Der Umwandlung der Hausaufgabenbetreuung Oststraße (HAB) in eine Hortgruppe des Kindergartens Regenbogen mit 20 Plätzen und 2 pädagogischen Fachkräften in Teilzeit mit je 30 Wochenarbeitsstunden wird zugestimmt und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt.
In den Räumlichkeiten des
Erdgeschosses der Oststraße 112 war bis einschließlich September 2019 die
Hausaufgabenbetreuung Oststraße (HAB) untergebracht. Diese von einer Erzieherin
seit 1997 allein geleitete Einrichtung war an allen Schultagen von 11.00 bis
16.00 Uhr geöffnet und wurde von bis zu 20 Kindern ab 12.00 Uhr zur Betreuung
und eben zur Erledigung der Hausaufgaben besucht. Der größte Teil der Kinder
(ca. drei Viertel) stammte aus der benachbarten Obdachlosenunterkunft. Die
Kosten der Sachmittel in Höhe von ca. 3.000 bis 4.000 € pro Jahr wurden
ausschließlich über Spenden der Nürnberger Nachrichten („Freude für Alle“)
gedeckt.
Die Betreuerin ist zum 01.10.2019
in die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit eingetreten. Eine Weiterführung
im bisherigen Rahmen ist nicht möglich, da die Einrichtung stark von der
Persönlichkeit der Betreuerin geprägt war. Auch entspricht die szt. Praxis
nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an Personal und Räumlichkeiten. Eine
eigenständige Nutzung als Kinderhort kommt aufgrund der baulichen Bedingungen
und der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nicht in Frage, da es keinen
Personalraum und keine Personaltoilette gibt. Um aber den steigenden Bedarf an
Schulkinderbetreuung nachkommen zu können und auch den Kindern der
Obdachlosenunterkunft weiterhin eine Betreuung am Ort zu ermöglichen, können
die Räume im Verbund mit dem Kindergarten Regenbogen im angrenzenden Gebäude
Oststraße 108 als angeschlossene (neue) Hortgruppe weiter genutzt werden. Die
dort befindliche Personaltoilette und der Personalraum können von den neuen
Erzieherinnen mitgenutzt werden, zudem ist eine personelle Vertretung
sichergestellt.
Die Regierung von Mittelfranken
als Fachaufsichtsbehörde hat bei einem Vororttermin und nach Prüfung der
Unterlagen der Betriebsaufnahme als angegliederte Hortgruppe zugestimmt und
eine befristete Genehmigung in Aussicht gestellt, zunächst für 3 Jahre.
Das Objekt ist Teil des
Mietvertrages der Soziales Wohnen Fürth GmbH mit der Stadt Fürth vom
19.06.2008. Der Vermieter ist mit der Neunutzung einverstanden.
Neben der Erstausstattung in Form
von Möbeln und Spielgeräten (inkl. Außenspielgeräten) in Höhe von etwa 30.000 €
ist auch mit Umbaukosten in Höhe von ca. 10.350 € zu rechnen (siehe Bedarfs-
und Kostenaufstellung in der Anlage).
Somit belaufen sich die
Gesamtkosten auf 40.350 €, zusätzlich der laufenden Betriebskosten und der
Personalmehrkosten (bisher 25 jetzt 60 Erzieherstunden).
Die Inbetriebnahme der Hortgruppe
ist für Anfang 2020 vorgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. 51250 |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: / |
||||||||||||||||||
Bedarfs-/Kostenaufstellung für den Umbau und die Ausstattung der neuen Hortgruppe