Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
Die Genehmigung der Weihnachtspyramide sowie der Eislaufbahn wird – wie im letzten Jahr – im Rahmen einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO genehmigt. Bereits im letzten Jahr waren in diesem Erlaubnisbescheid folg, Lärmschutzauflagen enthalten:
„Beim Betrieb der Weihnachtspyramide ist sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von 60 dB(A) tags (6-22h) und 45 dB(A) nachts (22-6h) an den nächstliegenden Immissionsorten (0,5m vor dem geöffneten Fenster eines schutzwürdigen Raumes) nicht überschritten werden“
Diese Auflage wird auch im Bescheid des Jahres 2019 enthalten sein.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||