949,44 € bei den Amtsbudgets und 11.941,76 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.853.891,20 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2019 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 15.04.2019, bei Zentralbudgets Stand: 10.07.2019) wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 12.07.2019 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden Budgetberichte für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“ und das Sonderbudget 10650 „Gebäudewirtschaft“ werden zur Sitzung im Dezember 2019 nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von       3.542.963,16 €.  sowie

­   Budgetüberschüsse von    1.409.778,93 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

Bei der Beschlussfassung des Stadtrates am 25.07.2018 zu den Budgetergebnissen 2017 wurde bei einem Budget (Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“) die Möglichkeit der Fehlbetragsübernahme durch den Gesamthaushalt im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 eröffnet. Voraussetzung war ein operativ positives Ergebnis 2018. Dies war leider nicht der Fall, sodass kein Ausgleich über den Gesamthaushalt vollzogen wurde.

 

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2018 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2018 in der Regel in Höhe von 50 % (= 704.847,62 € - siehe Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Rest“) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2018 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2018 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 704.847,88 € - siehe Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Budgetrücklage“) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, als Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.

 

Die Budgetfehlbeträge 2018 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2018 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2019 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2018 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b)).

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2018 sind Entscheidungen

 

a)    über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)    über die nach 2019 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge

 

zu treffen.

 

 

Zu a)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2018“) in Höhe von 704.847,88 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.

 

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“                              (= -235.699,94 €)

­   Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
    Unterabschnitt 5501 „Metropolmarathon“                               (= -103.761,83 €)

­   Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“                          (= -213.792,91 €)

­   Amtsbudget 06000 „Referat VI“                                                    (= -51.552,81 €)

­   Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                 (= -162.829,20 €)

­   Unteramtsbudget 23100 „Markte, Kirchweihen etc.“                  (= -412.501,01 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater                                                     (= -2.076.975,83 €)

­   Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“                                                (= -198.851,62 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2019 verbleiben.

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2018 (= -235.700 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“ sowie „Ganztagesangebot für Übergangsklassen“ und „Berufsintegrationsjahr“ (bei beiden Projekten auch noch für das Schuljahr 2017/2018) für das Jahr 2018.

Die ausstehenden Mittel sind bereits in 2019 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

Zum Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5501 „Metropolmarathon“:

 

Der Fehlbetrag 2018 (= -103.762 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ baut sich seit 2016 stetig auf. Im Vergleich zu den Vorjahren ist auffällig, dass die Einnahmen rückläufig sind und damit die Ausgaben nicht mehr zu 100 % tragen können. 2018 war der Metropolmarathon Bestandteil des Stadtjubiläums und wurde ergänzt um neun Einzelveranstaltungen bei den Tagen des Sports (Sportwoche).

Am 26.09.2018 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Kompensationsgebot der Personalkosten „Projektleitung“ aufgehoben wird. D.h. die Personalkosten müssen nicht mehr (können aber) über die Einnahmen zusätzlich finanziert werden.

Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten, ggf. sollte über eine Neuausrichtung des Metropolmarathons nachgedacht werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2018 (= -213.793 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel für das EHAP-Projekt. Die Mittel werden in 2019 noch eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 06000 „Referat VI“

 

Der Budgetfehlbetrag 2018 (= -51.553 €) resultiert aus noch nicht eingegangenen Zuschussmitteln für das Projekt „Imagekampagne“ (Laufzeit: 2018/2019). Der Mitteleingang wird in 2019 erwartet.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2017 (= -162.829 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2017 nach 2018 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 120.878 €. Der operative Fehlbetrag 2018 beträgt damit 41.951 €. Hauptursächlich hierfür sind die geringeren Einnahmen im Bereich „Fürth-Shop“ sowie die Mehrausgaben bei der „StadtZeitung“ sowie für „Veranstaltungen“.

In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.

Trotzdem das Budget zum Haushalt 2018 aufgestockt wurde, entstand ein operativer Fehlbetrag 2018. Ein Ausgleich über den Gesamthaushalt fand deshalb nicht statt. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2018 (= -412.501 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2017 nach 2018 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 288.233 €. Der operative Fehlbetrag 2018 beträgt damit 124.268 € und resultiert hauptsächlich durch Mehrausgaben bei den Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt. Dies ist zum Teil auch dadurch bedingt, dass durch die unsichere Lage das Sicherheitskonzept weiter aufgestellt und umgesetzt werden musste und die Dauer der Michaelis-Kirchweih aufgrund des Jubiläumsjahres ausnahmsweise auf 16 Tage verlängert wurde. Hierfür und für weitere einmalige Ausgaben (z.B. Modellbauausstellung) wurden unterjährig dem Budget bereits 311.812 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015 (geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Eine finanzielle Überprüfung wird zum Haushaltsplan 2020 vorgenommen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2018 (= -2.076.976 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2017 nach 2018 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 2.235.152 €. D.h. 2018 wurde ein operativer Überschuss von 158.176 erzielt, der zur teilweisen Deckung des Fehlbetrages aus den Vorjahren verwendet werden konnte.

 

In 2018 wurde mit einem Landeszuschuss i.H.v. 620.000 € geplant. Dieser wurde vom Land aber nicht weiter erhöht, sondern blieb, wie in den Vorjahren, bei 500.000 € (bis 2012: 300.000 €, 2013: 460.000 € + 40.000 € einmalig, 2014/2015: 500.000 € + 20.000 € einmalig, seit 2016: 500.000 €). Die einmaligen Beträge 2013 bis 2015 sollten für den weiteren Ausbau des Ensembles für die Sparte Kinder- und Jugendtheater verwendet werden. Die Zuschusserwartung wurde auch im Haushalt 2019 nicht nach unten korrigiert, sondern ist bei 620.000 € geblieben.

Weiterhin bleibt vorerst die Rücknahme der Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) bestehen.

 

Der operative Überschuss resultiert aus leicht höheren Einnahmen, leicht geringeren Ausgaben (auch im Personalbereich) sowie der Nichtberücksichtigung des geringeren Landeszuschusses (120.000 €).

 

Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 22.05.2019). Danach wird prognostiziert, dass der Budgetrahmen 2019 insgesamt eingehalten wird (Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen aufgefangen). Der Landeszuschuss 2019 wird wiederum bei 500.000 € bleiben, damit 120.000 € unter dem Ansatz. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2018 (= -198.852 €, operativ -70.719 €) resultiert hauptsächlich aus geringeren Einnahmen (Verwaltungsgebühren) bei den Baugenehmigungsverfahren.

Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer planbar. In 2019 wurden bisher (Stand: 09.07.2019) 40 % der geplanten Einnahmen erzielt. In 2020 wird der Einnahmeansatz reduziert. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Inhaltsverzeichnis

2.    Budgetberichte 2019 – Amts- und Unteramtsbudgets

3.    Budgetberichte 2019 – Sonderbudgets

4.    Budgetberichte 2019 – Zentralbudgets

5.    Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2018“

6.    Übersicht „Projektmittelüberträge von 2018 nach 2019“

7.    Übersicht „Budgetrücklagen“