Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage vom 03.09.2019 werden beschlossen.
1.
Rudolf-Schiestl-Straße
„Als Ortsstraße wird das Grundstück Fl.Nr. 184/50 Gem. Ronhof (Rudolf-Schiestl-Straße) gewidmet.“
(Eigene Feststellung bei Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die Flurnummer ist nachzuwidmen.)
2. Grundstück Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack
„Es ist beabsichtigt, das als öffentlicher
Feld- und Waldweg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack einzuziehen.“
Sachverhalt:
Die Stadt
Fürth beabsichtigt das als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Grundstück
Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack einzuziehen.
Um eine
Baumaßnahme auf den Grundstücken Fl.Nrn. 101, 103 und 104 Gem. Sack (Neubau
eines Kulturgewächshauses und die Errichtung eines Wasserspeichers) zu
verwirklichen, wurde das dazwischenliegende Wegstück (das nach Abschluss der
Baumaßnahme überbaut ist) von der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Sack
an den Bauherrn verkauft. Das betroffene Wegstück wurde dazu aus der
ursprünglichen Fl.Nr. 102 Gem. Sack als neue Fl.Nr. 102/1 Gem. Sack
herausgemessen.
Das
verkaufte Wegstück war Teil des Flurbereinigungsplanes vom 12. Mai 1967. Im
Zuge der Flurbereinigung wurde die Fl.Nr. 102 Gem. Sack ein öffentlicher Feld-
und Waldweg. Der Zweck eines Flurbereinigungsweges ist nach der Baumaßnahme für
die neu gebildete Fl.Nr. 102/1 Gemarkung Sack nicht mehr gegeben. Somit liegt
die ursprüngliche Verkehrsbedeutung nicht mehr vor.
In einem
ersten Schritt konnte das betroffene Weggrundstück durch Satzung (siehe dazu
Stadtratsvorlage und Beschluss vom 24.07.2019) aus dem Flurbereinigungsplan
Sack vom 12.05.1967 herausgenommen werden. Nach Zustimmung von der
Aufsichtsbehörde wurde die Satzung im Amtsblatt am 11.09.2019 veröffentlicht.
Nun ist in
einem zweiten Schritt das Einziehungsverfahren einzuleiten.
Hinweis: Für die nicht von der Baumaßnahme
betroffenen landwirtschaftlichen Flächen mit Fl.Nrn. 99, 100, 105 und 106 Gem.
Sack ist weiterhin Zufahrt möglich über das verbleibende Wegstück der Fl.Nr.
102 sowie des Weges Fl.Nr. 129 Gem. Sack.
3.
Dr.-Max-Grundig-Anlage
„Teilflächen der als Ortsstraße gewidmeten Grundstücke
Fl.Nrn. 1127/16 und 1128 Gem. Fürth (Dr.-Max-Grundig-Anlage, Teilfläche des
Parkplatzes) werden eingezogen.“
(Für den neuen Wochenmarkt ist die Vergrößerung des Beschickerparkplatzes erforderlich.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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3 Vorgänge werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.