Betreff
Straßenrechtliche Verfahren
Vorlage
TfA/296/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage vom 03.09.2019 werden beschlossen.


1. Rudolf-Schiestl-Straße

 „Als Ortsstraße wird das Grundstück Fl.Nr. 184/50 Gem. Ronhof (Rudolf-Schiestl-Straße) gewidmet.

 

(Eigene Feststellung bei Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die Flurnummer ist nachzuwidmen.)

 

2. Grundstück Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack

„Es ist beabsichtigt, das als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack einzuziehen.“

 

Sachverhalt:

Die Stadt Fürth beabsichtigt das als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack einzuziehen.

 

Um eine Baumaßnahme auf den Grundstücken Fl.Nrn. 101, 103 und 104 Gem. Sack (Neubau eines Kulturgewächshauses und die Errichtung eines Wasserspeichers) zu verwirklichen, wurde das dazwischenliegende Wegstück (das nach Abschluss der Baumaßnahme überbaut ist) von der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Sack an den Bauherrn verkauft. Das betroffene Wegstück wurde dazu aus der ursprünglichen Fl.Nr. 102 Gem. Sack als neue Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack herausgemessen. 

 

Das verkaufte Wegstück war Teil des Flurbereinigungsplanes vom 12. Mai 1967. Im Zuge der Flurbereinigung wurde die Fl.Nr. 102 Gem. Sack ein öffentlicher Feld- und Waldweg. Der Zweck eines Flurbereinigungsweges ist nach der Baumaßnahme für die neu gebildete Fl.Nr. 102/1 Gemarkung Sack nicht mehr gegeben. Somit liegt die ursprüngliche Verkehrsbedeutung nicht mehr vor.

 

In einem ersten Schritt konnte das betroffene Weggrundstück durch Satzung (siehe dazu Stadtratsvorlage und Beschluss vom 24.07.2019) aus dem Flurbereinigungsplan Sack vom 12.05.1967 herausgenommen werden. Nach Zustimmung von der Aufsichtsbehörde wurde die Satzung im Amtsblatt am 11.09.2019 veröffentlicht.

 

Nun ist in einem zweiten Schritt das Einziehungsverfahren einzuleiten.

 

Hinweis: Für die nicht von der Baumaßnahme betroffenen landwirtschaftlichen Flächen mit Fl.Nrn. 99, 100, 105 und 106 Gem. Sack ist weiterhin Zufahrt möglich über das verbleibende Wegstück der Fl.Nr. 102 sowie des Weges Fl.Nr. 129 Gem. Sack.

 

3. Dr.-Max-Grundig-Anlage

„Teilflächen der als Ortsstraße gewidmeten Grundstücke Fl.Nrn. 1127/16 und 1128 Gem. Fürth (Dr.-Max-Grundig-Anlage, Teilfläche des Parkplatzes) werden eingezogen.“

 

(Für den neuen Wochenmarkt ist die Vergrößerung des Beschickerparkplatzes erforderlich.)

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


3 Vorgänge werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.