Betreff
Generalsanierung des zweigruppigen ev. Hortes Auferstehungskirche, Otto-Seeling-Promenade 25 durch die ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Fürth
Vorlage
JgA/0442/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum Erhalt der Einrichtung wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des ev. Hortes der Auferstehungskirche in der Otto-Seeling- Promenade 25, genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Kostenschätzung mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt ist.

 


Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus für den Kindergarten plant die ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde nun im zweiten Bauabschnitt die Generalsanierung des ev. Hortes Auferstehungskirche mit aktuell 52 Plätzen.

 

Laut Aussage der Kämmerei wurden für Kita-Baumaßnahmen für die kommenden Jahre folgende Mittelbereitstellungen (brutto) genehmigt:

 

             2020 – 0,5 Mio. €

             2021 – 1,0 Mio. €

             2022 – 2,5 Mio. €

             2023 – 1,0 Mio. €

 

Aufgrund der oben genannten, nur begrenzt zur Verfügung stehenden städtischen Finanzmittel wurde eine Priorisierung der Maßnahmen seitens JgA/Kita vorgenommen.

 

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG zuweisungsfähig.

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie der derzeit gültigen Kostenrichtwerte und Fördersätze.

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 26.04.2019) und belaufen sich auf insgesamt 1.576.537,03 €.

 

Kostengruppe

Kostenschätzung

26.04.2019

Zuweisungsfähig dem Grunde nach

1 = Grundstück

0,00 €

0,00 €

2 = Herrichten und Erschließung

37.707,00 €

0,00 €

3 = Bauwerk – Baukonstruktion

816.644,23 €

816.644,23 €

4 = Bauwerk – Technische Anlagen

270.636,34 €

270.636,34 €

5 = Außenanlagen

72.379,46 €

72.379,46 €

6 = Ausstattung

65.000,00 €

0,00 €

7 = Baunebenkosten

314.170,00 €

208.738,78 €

Gesamt

1.576.537,03 €

1.368.398,60 €

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt dabei entsprechend der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).

 

Bei Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Hierbei wird die zuweisungsfähige Fläche mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).

Die förderfähige Bestandsfläche des Hortes beträgt 413,15 qm. Bei einem derzeitigen Kostenrichtwert von 4.682 € ergibt sich damit für die Generalsanierung des Hortes ein Kostenhöchstwert von 1.934.368,30 €.

 

Da der Kostenhöchstwert höher ist, als die zuweisungsfähigen Kosten dem Grunde nach, verbleibt es bei zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 1.368.398,60 €

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe b der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen, die keine zusätzlichen Plätze schaffen, mit 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Ausgaben ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 1.231.558,70 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.231.558,70 €.

Die Maßnahme kann nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art 10 FAG gefördert werden.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung 

 

 

1.576.537,03 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

 1.368.398,60 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

1.231.558,70 €

 

(gerundet)

 

  1.231.559,00 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%),

 

 

75% aus 1.231.558,70 € 

 

923.669,00 €

 

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

./. 923.669,00 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

    307.890,00 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 923.669,00 €. Der städtische Anteil beträgt 307.890,00 €.

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:                923.669,00 €

Städtischer Zuschuss:               307.890,00 €

Anteil Träger:                             344.978,03 € 

 

Gesamtkosten                       1.576.537,03             

 

 

Priorisierung der aktuell eingereichten Kita-Generalsanierungen bzw. Neuschaffungen

 

Die Priorisierung erfolgte seitens JgA/Kita anhand folgender Kriterien:

 

Dringend sanierungsbedürftig:

Hierzu zählen kindeswohlgefährdende Aspekte in den Einrichtungen, die die Gewährleistung der Sicherheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten gefährden und einen Wegfall der Plätze zur Folge hätten. Hierzu zählen z.B. akuter Schimmelbefall oder einsturzgefährdete Wände. Als Nachweis ist zwingend eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich.

 

Absehbar sanierungsbedürftig:

Hierzu zählen Aspekte wie beispielsweise eine energetische Sanierung an das Summenraumprogramm, nachdem im Vorfeld alle möglichen Erhaltungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden.

 

Schaffung neuer Plätze:

Auf Grundlage des jährlichen Kita-Berichtes werden die Bedarfe in den jeweiligen Stadtteilen eruiert und anhand dessen entsprechende Maßnahmen geplant.

 

Bereits im Stadtrat am 22.05.2019 beschlossen wurden die Generalsanierungen der katholischen Kita St. Heinrich (75 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung und 25 Kindern im Schulalter), sowie des sich im gleichen Gebäude befindenden städtischen Kindergarten Pusteblume (50 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung) am Marsweg.

 

Aktuell liegen JgA/Kita vier Förderanträge des ev.-luth. Kirchengemeindeamts vor, welche fristgerecht vor dem 31.07.19 eingereicht wurden.

 

1. Hort Auferstehungskirche, Otto-Seeling-Promenade (Generalsanierung)

Die Einrichtung verfügt derzeit 52 Plätze für Kinder im Schulalter.

Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus für den Kindergarten (100 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, davon vorbehaltlich 12 Plätze für Kinder im Grundschulalter) soll nun im zweiten Bauabschnitt die Generalsanierung des Hortes erfolgen. Dies wurde bereits in der Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 14.09.2016 thematisiert. In einem dritten Bauabschnitt ist die Errichtung eines Mehrzweckraumes zwischen den beiden Einrichtungen geplant.

 

2. Kindergarten Flinke Finken, Am Finkenschlag (Generalsanierung)

Der Kindergarten verfügt derzeit über 75 Plätze für Kinder im Alter zwischen drei Jahren und der Einschulung.

Bereits 2012 wurde seitens des Trägers eine Generalsanierung des, seit 1979 bestehenden Kindergartens, bei JgA/Kita vorgemerkt.

Bei einer örtlichen Besichtigung durch die Abteilung Kita 2018 konnte die Sanierungsbedürftigkeit bestätigt werden.

 

3. Kindergarten Erlöserkirche, Zirndorfer Straße (Generalsanierung + Erweiterung um 12 Krippenplätze)

Der Kindergarten verfügt derzeit über 50 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung.

3.1 Generalsanierung

Bereits seit 2017 bestehen konkrete Überlegungen für die Generalsanierung des 1976 eröffneten Kindergartens. Ausgehend von den aktuellen Fördergegebenheiten wäre somit eine Bezuschussung in Höhe von 90% der förderfähigen Kosten möglich. (75% FAG+ 15% Stadt Fürth)

3.2 Erweiterung um 12 Krippenplätze

Nach der Erweiterung der Räumlichkeiten sollen zusätzlich 12 Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren in der Einrichtung betreut werden. Im Stadtteil ist seit Jahren ein hoher Bedarf an Krippenplätzen zu verzeichnen. Bei einer örtlichen Begehung durch die Abteilung Kita 2019 konnten die geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen eingesehen und befürwortet werden.

 

4. Kindergarten St. Paul, Sonnenstraße (Räumliche Erweiterung ohne Neuschaffung von Plätzen)

Der Kindergarten verfügt derzeit über 75 Plätze für Kinder im Alter zwischen drei Jahren und der Einschulung.

An die Einrichtung schließt eine Hausmeisterwohnung an, die aktuell nicht genutzt wird. Daher wird mit einer räumlichen Erweiterung der Kindergartenräume auf die Hausmeisterwohnung eine Anpassung an das aktuelle Summenraumprogramm angestrebt. Der Kindergarten selbst wurde bereits im Jahr 2005 saniert.

 

Da eine Bedarfserhebung bei den freien Trägern nicht erfolgt ist, handelt es sich hierbei um eine Priorisierung der aktuell beantragten, vorliegenden Vorhaben. Diese ist als dynamisch anzusehen unter dem Vorbehalt, dass Vorhaben mit sicherheitsrelevanten und damit platzerhaltenden Aspekten, auch wenn sie JgA/Kita später angezeigt werden, bevorzugt bearbeitet werden.

 

Alle genannten Vorhaben sind nach Art.27 BayKiBiG i.V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Sollte eine Neuauflage bzw. Weiterführung des Sonderinvestitionsprogramms beschlossen werden, ist zu überlegen, ob die Neuschaffung der 12 Krippenplätze (Punkt 3) eine höhere Priorität erlangt.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kostenschätzung, Flächenberechnung, Pläne