Betreff
Generalsanierung des zweigruppigen ev. Kindergartens Erlöserkirche, Zirndorfer Str. 32 mit Erweiterung um 12 Krippenplätze durch die ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde Fürth
Vorlage
JgA/0444/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des Kindergartens, sowie der Schaffung von 12 Krippenplätzen in der Zirndorfer Str. 32 genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Kostenschätzung mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt ist.

 


Die ev.-luth. Gesamtkirchengemeinde plant die Generalsanierung des zweigruppigen ev. Kindergartens Erlöserkirche, sowie die Schaffung von 12 neuen Krippenplätzen im Zuge der Baumaßnahme.

 

Laut Aussage der Kämmerei wurden für Kita-Baumaßnahmen für die kommenden Jahre folgende Mittelbereitstellungen (brutto) genehmigt:

 

             2020 – 0,5 Mio. €

             2021 – 1,0 Mio. €

             2022 – 2,5 Mio. €

             2023 – 1,0 Mio. €

 

Aufgrund der oben genannten, nur begrenzt zur Verfügung stehenden städtischen Finanzmittel wurde eine Priorisierung der Maßnahmen seitens JgA/Kita vorgenommen.

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig.

Ausgehend von einer Weiterführung des 4. Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4.SIP) kann die Maßnahme neben der bestehenden FAG-Förderung auch teilweise durch das 4.SIP gefördert werden, da es sich dabei auch um die Schaffung von 12 zusätzlichen Krippenplätzen handelt. 

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie der derzeit gültigen Kostenrichtwerte und Fördersätze.

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 22.07.2019) und belaufen sich auf insgesamt 2.097.026,62 €.

 

Kostengruppe

Kostenschätzung

22.07.2019

Zuweisungsfähig dem Grunde nach

1 = Grundstück

0,00 €

0,00 €

2 = Herrichten und Erschließung

5.485,25 €

0,00 €

3 = Bauwerk – Baukonstruktion

1.184.978,71 €

1.184.978,71 €

4 = Bauwerk – Technische Anlagen

298.297,03 €

298.297,03 €

5 = Außenanlagen

119.249,83 €

119.249,83 €

6 = Ausstattung

106.550,76 €

0,00 €

7 = Baunebenkosten

382.465,04 €

288.454,60 €

Gesamt

2.097.026,62 €

1.890.980,17 €

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt dabei entsprechend der Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).

 

Bei Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Hierbei wird die zuweisungsfähige Fläche mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).

Für eine Kindertagesstätte mit zwei Kindergarten- und einer Krippengruppe werden maximal 429m² als förderfähige Fläche anerkannt.

Bei einem derzeitigen Kostenrichtwert von 4.682 € ergibt sich damit für die Generalsanierung des Bestandsgebäudes + Erweiterung um eine Krippengruppe ein Kostenhöchstwert von 2.008.578 €.

 

Da der Kostenhöchstwert höher ist, als die zuweisungsfähigen Kosten dem Grunde nach, verbleibt es bei zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 1.890.980,17 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Die Berechnung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt bei dieser Maßnahme prozentual aufgeteilt nach Bestandsfläche des Kindergartens und Erweiterungsfläche für die Krippe (Bestand 65%, Erweiterung 35%).

 

Bestand:                   1.229.137,11 € (65%)

Erweiterung                 661.843,06 € (35%)

Gesamt:                   1.890.980,17 €

 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a, der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% und alle anderen Fälle mit 90% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Das bedeutet in diesem Fall:

Städtischer Baukostenzuschuss Erweiterung (FS 100%):       661.843,06 €

Städtischer Baukostenzuschuss Bestand (FS 90%):            1.106.223,40 €

 

Der städtische Baukostenzuschuss beträgt somit insgesamt 1.768.066,46 €

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.768.066,46 €.

 

Ausgehend von einer Weiterführung des 4. Sonderinvestitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4.SIP), kann der Anteil am Baukostenzuschuss für die „neuen Plätze“, neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%), auch aus dem 4.SIP gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme auch um die Schaffung von 12 zusätzlichen Krippenplätzen handelt. Die Förderung aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm steht unter dem Vorbehalt der vom Bund und Land bereitgestellten Mittel.

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss. Da staatliche Gesamtzuwendungen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt sind, ergibt sich für die förderfähigen Kosten der „neuen“ Plätze ein Fördersatz aus dem 4./5. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung 

 

 

2.097.026,62 €

 

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

1.890.980,17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

1.768.066,46

 

(gerundet)

 

   1.768.066,50

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 1.768.066,46 

 

1.326.049,80 €

 

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

15% aus    661.843,06 €

  99.276,40 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

1.425.326,20 €

 

./. 1.425.326,20

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

 

      342.740,30 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.425.326,20 €. Der städtische Anteil beträgt 342.740,30 €.

 

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:                1.425.326,20 €

Städtischer Zuschuss:                  342.740,30 €

Anteil Träger:                                328.960,12 € 

 

Gesamtkosten                          2.097.026,62 €

 

 

Priorisierung der aktuell ausstehenden Kita-Generalsanierungen bzw. Neuschaffungen

 

Die Priorisierung erfolgte seitens JgA/Kita anhand folgender Kriterien:

 

Dringend sanierungsbedürftig:

Hierzu zählen kindeswohlgefährdende Aspekte in den Einrichtungen, die die Gewährleistung der Sicherheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten gefährden und einen Wegfall der Plätze zur Folge hätten. Hierzu zählen z.B. akuter Schimmelbefall oder einsturzgefährdete Wände. Als Nachweis ist zwingend eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich.

 

Absehbar sanierungsbedürftig:

Hierzu zählen Aspekte wie beispielsweise eine energetische Sanierung an das Summenraumprogramm, nachdem im Vorfeld alle möglichen Erhaltungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden.

 

Schaffung neuer Plätze:

Auf Grundlage des jährlichen Kita-Berichtes werden die Bedarfe in den jeweiligen Stadtteilen eruiert und anhand dessen entsprechende Maßnahmen geplant.

 

 

Bereits im Stadtrat am 22.05.2019 beschlossen wurden die Generalsanierungen der katholischen Kita St. Heinrich (75 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung und 25 Kindern im Schulalter), sowie des sich im gleichen Gebäude befindenden städtischen Kindergarten Pusteblume (50 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung) am Marsweg.

 

Aktuell liegen JgA/Kita vier Förderanträge des ev.-luth. Kirchengemeindeamts vor, welche fristgerecht vor dem 31.07.2019 eingereicht wurden.

 

1. Hort Auferstehungskirche, Otto-Seeling-Promenade (Generalsanierung)

Die Einrichtung verfügt derzeit 52 Plätze für Kinder im Schulalter.

Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus für den Kindergarten (100 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, davon vorbehaltlich 12 Plätze für Kinder im Grundschulalter) soll nun im zweiten Bauabschnitt die Generalsanierung des Hortes erfolgen. Dies wurde bereits in der Beschlussvorlage für den Stadtrat vom 14.09.2016 thematisiert. In einem dritten Bauabschnitt ist die Errichtung eines Mehrzweckraumes zwischen den beiden Einrichtungen geplant.

 

2. Kindergarten Flinke Finken, Am Finkenschlag (Generalsanierung)

Der Kindergarten verfügt derzeit über 75 Plätze für Kinder im Alter zwischen drei Jahren und der Einschulung.

Bereits 2012 wurde seitens der Trägers eine Generalsanierung des, seit 1979 bestehenden Kindergartens, bei JgA/Kita vorgemerkt.

Bei einer örtlichen Besichtigung durch die Abteilung Kita 2018 konnte die Sanierungsbedürftigkeit bestätigt werden.

3. Kindergarten Erlöserkirche, Zirndorfer Straße (Generalsanierung + Erweiterung um 12 Krippenplätze)

Der Kindergarten verfügt derzeit über 50 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung.

3.1 Generalsanierung

Bereits seit 2017 bestehen konkrete Überlegungen für die Generalsanierung des 1976 eröffneten Kindergartens. Ausgehend von den aktuellen Fördergegebenheiten wäre somit eine Bezuschussung in Höhe von 90% der förderfähigen Kosten möglich. (75% FAG+ 15% Stadt Fürth)

3.2 Erweiterung um 12 Krippenplätze

Nach der Erweiterung der Räumlichkeiten sollen zusätzlich 12 Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren in der Einrichtung betreut werden. Im Stadtteil ist seit Jahren ein hoher Bedarf an Krippenplätzen zu verzeichnen. Bei einer örtlichen Begehung durch die Abteilung Kita 2019 konnten die geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen eingesehen und befürwortet werden.

 

4. Kindergarten St. Paul, Sonnenstraße (Räumliche Erweiterung ohne Neuschaffung von Plätzen)

Der Kindergarten verfügt derzeit über 75 Plätze für Kinder im Alter zwischen drei Jahren und der Einschulung.

An die Einrichtung schließt eine Hausmeisterwohnung an, die aktuell nicht genutzt wird. Daher wird mit einer räumlichen Erweiterung der Kindergartenräume auf die Hausmeisterwohnung eine Anpassung an das aktuelle Summenraumprogramm angestrebt. Der Kindergarten selbst wurde bereits im Jahr 2005 saniert.

 

Da eine Bedarfserhebung bei den freien Trägern nicht erfolgt ist, handelt es sich hierbei um eine Priorisierung der aktuell beantragten, vorliegenden Vorhaben. Diese ist als dynamisch anzusehen unter dem Vorbehalt, dass Vorhaben mit sicherheitsrelevanten und damit platzerhaltenden Aspekten, auch wenn sie JgA/Kita später angezeigt werden, bevorzugt bearbeitet werden.

 

Die Vorhaben sind nach Art.27 BayKiBiG i.V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Sollte eine Neuauflage bzw. Weiterführung des Sonderinvestitionsprogramms beschlossen werden, ist zu überlegen, ob die Neuschaffung der 12 Krippenplätze (Punkt 3) eine höhere Priorität erlangt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kostenschätzung, Flächenberechnung, Plan