Betreff
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Naturschutzwacht
Vorlage
OA/369/2019
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Naturschutzwacht ab dem 01.01.2020 von derzeit 7 € auf 8,20 € zu erhöhen. Die Aufwandsentschädigung wird weiterhin als monatliche Pauschale in Höhe von 164 € (das entspricht 20 geleisteten Dienststunden) gewährt.

 

 

 


Die Mitglieder der Naturschutzwacht erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Derzeit sind 6 Naturschutzwächter für die Stadt Fürth tätig.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.11.1986 wurde festgelegt, jedem Mitglied der Naturschutzwacht eine pauschale Entschädigung von monatlich 200,00 DM zu zahlen. Dabei wurde ein monatlicher Arbeitsaufwand von 20 Stunden zu Grunde gelegt. Mit Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 14.11.2001 wurde letztmals eine Erhöhung auf 7 € pro Stunde (140,00 € im Monat) beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 11.07.2019 teilte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit, dass eine Erhöhung des Höchstbetrags der Aufwandsentschädigung für Naturschutzwächter (Nr. 9.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 6. September 2001, Nr. 61c-8605-1997/19) von derzeit 8,20 € auf 9,00 € pro Stunde geplant sei.

 

Die auch in Fürth tätigen ehrenamtlichen Biber- und Hornissenberater erhalten von der Regierung von Mittelfranken eine Aufwandsentschädigung von 8,20 € pro Stunde. Die Tätigkeit der Naturschutzwächter ist nicht weniger bedeutsam einzuschätzen, als die der Biber- und Hornissenberater. Die Naturschutzwächter leisten einen wertvollen Beitrag für den Naturschutz und das Konfliktmanagement vor Ort. Aus Sicht der Verwaltung sollten daher diese Tätigkeiten auch vergleichbar honoriert werden.

 

Daher hält das Referat III eine maßvolle Erhöhung und Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Naturschutzwächter an die Entschädigung für Biber- und Hornissenberater auf 8,20 € je Stunde für vertretbar. Die dadurch bei einer durchschnittlichen Tätigkeit von 20 Std. im Monat entstehenden Mehrkosten von 144 € monatlich für alle 6 Naturschutzwächter (1.728 € jährlich) können im Budget des OA und durch Mehreinnahmen bei naturschutzrechtlichen Gestattungen, wie z.B. Landschaftsschutzerlaubnisse, Ausnahmen für die Versetzung von Hornissennestern und im Vollzug des § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, aufgefangen werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.728 €

 

nein

X

ja

1.728 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 3600 1000 0000

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: