Entfällt, da Kenntnisnahme
Hinsichtlich der allgemeinen
Entwicklung der beiden Recyclinghöfe wird auf den Jahresbericht der
Abfallwirtschaft verwiesen.
Beide Recyclinghöfe nehmen ein
umfangreiches Spektrum an Wertstoffen an. Darüber hinaus werden zusätzlich die
Fraktionen Restmüll, Sperrmüll und gelber Sack angenommen. Immer wieder kommt
es zu Veränderungen bei den zu sammelnden Fraktionen, so z. B. im Bereich der
Elektroaltgeräte. Durch die letzte Änderung des Elektro- und
Elektrogerätegesetzes änderten sich die Sammelgruppen und in Folge dessen die
Entsorgungs- und Verwertungswege. Entsprechend sind dann auch die
Sammelcontainer in den Recyclinghöfen neu zu ordnen und zu überwachen. Aufgrund
der Platzverhältnisse und des Grundstückszuschnitts können die Container nicht
beliebig verstellt bzw. zusätzliche aufgestellt werden. Manche Fraktionen
können deshalb nicht weiter getrennt werden und werden zusammen in einem
Behälter gesammelt. Durch eine exaktere Separierung können günstigere Preise
erzielt werden.
Probleme bereiten aufgrund der
begrenzten Kapazitäten große Monoladungen sowie unsortierte Anlieferungen.
Diese sorgen gerade in den Stoßzeiten zu unverhältnismäßig langen Verweilzeiten
der Bürger. Umso wichtiger ist es, dass auf die Einhaltung der
Betriebsordnungen konsequent hingewirkt wird. Grundsätzlich ist der Erzeuger
oder Besitzer von Abfällen zu deren Verwertung verpflichtet. Abfälle aus
privaten Haushaltungen sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Amt
für Abfallwirtschaft/Recyclinghof) zu überlassen. Für Abfälle aus anderen
Herkunftsbereichen (z. B. gewerbliche Abfälle) besteht diese Abgabepflicht
nicht. Der Besitzer ist vielmehr selbst für die Verwertung zuständig.
Gewerbliche Entsorgungsunternehmen stehen umfassend zur Verfügung.
Durch einen Passus in den
Betriebsordnungen wurden auch Kleingewerbebetriebe aus dem Stadtgebiet Fürth
zur Nutzung des Recyclinghofes berechtigt, sofern die Abfälle aus dem
Stadtgebiet Fürth stammen und von der Art und Menge mit haushaltsüblichen
Abfällen vergleichbar sind (§ 2 Abs. 2).
Die langen Wartezeiten bei der
Terminzuteilung der Sperrmüllabfuhr führen zu einem geänderten Verhalten der
Bürger. Diese bringen unverhältnismäßig viele Anlieferungen zu den
Recyclinghöfen und sorgen für einen erhöhten Bedarf an Wechselcontainern.
Gerade bei Sperrmüll und den Holzfraktionen ist es notwendig, dass vor den
Stoßzeiten (Freitagnachmittag und Samstag) die Container möglichst leer sind.
Betriebsbedingt können die Container letztmalig Freitag gegen Mittag
getauscht/abgeholt werden. Die Kapazitäten müssen dann bis Montag ausreichen.
In der Folge entstehen dann Konflikte, wenn nach der letzten Leerung Anlieferer
mehr als die zulässige Menge abgeben wollen.
Gewerbliche Kunden sparen durch die
Anlieferung aufgrund der kurzen Wege Zeit und durch die im Verhältnis zur
privaten Entsorgungswirtschaft günstigen Gebühren auch Kosten. Gerade deshalb
sind die Recyclinghöfe für diesen Kundenkreis attraktiv.
Bis auf wenige Fraktionen ist die
Annahme von Abfällen sehr umfangreich. Mit Ausnahme der gem. § 10 der
Betriebsordnungen ausgeschlossenen Abfälle werden an den Recyclinghöfen alle
Abfälle in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Für die abgelehnten Abfälle
stehen qualifizierte Entsorgungsunternehmen zur Verfügung, darüber hinaus
existieren gesetzlich verankerte Rücknahmesysteme (z.B. beim Altöl).
Zugelassene Abfälle werden dann zurückgewiesen, wenn dies zur Verhinderung von
Betriebsstörungen oder aufgrund von Betriebsstörungen erforderlich ist. Dies
ist bei Monoladungen regelmäßig der Fall. Ohne konsequente Umsetzung der in der
Betriebsordnung festgelegten Mengenbegrenzungen bzw. Abweisung gewerblicher
Monoladungen, müsste der Recyclinghof in regelmäßigen Abständen geschlossen
werden um einen reibungslosen, gesetzeskonformen und vor allem sicheren
Betriebsablauf gewähren zu können.
Anlieferer mit abgelehnten Abfällen
werden an Entsorgungsfachbetriebe verwiesen.
Für das Amt für Abfallwirtschaft
ist es primäre Aufgabe, zur Schonung der natürlichen Ressourcen, die Vorgaben
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der weiteren einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen umzusetzen. Die Aufgaben unterliegen einem ständigen Wandel. Die
sich verändernden gesetzlichen und entsorgungswirtschaftlichen Gegebenheiten
sind laufend auf die Fürther Verhältnisse anzupassen. Mit einem qualifizierten
und motivierten Team sollte es gelingen, auch die bevorstehenden
Herausforderungen zu meistern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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