Entfällt, da Kenntnisnahme.
Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
25.09.2019 nimmt die Verwaltung Stellung:
Vor der dezidierten Bearbeitung des Antrags darf
vorausgeschickt werden, dass das beschlossene Ziel, jährlich 5.000 neue Bäume
und Sträucher zu pflanzen, sehr ambitioniert ist. Die Umsetzung stellt die
Verwaltung durchaus vor größere Herausforderungen, es wird jedoch mit Nachdruck
daran gearbeitet werden, das Ziel zu erreichen.
In der Zuständigkeit des Grünflächenamtes (Referat V/GrfA) werden, begrenzt durch
verfügbares Personal, vorhandene Pflanzflächen und finanzielle Mittel, jährlich
im Mittel maximal 100 Bäume gepflanzt. Hinzu kommen ca. 2.000 Sträucher pro
Jahr.
Die Stadtförsterei
(Referat III/OA) wird im Jahr 2019 ca. 1.000 Baumpflanzungen als Erstaufforstung,
sowie eine derzeit nicht näher quantifizierbare Anzahl an Strauchpflanzungen
vornehmen.
Für die Folgejahre wird die Umsetzung des
Stadtratsbeschlusses bedeuten, dass zum einen große Flächen
benötigt werden (zur Größenordnung: ca. 3.000 Bäume/ha bei Erstaufforstung
Mischwald), zum anderen wohl das Personal aufgestockt werden müsste, um diese
Flächen zu bewirtschaften.
Die Prüfung der im Antrag gestellten Fragen hat im
Einzelnen ergeben:
1.1. Wie
findet die Auswahl der Standorte und der Baumarten statt?
Im Grünflächenamt
erfolgen Baumpflanzungen einmal im Straßenbegleitgrün an neu hergestellten oder
sanierten öffentlichen Straßenräumen in der Regel in vom Tiefbauamt
hergestellten Baumscheiben, zum anderen in öffentlichen Grünanlagen,
Spielflächen, in Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen GWF-Liegenschaften
im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in den Freianlagen. Es erfolgt keine
Standortauswahl, die Standorte sind in beiden Fällen vorgegeben.
Die Baumarten werden im Straßenbegleitgrün vom Sachgebiet
Baumpflege festgelegt, bei Baumaßnahmen in Freianlagen vom Sachgebiet
Planung/Neubau bzw. in Abstimmung beider Sachgebiete.
Das Sachgebiet Baumpflege (Referat V/GrfA) ist seit 2010
aktives Mitglied beim Bayerischen Netzwerk Klimabäume. In verschiedenen Arbeitsgruppen/Forschungsfeldern
werden hier heimische und fremdländische Baumarten in Zusammenarbeit von
Gartenämtern, der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau sowie dem
Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung der TUM untersucht.
https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/085113/index.php
Inhalt der Studien ist die Frost- und Trockentoleranz,
Kronenvitalität, Gesundheit (Anfälligkeit für Schädlinge etc.) und
Zuwachsleistung. Zusätzlich wird mit Unterstützung vieler bayerischer
Gartenämter die Phänologie der einzelnen Baumarten an den verschiedenen
Standorten aufgezeichnet, damit lassen sich neben der Spätfrostgefährdung auch
die Vegetationslängen für die einzelnen Baumarten bestimmen. Die Baumarten
werden zudem auf Eignung als Habitate für urbane Insektenvielfalt untersucht.
Die stetige Verbesserung der Baumartenauswahl ist den
Ergebnissen dieser Studien zugrunde gelegt. Zudem wird die aktuelle Baumartenauswahl
im allgemeinen Stadtbaum Bereich in Zusammenarbeit mit GrfA und OA/U aktuell
überarbeitet und aktualisiert.
Die Auswahl der Standorte durch die Försterei erfolgt nach dem Vorhandensein von für die
Erstaufforstung von Wald geeigneten Flächen, möglichst in Waldrandlage. Durch
geeignete Baumauswahl soll sichergestellt werden, einen zukunftsfähigen
Mischwald auszubilden.
1.2. Mit
welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Neupflanzungen auch wirklich von
kleinen Setzlingen zu stattlichen Bäumen werden können?
Vom Grünflächenamt
werden keine „Setzlinge“, sondern Baumschulware als Hochstamm mit Ballen
Stammumfang mindestens 18 cm gepflanzt. „Setzlinge“ sind dagegen sogenannte
„Forstware“, die im Waldbau (Försterei)
eingesetzt werden. Die Ausschreibungen zur Baumpflanzung erfolgt grundsätzlich
mit „Fertigstellungspflege“ im 1. Standjahr, im Bereich der Straßenbäume mit
„Entwicklungspflege“ im 2. Standjahr. Im 3. Standjahr schließt sich die
„Unterhaltspflege“ an, bis zum 5. Standjahr erfolgt das Bewässern der Bäume,
danach nicht mehr. Im Bereich der Straßenbäume kommen in der Regel noch
Baumsicherungsmaßnahmen zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen zur
Ausführung.
Durch die Försterei
erfolgen bei Bedarf im Einzelfall Umzäunungen gegen Wildverbiss. Ansonsten ist
man angewiesen auf ausreichende Niederschläge. Ein Bewässern von Kulturen im
Stadtwald kann mit dem vorhandenen Personalkörper und den zur Verfügung
stehenden Geräten nicht erfolgen.
1.3. Die
Verwaltung erläutert, ob und wieviel zusätzliches Personal für die Baumpflege
notwendig ist.
2019 wurden im Sachgebiet Baumpflege des Grünflächenamtes drei neue Stellen
geschaffen: 1x Fachagrarwirt Baumpflege, 1x Gärtner, 1x Gartenhelfer.
Darüber, wie sich der Personal- und Sachmittelbedarf in den
kommenden Jahren aufgrund der veränderten Witterungsbedingungen und der damit
verbundenen erhöhten Aufwendungen für Pflege und Unterhalt steigern wird, kann
derzeit keine Aussage gemacht werden.
Für die Försterei
ist aktuell zunächst eine zusätzliche befristete Waldarbeiter-Stelle beantragt.
Dies wird v.a. mit der Wiederaufforstung der Schadensflächen, der Arbeiten für
Einrichtungen im Wald sowie dem nachhaltigen Waldumbau begründet.
Für die nun zusätzlichen Pflanzziele ist beabsichtigt,
Erfahrungen zu sammeln und darauf aufbauend eventuellen zusätzlichen Bedarf zu
ermitteln.
1.4. Die
Verwaltung gibt eine Einschätzung ab, welche der o.g. Maßnahmen
haushaltsrelevant werden und in welcher Höhe hierfür Haushaltsmittel
erforderlich sind.
Damit die Försterei
auch in den Folgejahren einen Beitrag zur Erreichung der Pflanzziele beitragen
kann, ist der Erwerb geeigneter Flächen unausweichlich. Die Flächenauswahl wird
dadurch eingeschränkt, dass keine wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche,
aber auch keine naturschutzfachlich hochwertige Fläche verwendet werden
sollten.
Der Personalbedarf wird im Rahmen der Haushaltsberatungen
behandelt bzw. in den Folgejahren beantragt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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