Die Stadt Fürth als "Solarstadt" steht aufgrund
des unübersehbaren Klimawandels und des derzeit erstärkten Klimabewusstseins
der Bevölkerung in der Pflicht, ökologischen und umweltbewussten Belangen
Rechnung zu tragen.
Somit wächst auch die Nachfrage, auf denkmalgeschützten
Gebäuden Solaranlagen zu errichten.
Andererseits sind gleichzeitig die denkmalschutzrechtlichen
Belange ausreichend zu würdigen und das kulturelle Erbe -das einer gesteigerten
Sozialbindung unterliegt- zu erhalten. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat
hierbei die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des
Gemeinwohls welche grundgesetzlich verankert sind, in einen gerechten Ausgleich
und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und die verfassungsrechtlichen
Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitsgrundsatz zu beachten.
Daher führen entsprechende Anfragen zu einer komplexen
Gemengelage,
die nur in Abwägung des jeweiligen Einzelfalls zu
entscheiden ist.
Eine pauschale Befürwortung oder Ablehnung wird den Belangen
des Denkmal- und Umweltschutzes nicht gerecht, zudem auch die Aspekte der
Stadtbild- und Heimatpflege zu betrachten sind.
Grundsätzlich ist eine Installation von Solaranlagen auf
Flachdächern denkmalgeschützter Gebäude denkbar (s. Bsp. Darby-Kaserne).
Vielmehr gilt es -zur Erhaltung und Entwicklung der
historischen und bislang fast "cleanen" Dachlandschaft in Fürth-
immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und entsprechende Standards
festzulegen, die im Einzelnen der Anlage "Abwägungsbelange" zu
entnehmen sind,
zumal die Stadt Fürth auch "Denkmalstadt" mit
1.686 Einzelbaudenkmälern, 10 Ensembles und 61 Bodendenkmälern ist.
Die Frage nach der Vereinbarkeit von erneuerbaren Energien
und denkmalpflegerischen Zielsetzungen steht auch beim Bayerischen Landesamt
für Denkmalpflege (BLfD) aktuell im Fokus des Interesses. Langfristig gesehen
müssen auch hierzu neue technische Möglichkeiten erprobt und bewertet werden
wobei der Prozess noch in den Anfängen steckt aber fortzuführen ist. Sofern die
Stadt Fürth hier beispielhaft vorangehen will, stünde das BLfD gerne für
Diskussionen und Zusammenarbeit zur Verfügung.
Vereinzelte vorhandene Anlagen wurden ohne
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis errichtet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Abwägungsbelange