Betreff
Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Fürth: Stellungnahme der Stadt Fürth
Vorlage
SpA/0749/2019
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-307
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.


Vom 1. Juli bis 1. August 2019 führte das Landratsamt Fürth die Anhörung zu ihrem Entwurf für die Teilfortschreibung 2019 des Nahverkehrsplans des Landkreises Fürth aus dem Jahr 2017 durch und beteiligte hierbei auch die Stadt Fürth.

 

Das Stadtplanungsamt hat hierzu die folgende Stellungnahme abgegeben.

 

 

Grundsätzlich begrüßen wir die von Ihnen angedachte neue Linie 121, die eine Verbindung herstellen soll zwischen dem Bahnhof Fürth-Vach, Untermichelbach, Obermichelbach, Tuchenbach, Puschendorf, Kirchfembach und Langenzenn. Da Linienweg, Haltestellen, Fahrplan, Betriebskonzept, Finanzierung, sowie die zu benutzenden und zu errichtenden Anlagen aus Ihrem NVP nicht hervorgehen, bitten wir Sie, zeitnah zur Klärung dieser Dinge auf uns zuzukommen; wegen der erforderlichen Vorlaufzeiten für die Anpassung der Zweckvereinbarung sowie unseres NVP, und die dann darauf aufbauenden Schritte der Planung, Instruktion, Finanzierung und Errichtung bzw. Anpassung der Anlagen,

 

Für die Tabelle 4 bitten wir Sie, die neue Linie 121 (und – in Konsequenz – auch die das Stadtgebiet Fürth nicht betreffende neue Linie 118) aufzunehmen, um deren geplante Einsatztage zu verdeutlichen.

 

Darüber hinaus möchten wir Sie um eine Reihe von Ergänzungen und Korrekturen in Abbildung 06 mit den Linienbündeln bitten.

 

  • Bitte stellen Sie mit einer geeigneten Signatur dar, dass der zwischen Atzenhof und Klinikum derzeit von der Linie 126 befahrene nördliche Schleifenteil gemäß NVP der Stadt Fürth entfallen und die Linie zum Rathaus verlängert werden soll (Umsetzungszeitpunkt noch unbestimmt).

 

  • Der Linienweg 112 ist zu stark vereinfacht dargestellt. Die Linie 112 knickt in der Südstadt vom Linienweg 152 ab und verkehrt über Stresemannplatz und Jakobinenstraße [U] nach Fürth Hbf.

 

  • Die Linie 178 endet nicht am Bahnhof Weiherhof, sondern im Süden von Weiherhof (bitte um die Durchfahrt Weiherhof verlängern). Ihr nördliches Linienende ist Steinach, nicht Schmalau.

 

  • Zudem würden wir es begrüßen, wenn der Linienweg 178 vollständig (bis Steinach) dargestellt wird und zudem der Linienweg 173 ab Obermichelbach ebenfalls vollständig ergänzt wird.

 

  • Letztlich ist noch erforderlich, die Farbe der Linien 173 und 178 anders zu wählen, um sie in der Legende nicht mit „kein Linienbündel“, sondern mit „Linienbündel Stadt Fürth (auszugsweise)“ zu verknüpfen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Eine Gremienbeteiligung war mangels Einräumung einer Fristverlängerung nicht möglich. Die in der Stellungnahme aufgegriffenen und überwiegend „redaktionellen“ Themen machten dies jedoch auch nicht zwingend nötig.

 

Die zugrundeliegende NVP-Fassung aus dem Jahr 2017 ist auf der Website des Landratsamtes Fürth unter der folgenden URL veröffentlicht:

 

https://www.landkreis-fuerth.de/fileadmin/redakteure/SG34/2017-10-09_Text_Endbericht_NVP_FUE_Beschlussfassung.pdf

 

Die in der Stellungnahme erwähnte Tabelle 4 und Abbildung 06 aus dem Entwurf für die Teilfortschreibung 2019 sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Linie 121:

 

Der Landkreis Fürth plant eine neue Buslinie, die u. a. Obermichelbach mit dem Bahnhof Vach verbinden soll, um die Über-Eck-Verbindung von dort nach Erlangen und zurück zu verbessern. Bis auf Weiteres ist voraussichtlich kein Taktverkehr vorgesehen, sondern nur einzelne Fahrten. Hierfür werden am Bahnhof Vach voraussichtlich eine Wendeanlage und eine Halteposition für den Endaufenthalt erforderlich. Weitere Details sind beim Landkreis Fürth angefragt und werden zu gegebener Zeit im BWA und auch im Beratungskreis Nahverkehrsplan (BK NVP) vorgestellt. Wenn der S-Bahn-Ausbau im Fürther Norden als Bündelung mit der Bestandsstrecke erfolgt, könnte diese Linie an die geplante S-Bahn-Station „Stadeln Nord“ angebunden werden

 




 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Tabelle 4 (Entwurf), Abbildung 06 (Entwurf).