Betreff
Umwandlung der Hausaufgabenbetreuung Oststraße 112 (HAB) in eine Hortgruppe des Kindergartens Regenbogen, Oststraße 108 mit 20 Plätzen
Vorlage
JgA/0446/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umwandlung der Hausaufgabenbetreuung Oststraße (HAB) in eine Hortgruppe des Kindergartens Regenbogen mit 20 Plätzen und 2 pädagogischen Fachkräften in Teilzeit mit je 30 Wochenarbeitsstunden wird zugestimmt und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt.


In den Räumlichkeiten des Erdgeschosses der Oststraße 112 war bis einschließlich September 2019 die Hausaufgabenbetreuung Oststraße (HAB) untergebracht. Diese von einer Erzieherin seit 1997 allein geleitete Einrichtung war an allen Schultagen von 11.00 bis 16.00 Uhr geöffnet und wurde von bis zu 20 Kindern ab 12.00 Uhr zur Betreuung und eben zur Erledigung der Hausaufgaben besucht. Der größte Teil der Kinder (ca. drei Viertel) stammte aus der benachbarten Obdachlosenunterkunft. Die Kosten der Sachmittel in Höhe von ca. 3.000 bis 4.000 € pro Jahr wurden ausschließlich über Spenden der Nürnberger Nachrichten („Freude für Alle“) gedeckt.

 

Die Betreuerin ist zum 01.10.2019 in die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit eingetreten. Eine Weiterführung im bisherigen Rahmen ist nicht möglich, da die Einrichtung stark von der Persönlichkeit der Betreuerin geprägt war. Auch entspricht die szt. Praxis nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an Personal und Räumlichkeiten. Eine eigenständige Nutzung als Kinderhort kommt aufgrund der baulichen Bedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nicht in Frage, da es keinen Personalraum und keine Personaltoilette gibt. Um aber den steigenden Bedarf an Schulkinderbetreuung nachkommen zu können und auch den Kindern der Obdachlosenunterkunft weiterhin eine Betreuung am Ort zu ermöglichen, können die Räume im Verbund mit dem Kindergarten Regenbogen im angrenzenden Gebäude Oststraße 108 als angeschlossene (neue) Hortgruppe weiter genutzt werden. Die dort befindliche Personaltoilette und der Personalraum können von den neuen Erzieherinnen mitgenutzt werden, zudem ist eine personelle Vertretung sichergestellt.

 

Die Regierung von Mittelfranken als Fachaufsichtsbehörde hat bei einem Vororttermin und nach Prüfung der Unterlagen der Betriebsaufnahme als angegliederte Hortgruppe zugestimmt und eine befristete Genehmigung in Aussicht gestellt, zunächst für 3 Jahre.

 

Das Objekt ist Teil des Mietvertrages der Soziales Wohnen Fürth GmbH mit der Stadt Fürth vom 19.06.2008. Der Vermieter ist mit der Neunutzung einverstanden.

 

Neben der Erstausstattung in Form von Möbeln und Spielgeräten (inkl. Außenspielgeräten) in Höhe von etwa 30.000 € ist auch mit Umbaukosten in Höhe von ca. 10.350 € zu rechnen (siehe Bedarfs- und Kostenaufstellung in der Anlage).

Somit belaufen sich die Gesamtkosten auf 40.350 €, zusätzlich der laufenden Betriebskosten und der Personalmehrkosten (bisher 25 jetzt 60 Erzieherstunden).

 

Die Inbetriebnahme der Hortgruppe ist für Anfang 2020 vorgesehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 51250

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: /

 


Bedarfs-/Kostenaufstellung für den Umbau und die Ausstattung der neuen Hortgruppe