Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Herstellung
einer Außenspielfläche des Horts Lehenstraße mit einem Gesamtkostenansatz von
60.000 EUR.
Planungsanlass
Der städtische Hort
„Tintenklecks“ in der Lehenstraße 15 soll auf der zwischenzeitlich
brachliegenden ehemaligen Gartenfläche hinter der Burgfarrnbacher Scheune eine
neue Außenspielfläche erhalten, die die bestehende Außenspielfläche neben dem
Gebäude entlasten soll.
Das Jugendamt hat das
Baureferat/Grünflächenamt gebeten, hierfür die Planungsleistungen zu erbringen
und die Maßnahme umzusetzen. Nach Vorstellung der Hortleitung soll dabei
insbesondere eine Fläche für unterschiedliche Ballspiele geschaffen werden.
Bestand
Die Fläche ist derzeit ein
250 cm ehemaliger Garten, der zwischenzeitlich nicht mehr genutzt wird. Es
besteht ein fußläufiger Zugang von der Lehenstraße. Eine Befahrung ist nur von
Norden über Grundstücke Dritter möglich, welches aber in der Vergangenheit kein
Problem darstellte.
Im Süden grenzt die
Rückseite des städtischen Gebäudes „Burgfarrnbacher Scheune“ an das Grundstück,
von dieser Seite erfolgt auch die Erschließung des Gebäudes. Die Scheune wird
künftig als Lagerraum für unterschiedliches städtischen Inventar wie
historische Gegenstände der Berufsfeuerwehr genutzt. Die Zugänglichkeit zum
Scheunentor wird durch die geplante Baumaßnahme nicht eingeschränkt.
An der Nordseite grenzt
sowohl die Turnhalle als auch das Grundstück des TSV Burgfarrnbach an.
Es gibt einen
vergleichsweise jungen Walnussbaum in der nord-östlichen Gartenecke, der unter
die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fällt und während der Baumaßnahme
entsprechend geschützt wird.
Ansonsten gibt es keinen
erhaltenswerten Gehölz- oder Vegetationsbestand. Derzeit ist nahezu die gesamte
Fläche mit Ruderalvegetation überwuchert. Zwischenzeitlich wurde die
Ruderalvegetation vom Grünflächenamt beseitigt, so dass die notwendigen
Voruntersuchungen des Bodens durchgeführt werden können.
Blick von
der Scheune nach Norden zur Turnhalle
Blick
nach Süden auf Scheune und Scheunentor
Zuwegungen
von der Lehenstraße
Entwurfsbeschreibung
Dem Wunsch der Einrichtung entsprechend entsteht auf der
Fläche ein 10 x 8 m großes Spielfeld aus Kunststoff mit zwei
Basketballständern, zwei mobilen Kleintoren und Bodenhülsen für die Montage
eines Volleyballnetzes. Die Feldgröße entspricht keiner Regelabmessung für
Ballspiele, ist aber für die Zwecke der Einrichtungen in dieser Größe ausreichend.
Um den Baumschutz des bestehenden Walnussbaumes zu
gewährleisten erfolgen im Kronentraufbereich keine größeren Belagsarbeiten. Es
entsteht lediglich eine Rindenmulch- bzw. Holzhäckselfläche und ein Holzdecks
als Sitz- und Aufenthaltsbereich. Einige Sandsteinquader bieten unter der
Walnuss ebenfalls die Möglichkeit des Sitzens.
An der Rückseite der Scheue entsteht vor dem Tor eine kleine
gepflasterte Fläche. Der schmale Grundstücksstreifen zur Lehenstraße wird als
Zugang in wassergebundener Decke ausgebaut.
Entlang der Westgrenze wird der bestehende Gehölzstreifen aus
überwiegend Flieder aufgewertet und mit Gehölzen und bodendeckenden Stauden
ergänzt. Die verbleibenden Flächen werden als Rasenflächen ausgebildet.
Die Zufahrt zur Rückseite der Scheune und zum vorhandenen
Scheunentor ist über das Grundstück des TSV Burgfarrnbach wie bisher weiterhin
möglich. Da es nach Aussage der beteiligten Dienststellen nur sehr selten zur
Befahrung der Fläche kommt, nimmt weder die Rasen- noch die Kunststofffläche
durch eine Befahrung Schaden.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende
Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem
Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit
Schreiben vom 15.08.2019 instruiert. Bislang sind noch nicht alle
Stellungnahmen eingegangen. Sofern bis zur Sitzung noch maßgebliche Einwände
oder Vorschläge zur Entwurfsplanung eingehen werden, werden diese in der
Sitzung bekannt gegeben. Aufgrund der Lage des Grundstücks und der
grundsätzlichen Verfügbarkeit wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass
wesentliche Belange anderer Dienststellen berührt sind.
Die Zufahrt während der
Baumaßnahme muss zwingend über die Grundstücke Dritter erfolgen (Fl. Nr. 193/4
und 190/4). Bei den Grundstücksbesitzern wird eine entsprechende Erlaubnis
selbstverständlich eingeholt.
Finanzierung und
Realisierung
Die Gesamtkosten liegen
einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 60.000,- EUR, dabei
entfallen 50 T€ auf die Bau- und 10 T€ auf die Baunebenkosten.
Die Planungsleistungen in
Höhe von rd. 6 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und
fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.
Die mittleren
Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 150 € (netto)
vergleichsweise hoch. Dies ist aber einerseits der erschwerten Zugänglichkeit
des Baufeldes und der relativ aufwändigen Kunststofffläche, andrerseits der
derzeitigen Preissituation im Baugewerbe geschuldet.
Die Maßnahme wird analog der
bisherigen Finanzierung von Freianlagen in Kindertagesstätten aus der
jährlichen Pauschale in Höhe von 113.500 € finanziert.
Die jährlichen Folgekosten
wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen nicht separat
berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im GWF-Sonderbudget des
Grünflächenamts dargestellt werden.
Es ist vorgesehen, die
Baumaßnahme noch im Herbst 2019 auszuschreiben und bis Jahresende zu vergeben.
Baubeginn wäre aus heutiger Einschätzung Frühjahr 2020.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
60.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A. |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4640.9506.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
Entwurf