Die 22 Bewerberinnen und
Bewerber, die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführt sind, werden von
der Stadt Fürth für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin / zum ehrenamtlichen
Richter für das Verwaltungsgericht Ansbach (Amtsperiode 01.04.2020 bis 31.03.2025)
vorgeschlagen.
Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses
Mit Schreiben des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 19.02.2019 wurde
die Stadt Fürth aufgefordert, die Erstellung der Vorschlagsliste für die Wahl
der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Ansbach
für die nächste Amtsperiode durchzuführen.
Der Aufruf an die Bevölkerung
wurde in den StadtZeitungen (Amtsblatt vom 19.06.2019 und 03.07.2019)
veröffentlicht. Als Bewerbungsschluss wurde der 01.08.2019 festgelegt.
Der Präsident des Verwaltungsgerichtes
Ansbach teilte mit Schreiben vom 27.06.2019 mit, dass die Stadt Fürth für die
neue Amtsperiode 22 Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen darf. Von diesen
würden dann elf berufen werden.
Innerhalb der Bewerbungsfrist
sind 34 Bewerbungen eingegangen.
Die
Fraktionen und Einzelstadträte haben mit Schreiben vom 06.09.2019 eine
vollständige Liste der eingegangenen Bewerbungen mit Namen und persönlichen
Daten erhalten, damit die Personen ausgewählt werden, welche in die
Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen. Die Rückmeldungen wurden nach
Geschlechterparität, Alter, Beruf und sozialer Stellung mit weiteren
Bewerberinnen und Bewerbern aufgefüllt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Satz
4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des
Stadtrats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des
Stadtrats erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Vorschlagsliste der Verwaltung