Betreff
Parkhaus Gebhardtstraße - Neubau Fußgängerlichtsignalanlage Pickertstraße
Vorlage
SpA/735/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Lageplan Parkhaus Gebhardtstraße - Neubau Fußgängerlichtsignalanlage Pickertstraße wird als Vorplanung beschlossen.


Im Zuge der geplanten Bebauung im südlichen Bereich der Gebhardtstraße mit einem von der Infra Fürth GmbH zu betreibenden Parkhaus und einem geplanten Gesundheitszentrum auf dem Flurstück 1109/157 sind die Ein- und Ausfahrt zu dem Parkhaus herzustellen. Auf Grund des deutlich steigendem Querungsbedarfs wurde eine sichere Querungsmöglichkeit mittels eine r Fußgängerschutzanlage (FSA) über die Gebhardtstraße geplant und instruiert.

 

Das künftige Parkhaus weist ca. 500 Stellplätze auf, die sich folgendermaßen aufteilen: 

 

             ca. 60 Stellplätze für die benachbarte Firma ABF

             ca. 80 Stellplätze für den Kinobetreiber

             ca. 200 Stellplätze für die Bewohner der Hornschuchpromenade

             ca. 47 Stellplätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge

             ca. 110 Stellplätze für Gelegenheitsparker

 

Die Zu- und Ausfahrt zum Parkhaus erfolgt über die Gebhardtstraße. Die Nutzer der ca. 60 Stellplätze der Firma ABF können vom gesundheitszentrum kommend über eine separate, mit einer Schrankenanlage gesicherten Zufahrt im östlichen Bereich des Parkhauses (Flurstücknummer 1109/31) in das Parkhaus einfahren. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung in der Gebhardtstraße kann nur aus Westen eingefahren und in Richtung Osten ausgefahren werden.

 

Die Berechnungen der Leistungsfähigkeit der Schrankenanlagen bei der Einfahrt in der maßgebenden Abendspitzenstunde zeigt, dass der Rückstau unter aller gegebenen Voraussicht in 95 % aller Fälle geringer als 10 Fahrzeuge und in 85 % aller Fälle geringer als 8 Fahrzeuge ist. Somit kommt es in den Spitzenstunden nur selten zu Rückstau, der bis auf die Gebhardtstraße zurückreicht. Die Berechnungsansätze sind zur sicheren Seite hin getroffen.

 

Für die Einfahrt in das Parkhaus von der Gebhardtstraße ist ein kurzer Rechtsabbiegefahrstreifen in einer Länge von ca. 25 m und einer Breite von 3 m herzustellen. Damit ergibt sich eine Aufstellfläche von insgesamt 8 Fahrzeugen vor den beiden Schrankenanlagen, ohne dass der Verkehrsfluss auf der Gebhardtstraße behindert wird. Zur Herstellung eines ausreichend dimensionierten Abbiegefahrstreifens zum Parkhaus sowie des geplanten Gehwegs ist Grunderwerb in geringem Umfang erforderlich (etwa insgesamt 18 m² bei den Flurstücken 1109/121 und 1109/157, Gemarkung Fürth).

 

Die Ausfahrt aus dem Parkhaus erfolgt über die Gebhardtstraße und geht in den Rechtsabbiegefahrstreifen am Knotenpunkt Gebhardtstraße / Jakobinenstraße über. Die beiden Ausfahrtsschranken sind in einem alternierenden Versatz zu schalten, um den Konflikt zwischen zwei gleichzeitig ausfahrenden Pkw zu vermeiden.

Bedingt durch das Parkhaus und das Gesundheitszentrum wird der Querungsbedarf über die Gebhardtstraße deutlich zunehmen, vor allem, da ein Großteil der Stellplätze den Anwohnern der Hornschuchpromenade zur Verfügung gestellt werden soll. Mithilfe einer Fußgängerlichtsignalanlage auf Höhe der Pickertstraße können die Fußgänger und Radfahrer die Gebhardtstraße gesichert queren.

 

Die Fußgängerlichtsignalanlage wird mit einer verkehrsabhängigen Steuerung mit ÖV-Anforderung und Feuerwehrbevorrechtigung ausgestattet. Sie wird in die Grüne Welle der Gebhardtstraße integriert, um die Verlustzeiten sowohl für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Nahverkehr als auch für den Fußgänger und Radfahrende zu reduzieren. Für die Fußgängerlichtsignalanlage wird der nördlich gelegene Seitenraum vorgezogen um den Räumweg möglichst gering zu halten und die Sicht zu verbessern. Die Borde werden in diesem Bereich abgesenkt. Mithilfe von Blindenleitstreifen wird das Queren von sehbehinderten Menschen sichergestellt.

 

Der Lieferverkehr des Gesundheitszentrums ist über das Grundstück abzuwickeln. Rückwärtsfahren auf der Gebhardtstraße zur Andienung des Anlieferbereichs ist unzulässig.

 

Vor dem geplanten Parkhaus in der Gebhardtstraße östlich der Fußgängerlichtsignalanlage, werden zur Steigerung der Angebotsqualität für Radfahrer Fahrradabstellanlagen angeordnet. Zusätzlich ist ein Mobilipunkt mit einem Carsharing-Stellplatz entsprechend der Beschlussvorlage SpA/693/2019 im Bereich des geplanten Parkhauses vorgesehen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

315.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan

Zusammenfassung der Stellungnahmen