Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. September 2019 - Entwicklung der Fürther Stadtbäume in Zeiten des Klimawandels
Vorlage
OA/0374/2019
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme.


Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2019 nimmt die Verwaltung Stellung:

 

Vor der dezidierten Bearbeitung des Antrags darf vorausgeschickt werden, dass das beschlossene Ziel, jährlich 5.000 neue Bäume und Sträucher zu pflanzen, sehr ambitioniert ist. Die Umsetzung stellt die Verwaltung durchaus vor größere Herausforderungen, es wird jedoch mit Nachdruck daran gearbeitet werden, das Ziel zu erreichen.

 

In der Zuständigkeit des Grünflächenamtes (Referat V/GrfA) werden, begrenzt durch verfügbares Personal, vorhandene Pflanzflächen und finanzielle Mittel, jährlich im Mittel maximal 100 Bäume gepflanzt. Hinzu kommen ca. 2.000 Sträucher pro Jahr.

 

Die Stadtförsterei (Referat III/OA) wird im Jahr 2019 ca. 1.000 Baumpflanzungen als Erstaufforstung, sowie eine derzeit nicht näher quantifizierbare Anzahl an Strauchpflanzungen vornehmen.

Für die Folgejahre wird die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses bedeuten, dass zum einen große Flächen benötigt werden (zur Größenordnung: ca. 3.000 Bäume/ha bei Erstaufforstung Mischwald), zum anderen wohl das Personal aufgestockt werden müsste, um diese Flächen zu bewirtschaften.

 

Die Prüfung der im Antrag gestellten Fragen hat im Einzelnen ergeben:

 

1.1. Wie findet die Auswahl der Standorte und der Baumarten statt?

Im Grünflächenamt erfolgen Baumpflanzungen einmal im Straßenbegleitgrün an neu hergestellten oder sanierten öffentlichen Straßenräumen in der Regel in vom Tiefbauamt hergestellten Baumscheiben, zum anderen in öffentlichen Grünanlagen, Spielflächen, in Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen GWF-Liegenschaften im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in den Freianlagen. Es erfolgt keine Standortauswahl, die Standorte sind in beiden Fällen vorgegeben.

 

Die Baumarten werden im Straßenbegleitgrün vom Sachgebiet Baumpflege festgelegt, bei Baumaßnahmen in Freianlagen vom Sachgebiet Planung/Neubau bzw. in Abstimmung beider Sachgebiete.

 

Das Sachgebiet Baumpflege (Referat V/GrfA) ist seit 2010 aktives Mitglied beim Bayerischen Netzwerk Klimabäume. In verschiedenen Arbeitsgruppen/Forschungsfeldern werden hier heimische und fremdländische Baumarten in Zusammenarbeit von Gartenämtern, der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau sowie dem Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung der TUM untersucht.

https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/085113/index.php

Inhalt der Studien ist die Frost- und Trockentoleranz, Kronenvitalität, Gesundheit (Anfälligkeit für Schädlinge etc.) und Zuwachsleistung. Zusätzlich wird mit Unterstützung vieler bayerischer Gartenämter die Phänologie der einzelnen Baumarten an den verschiedenen Standorten aufgezeichnet, damit lassen sich neben der Spätfrostgefährdung auch die Vegetationslängen für die einzelnen Baumarten bestimmen. Die Baumarten werden zudem auf Eignung als Habitate für urbane Insektenvielfalt untersucht.

Die stetige Verbesserung der Baumartenauswahl ist den Ergebnissen dieser Studien zugrunde gelegt. Zudem wird die aktuelle Baumartenauswahl im allgemeinen Stadtbaum Bereich in Zusammenarbeit mit GrfA und OA/U aktuell überarbeitet und aktualisiert.

 

Die Auswahl der Standorte durch die Försterei erfolgt nach dem Vorhandensein von für die Erstaufforstung von Wald geeigneten Flächen, möglichst in Waldrandlage. Durch geeignete Baumauswahl soll sichergestellt werden, einen zukunftsfähigen Mischwald auszubilden.

 

1.2. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Neupflanzungen auch wirklich von kleinen Setzlingen zu stattlichen Bäumen werden können?

Vom Grünflächenamt werden keine „Setzlinge“, sondern Baumschulware als Hochstamm mit Ballen Stammumfang mindestens 18 cm gepflanzt. „Setzlinge“ sind dagegen sogenannte „Forstware“, die im Waldbau (Försterei) eingesetzt werden. Die Ausschreibungen zur Baumpflanzung erfolgt grundsätzlich mit „Fertigstellungspflege“ im 1. Standjahr, im Bereich der Straßenbäume mit „Entwicklungspflege“ im 2. Standjahr. Im 3. Standjahr schließt sich die „Unterhaltspflege“ an, bis zum 5. Standjahr erfolgt das Bewässern der Bäume, danach nicht mehr. Im Bereich der Straßenbäume kommen in der Regel noch Baumsicherungsmaßnahmen zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen zur Ausführung.

 

Durch die Försterei erfolgen bei Bedarf im Einzelfall Umzäunungen gegen Wildverbiss. Ansonsten ist man angewiesen auf ausreichende Niederschläge. Ein Bewässern von Kulturen im Stadtwald kann mit dem vorhandenen Personalkörper und den zur Verfügung stehenden Geräten nicht erfolgen.

 

1.3. Die Verwaltung erläutert, ob und wieviel zusätzliches Personal für die Baumpflege notwendig ist.

2019 wurden im Sachgebiet Baumpflege des Grünflächenamtes drei neue Stellen geschaffen: 1x Fachagrarwirt Baumpflege, 1x Gärtner, 1x Gartenhelfer.

Darüber, wie sich der Personal- und Sachmittelbedarf in den kommenden Jahren aufgrund der veränderten Witterungsbedingungen und der damit verbundenen erhöhten Aufwendungen für Pflege und Unterhalt steigern wird, kann derzeit keine Aussage gemacht werden.

 

Für die Försterei ist aktuell zunächst eine zusätzliche befristete Waldarbeiter-Stelle beantragt. Dies wird v.a. mit der Wiederaufforstung der Schadensflächen, der Arbeiten für Einrichtungen im Wald sowie dem nachhaltigen Waldumbau begründet.

Für die nun zusätzlichen Pflanzziele ist beabsichtigt, Erfahrungen zu sammeln und darauf aufbauend eventuellen zusätzlichen Bedarf zu ermitteln.

 

1.4. Die Verwaltung gibt eine Einschätzung ab, welche der o.g. Maßnahmen haushaltsrelevant werden und in welcher Höhe hierfür Haushaltsmittel erforderlich sind.

Damit die Försterei auch in den Folgejahren einen Beitrag zur Erreichung der Pflanzziele beitragen kann, ist der Erwerb geeigneter Flächen unausweichlich. Die Flächenauswahl wird dadurch eingeschränkt, dass keine wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche, aber auch keine naturschutzfachlich hochwertige Fläche verwendet werden sollten.

 

Der Personalbedarf wird im Rahmen der Haushaltsberatungen behandelt bzw. in den Folgejahren beantragt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: