Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.09.2019 - Bericht über die Erfahrungen an den Recyclinghöfen
Vorlage
Abf/0139/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Hinsichtlich der allgemeinen Entwicklung der beiden Recyclinghöfe wird auf den Jahresbericht der Abfallwirtschaft verwiesen.

 

Beide Recyclinghöfe nehmen ein umfangreiches Spektrum an Wertstoffen an. Darüber hinaus werden zusätzlich die Fraktionen Restmüll, Sperrmüll und gelber Sack angenommen. Immer wieder kommt es zu Veränderungen bei den zu sammelnden Fraktionen, so z. B. im Bereich der Elektroaltgeräte. Durch die letzte Änderung des Elektro- und Elektrogerätegesetzes änderten sich die Sammelgruppen und in Folge dessen die Entsorgungs- und Verwertungswege. Entsprechend sind dann auch die Sammelcontainer in den Recyclinghöfen neu zu ordnen und zu überwachen. Aufgrund der Platzverhältnisse und des Grundstückszuschnitts können die Container nicht beliebig verstellt bzw. zusätzliche aufgestellt werden. Manche Fraktionen können deshalb nicht weiter getrennt werden und werden zusammen in einem Behälter gesammelt. Durch eine exaktere Separierung können günstigere Preise erzielt werden.

 

Probleme bereiten aufgrund der begrenzten Kapazitäten große Monoladungen sowie unsortierte Anlieferungen. Diese sorgen gerade in den Stoßzeiten zu unverhältnismäßig langen Verweilzeiten der Bürger. Umso wichtiger ist es, dass auf die Einhaltung der Betriebsordnungen konsequent hingewirkt wird. Grundsätzlich ist der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zu deren Verwertung verpflichtet. Abfälle aus privaten Haushaltungen sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Amt für Abfallwirtschaft/Recyclinghof) zu überlassen. Für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (z. B. gewerbliche Abfälle) besteht diese Abgabepflicht nicht. Der Besitzer ist vielmehr selbst für die Verwertung zuständig. Gewerbliche Entsorgungsunternehmen stehen umfassend zur Verfügung.

 

Durch einen Passus in den Betriebsordnungen wurden auch Kleingewerbebetriebe aus dem Stadtgebiet Fürth zur Nutzung des Recyclinghofes berechtigt, sofern die Abfälle aus dem Stadtgebiet Fürth stammen und von der Art und Menge mit haushaltsüblichen Abfällen vergleichbar sind (§ 2 Abs. 2).

 

Die langen Wartezeiten bei der Terminzuteilung der Sperrmüllabfuhr führen zu einem geänderten Verhalten der Bürger. Diese bringen unverhältnismäßig viele Anlieferungen zu den Recyclinghöfen und sorgen für einen erhöhten Bedarf an Wechselcontainern. Gerade bei Sperrmüll und den Holzfraktionen ist es notwendig, dass vor den Stoßzeiten (Freitagnachmittag und Samstag) die Container möglichst leer sind. Betriebsbedingt können die Container letztmalig Freitag gegen Mittag getauscht/abgeholt werden. Die Kapazitäten müssen dann bis Montag ausreichen. In der Folge entstehen dann Konflikte, wenn nach der letzten Leerung Anlieferer mehr als die zulässige Menge abgeben wollen.

 

Gewerbliche Kunden sparen durch die Anlieferung aufgrund der kurzen Wege Zeit und durch die im Verhältnis zur privaten Entsorgungswirtschaft günstigen Gebühren auch Kosten. Gerade deshalb sind die Recyclinghöfe für diesen Kundenkreis attraktiv.

 

Bis auf wenige Fraktionen ist die Annahme von Abfällen sehr umfangreich. Mit Ausnahme der gem. § 10 der Betriebsordnungen ausgeschlossenen Abfälle werden an den Recyclinghöfen alle Abfälle in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Für die abgelehnten Abfälle stehen qualifizierte Entsorgungsunternehmen zur Verfügung, darüber hinaus existieren gesetzlich verankerte Rücknahmesysteme (z.B. beim Altöl). Zugelassene Abfälle werden dann zurückgewiesen, wenn dies zur Verhinderung von Betriebsstörungen oder aufgrund von Betriebsstörungen erforderlich ist. Dies ist bei Monoladungen regelmäßig der Fall. Ohne konsequente Umsetzung der in der Betriebsordnung festgelegten Mengenbegrenzungen bzw. Abweisung gewerblicher Monoladungen, müsste der Recyclinghof in regelmäßigen Abständen geschlossen werden um einen reibungslosen, gesetzeskonformen und vor allem sicheren Betriebsablauf gewähren zu können.

 

Anlieferer mit abgelehnten Abfällen werden an Entsorgungsfachbetriebe verwiesen.

 

Für das Amt für Abfallwirtschaft ist es primäre Aufgabe, zur Schonung der natürlichen Ressourcen, die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der weiteren einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Die Aufgaben unterliegen einem ständigen Wandel. Die sich verändernden gesetzlichen und entsorgungswirtschaftlichen Gegebenheiten sind laufend auf die Fürther Verhältnisse anzupassen. Mit einem qualifizierten und motivierten Team sollte es gelingen, auch die bevorstehenden Herausforderungen zu meistern.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: