Die Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat wird wie folgt geändert:
Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
§ 16 (Beiräte) (5) Weiterhin bestehen folgende, ständige Beiräte, in die ehrenamtliche Stadtratsmitglieder entsandt werden: Beirat Jobcenter, Baukunstbeirat, Beirat für Gewerbehof- Fürth GmbH sowie der Integrationsbeirat. |
§ 16 (Beiräte) (5) Weiterhin bestehen folgende, ständige Beiräte, in die
ehrenamtliche Stadtratsmitglieder entsandt werden: Beirat Jobcenter,
Baukunstbeirat, Bildungsbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat
sowie der Integrationsbeirat. |
In § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat wird der neu zu gründende Nachhaltigkeitsbeirat mit aufgenommen (siehe entsprechende Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtrates am 23.10.2019).
Während der Stadtratsperiode wurde ebenfalls neu der Bildungsbeirat der Stadt Fürth ins Leben gerufen und nun ebenfalls in § 16 ergänzend aufgenommen.
Da der Beirat für den Gewerbehof Fürth GmbH mit Stadtratsbeschluss vom 20.01.2016 in einen Aufsichtsrat umgewandelt wurde, wird dieser aus § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat gestrichen.