Betreff
Änderung der Gebührensatzung für Sondernutzungen
Vorlage
TfA/297/2019
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Baulast der Stadt Fürth (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 04. Januar 1979 gemäß Vorlage der Verwaltung vom 21.08.2019. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.


Die Sondernutzungsgebührensatzung regelt die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes außerhalb des Verkehrszwecks. Nur für Tatbestände, die in der Anlage 1 zur Satzung (Sondernutzungsgebührenverzeichnis) aufgeführt sind, dürfen Gebühren verlangt werden. Die Satzung wurde zuletzt 2010 geändert.

 

Zwischenzeitlich sind neue Arten von Sondernutzungen hinzugekommen, die noch nicht im Sondernutzungsverzeichnis als Position aufgeführt sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen diese in der Anlage 1 aufgeführt werden.

 


Aufzunehmen sind folgende neue Tatbestände:

Art der
Sondernutzung

Erläuterungen für das Gremium
 (werden nicht Teil der Satzung)

Einheit

Zeit-einheit

Betrag Euro

Arztparkplatz

Abmarkierter Stellplatz für
Arztfahrzeug

Stück

Monat

40

Carsharing-

Stellplatz

Abmarkierter Stellplatz für die Fahrzeuge kommerzieller Anbieter

Stück

Monat

40

Verkehrs-spiegel

Ausfahrhilfe für unübersichtliche private Ausfahrten

Stück

Jahr

20

Postablage-kasten

Verschließbarer Schrank des Postdienstleisters im öffentlichen Raum

Stück

Jahr

130

Mobilfunkmast

Mast im
gewidmeten Raum

Stück und

Anzahl der
Mobilfunk-anbieter

Jahr

5.000 für den Mast und die ersten zwei Anbieter, 1.500 je
zusätzlichem Anbieter

Roadside Screen

Digital schaltbare LED-Wechselwerbeanlagen mit erheblich höherem Umsatzpotential als die (gleich großen) bisherigen analogen „Megalights“. Der Gebühren-rahmen für analoge „Megalights“ (bis 10.000 € jhrl.) ist an einigen Standorten nahezu ausgeschöpft, sodass für die neuartigen Anlagen ein eigener Gebührenrahmen geschaffen werden muss.

Stück

Jahr

8.000 – 20.000

 

Die neu in die Satzung aufgenommenen Positionen und Gebühren liegen im Rahmen der
Vergleichsstädte.

 

Auf den beigefügten Satzungsentwurf und das zur Information beigefügte Sondernutzungs-gebührenverzeichnis nach der vorgeschlagenen Änderung als Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung wird verwiesen (Änderungen darin sind kursiv und fettgedruckt gesetzt).

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzungsentwurf

zur Information: Fassung der Anlage 1 zur Satzung (Sondernutzungsgebührenverzeichnis) nach der vorgeschlagenen Änderung