Betreff
Förderprogramm für private Baumpflanzungen
Vorlage
OA/0373/2019
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss beschließt nach Maßgabe der im Entwurf beigefügten Förderrichtlinie ein Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ für private Baumpflanzungen aufzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumschutzverordnung dahingehend anzupassen, dass die Ausgleichzahlungen auch für Fassaden- und Dachbegrünungen verwendet werden können und das Förderprogramm anschließend auch auf diese Begrünungsformen auszuweiten. Bis zum Inkrafttreten der Änderung wird die Verwaltung ermächtigt, Förderungen von Fassaden- und Dachbegrünungen unter Rückzahlungsvorbehalt zu gewähren.


Befreiungen von den Verboten der Baumschutzverordnung werden in der Regel unter der Auflage erteilt, dass Ersatzpflanzungen zu leisten sind. Sofern Ersatzpflanzungen nicht möglich sind, fallen Ausgleichszahlungen an. Diese Ausgleichszahlungen sind nach § 6 Abs. 2 der Baumschutzverordnung für die „Neupflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie die Pflege und Sanierung des Baumbestandes im Stadtgebiet“ zu verwenden.

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es mangels geeigneter öffentlicher Flächen zunehmend schwieriger wird, entsprechende Baumpflanzungen vorzunehmen.

 

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019, der jährlich mind. 5.000 Neupflanzungen (ohne Ersatzpflanzungen) vorgibt, schlägt die Verwaltung das Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ vor. Durch das Förderprogramm sollen Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken finanziert und so Privatpersonen und Unternehmen animiert werden, einen Beitrag zur Durchgrünung des Stadtgebiets zu leisten.

 

Als ein solcher sollen nicht nur Laubbäume (Stammumfang mind. 18 – 20 cm) gefördert werden, die von ihrer Qualität als Ersatzpflanzung nach der Baumschutzverordnung anerkannt werden würden, sondern auch Obstbäume als Hochstamm.

 

Die Zulässigkeit der Verwendung der zweckgebundenen Ausgleichszahlungen ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. Zur Regelung von Einzelheiten der Förderung würden mit den Förderungsempfängern jeweils Verträge abgeschlossen werden. Der Inhalt dieser Verträge, sowie Flyer für das Förderprogramm würden im Detail ausgearbeitet werden, sofern dem Förderprogramm zugestimmt wird.

 

Der Naturschutzbeirat hat das Förderprogramm in der Sitzung am 17.09.2019 einstimmig befürwortet. Die gegebenen Anregungen zur Pflanzliste und einer in der Höhe gestaffelten Förderung für Obstbäume wurden in den Entwurf der Förderrichtlinie eingearbeitet.

 

Ergänzend zu der Förderung von Bäumen wird vorgeschlagen, das Programm auf Fassaden- und Dachbegrünungen auszuweiten. Diese Begrünungsformen können v.a. in dichter Innenstadtlage eine naturschutzfachlich sinnvolle Alternative zu Baumpflanzungen sein, die dort mangels geeigneter Flächen oft schwierig zu verwirklichen sind. Insbesondere durch die Begrünung von Fassaden und Dächern lässt sich städtischer Wohn- und Arbeitsraum mit einfachen Mitteln ökologisch aufwerten.

Hierzu wäre allerdings eine Änderung der Baumschutzverordnung erforderlich. Bis zum Inkrafttreten einer Änderungsverordnung könnten eventuelle Förderanträge für Fassaden- und Dachbegrünungen unter Vorbehalt (d.h. mit Rückzahlungsverpflichtung) gewährt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

bis 50.000 €

 

nein

x

ja

bis 50.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 3600.5111.1000

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf Förderrichtlinie

Pflanzliste

Entwurf Änderung BSchV