Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2019 - Klimaschutzmaßnahme: Keine klimaschädlichen Heizstrahler auf städtischen Flächen
Vorlage
OA/0375/2019
Art
Beschlussvorlage - AB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Fachliche Einschätzung durch OA/U:

 

Aufgrund der hohen Verbrennung von Propangas oder Gasgemischen, also dem Ausstoß von Kohlendioxid in die Luft, gelten Wärmespender, die im Freien genutzt werden, als ökologisch höchst bedenklich.

Die Geräte erhitzen mittels Gasbrenner ein gelochtes Blech, das dann Infrarot-Strahlung abgibt. Das erwärmte Abgas verpufft. Gasbetriebene Terrassen-Heizstrahler emittieren das klimaschädliche Gas CO2 und aufgrund der hohen Verbrennungstemperatur auch Stickoxide (NOx). Strombetriebene Heizstrahler im Freien sind aufgrund des hohen Energieverbrauchs als ähnlich ökologisch nachteilig zu bewerten.

 

Folglich kann die Intention des Antrags, Heizstrahler auf städtischen Fläche nicht zuzulassen, aus fachlicher Sicht nur unterstützt werden. Auch andere Städte (z.B. Nürnberg, München, Stuttgart) erlauben keine Heizstrahler.

 

Stellungnahme von TfA/StrV:

 

Beim Aufstellen von Heizstrahlern auf öffentlichem Grund handelt es sich um eine beim TfA/StrV zu genehmigende Sondernutzung.

 

Beim TfA existiert ein Vorgang zum Thema „Verbot von Heizstrahlern“, der bereits bis ins Jahr 2008 zurückgeht. Linie des TfA war immer, Heizstrahler möglichst nicht zu genehmigen. Das wurde auch durchgehalten, d.h. es gibt keine genehmigte Anlage auf gewidmetem Grund.

 

Allerdings hat das "Alex" in der Fußgängerzone Heizstrahler direkt am Gebäude abgebracht; hierbei handelt es sich um keine Sondernutzung. Zudem entzieht es sich dem Einfluss des TfA/StrV, wenn andere Gaststätten mit Außenschankflächen auf Privatgrund Heizstrahler aufstellen sollten.

Dem TfA liegen weder Beschwerden über Heizstrahler vor, noch sind dem TfA überhaupt Heizstrahler auf Außenbestuhlungsflächen bekannt (jetzt ist allerdings auch keine "Saison", d.h. ein Kontrollgang brächte nichts).

 

Zusammenfassend aus Sicht von TfA/StrV:

-       Es gibt im gewidmetem Raum keine genehmigten Anlagen.

-       Es gibt bislang auch keine Beschwerden.

-       Sollten solche Anlagen ungenehmigt aufgestellt worden sein, könnte ohne Satzungsänderung die Entfernung verlangt werden.

-       TfA schlägt vor, den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im späteren Jahr zu sensibilisieren und bei Feststellungen reagieren

-       Keine Handlungsmöglichkeiten auf Grundlage des Sondernutzungsrechts hat das TfA/StrV bei Anlagen an Gebäuden (z.B. Alex) oder auf nicht gewidmetem Grund.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: