Der Umweltausschuss beschließt nach Maßgabe der im Entwurf beigefügten Förderrichtlinie ein Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ für private Baumpflanzungen aufzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumschutzverordnung dahingehend anzupassen, dass die Ausgleichzahlungen auch für Fassaden- und Dachbegrünungen verwendet werden können und das Förderprogramm anschließend auch auf diese Begrünungsformen auszuweiten. Bis zum Inkrafttreten der Änderung wird die Verwaltung ermächtigt, Förderungen von Fassaden- und Dachbegrünungen unter Rückzahlungsvorbehalt zu gewähren.
Befreiungen von den Verboten der Baumschutzverordnung werden
in der Regel unter der Auflage erteilt, dass Ersatzpflanzungen zu leisten sind.
Sofern Ersatzpflanzungen nicht möglich sind, fallen Ausgleichszahlungen an.
Diese Ausgleichszahlungen sind nach § 6 Abs. 2 der Baumschutzverordnung für die
„Neupflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie die Pflege und Sanierung
des Baumbestandes im Stadtgebiet“ zu verwenden.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es mangels
geeigneter öffentlicher Flächen zunehmend schwieriger wird, entsprechende
Baumpflanzungen vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den
Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019, der jährlich mind. 5.000 Neupflanzungen
(ohne Ersatzpflanzungen) vorgibt, schlägt die Verwaltung das Förderprogramm
„Der geschenkte Baum“ vor. Durch das Förderprogramm sollen Baumpflanzungen auf
privaten Grundstücken finanziert und so Privatpersonen und Unternehmen animiert
werden, einen Beitrag zur Durchgrünung des Stadtgebiets zu leisten.
Als ein solcher sollen nicht nur Laubbäume (Stammumfang mind.
18 – 20 cm) gefördert werden, die von ihrer Qualität als Ersatzpflanzung nach
der Baumschutzverordnung anerkannt werden würden, sondern auch Obstbäume als
Hochstamm.
Die Zulässigkeit der Verwendung der zweckgebundenen
Ausgleichszahlungen ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. Zur Regelung von
Einzelheiten der Förderung würden mit den Förderungsempfängern jeweils Verträge
abgeschlossen werden. Der Inhalt dieser Verträge, sowie Flyer für das
Förderprogramm würden im Detail ausgearbeitet werden, sofern dem Förderprogramm
zugestimmt wird.
Der Naturschutzbeirat hat das Förderprogramm in der Sitzung
am 17.09.2019 einstimmig befürwortet. Die gegebenen Anregungen zur Pflanzliste
und einer in der Höhe gestaffelten Förderung für Obstbäume wurden in den
Entwurf der Förderrichtlinie eingearbeitet.
Ergänzend zu der Förderung von Bäumen wird vorgeschlagen, das
Programm auf Fassaden- und Dachbegrünungen auszuweiten. Diese Begrünungsformen
können v.a. in dichter Innenstadtlage eine naturschutzfachlich sinnvolle
Alternative zu Baumpflanzungen sein, die dort mangels geeigneter Flächen oft
schwierig zu verwirklichen sind. Insbesondere durch die Begrünung von Fassaden
und Dächern lässt sich städtischer Wohn- und Arbeitsraum mit einfachen Mitteln
ökologisch aufwerten.
Hierzu wäre allerdings eine Änderung der Baumschutzverordnung
erforderlich. Bis zum Inkrafttreten einer Änderungsverordnung könnten
eventuelle Förderanträge für Fassaden- und Dachbegrünungen unter Vorbehalt
(d.h. mit Rückzahlungsverpflichtung) gewährt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
bis
50.000 € |
|
nein |
x |
ja |
bis
50.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
3600.5111.1000 |
Budget-Nr. |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf Förderrichtlinie
Pflanzliste
Entwurf Änderung BSchV