Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.08.2019 - Kostenbefreiung für den Einsatz der Feuerwehr bei der Rettung von Bienenvölkern
Vorlage
OA/0372/2019
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt, im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen das Amtsbudget des OA (Hst. 3600.6798.9999 (Innere Verrechnung innerstädt. Leistungen) um 1.000 € zu erhöhen.


Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 01.08.2019 beantragt, eine Kostenbefreiung für Feuerwehreinsätze zur Rettung von Bienenvölkern zu prüfen bzw. eine entsprechende Aufstockung des Amtsbudgets des OA vorzunehmen.

 

In Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz kann dazu Folgendes ausgeführt werden:

 

Zunächst muss festgehalten werden, dass es sich bei dieser Art von Einsätzen um freiwillige Aufgaben der Feuerwehr handelt. Ein öffentliches Interesse an der Durchführung solcher Einsätze, so auch die Kommentare zum Bayerischen Feuerwehrgesetz, ist trotz des gestiegenen Bewusstseins für den Artenschutz nicht gegeben. Ein öffentliches Interesse kennzeichnet aber Pflichtleistungen einer Feuerwehr, demnach ist das Einfangen eines Bienenschwarmes nach wie vor eine freiwillige Tätigkeit. Diese sind nach der Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und anderen Leistungen der Feuerwehr Fürth (Kostenersatzsatzung) vom 16. Februar 2011 (Ortsrecht 30-2) kostenpflichtig. Dies ist im Allgemeinen bei allen Feuerwehren so geregelt, die über eine Kostenersatzsatzung verfügen. Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, die Kostenersatzsatzung der Feuerwehr zu ändern. Hierzu hätte man zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1:

Die generelle Kostenpflicht für freiwillige Tätigkeiten wird gestrichen. Dies hätte aber zur Folge, dass sämtliche freiwilligen Tätigkeiten, wie z.B. auch das Auspumpen von Kellern nach Unwettereinsätzen, kostenfrei wären. Demzufolge gingen dem ABK und letztendlich der Stadt Fürth Einnahmen im 6-stelligen Bereich verloren.


Möglichkeit 2:

Die Kostenpflicht für freiwillige Tätigkeiten wird belassen, jedoch in die Satzung eine dezidierte Ausnahme eingefügt, dass das Einfangen von Bienenvölkern kostenfrei ist. Dies entspräche aber nicht den allgemeinen Vorgaben zur Kostenerhebung und würde spätestens bei einer Überprüfung durch den kommunalen Prüfungsverband beanstandet werden.

 

Es wird daher seitens der Verwaltung angeregt, die Kostenersatzsatzung der Feuerwehr nicht zu ändern. Um aber trotzdem die Möglichkeit zu schaffen, dass die Feuerwehr tätig werden kann ohne Imker finanziell zu belasten, wird vorgeschlagen, die Kosten dieser dem Artenschutz dienenden Einsätze dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz in Rechnung zu stellen.

 

Das OA, zu dessen Aufgaben als Umweltbehörde auch Maßnahmen zum Artenschutz gehören, kann diese Kosten aus der Haushaltsstelle 3600.6798.9999 (Innere Verrechnung innerstädt. Leistungen) begleichen. Auf dieser Haushaltsstelle stehen derzeit im Ansatz 6.700 € zur Verfügung, von welchen bereits 6.541,98 € zu Soll gestellt wurden (Stand 17.09.2019). Nach der Einschätzung des ABK dürften voraussichtlich für derartige Einsätze maximal 1.000 €/a in Rechnung gestellt werden. Es wird daher angeregt, die Haushaltsstelle 3600.6798.9999 im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen um 1.000 € zu verstärken. Soweit im Lauf der nächsten Jahre die anfallenden Kosten diesen Betrag überschreiten sollten, müsste eine erneute Mittelverstärkung im Budget des OA erfolgen.

 

Mögliche Einsatzkosten zum Einfangen von Bienenschwärmen könnten somit seitens der Feuerwehr gegenüber OA verrechnet werden. Da es sich ohnehin nur um einige wenige Einsätze pro Jahr handeln dürfte, scheint dies aus Sicht der Verwaltung die praktikabelste Lösung zu sein.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.000 €

 

nein

X

ja

1.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 36000.6798.9999

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Verstärkung der Mittel dieser Hst. erforderlich.