Für die Durchführung der Stadtrats- und
Oberbürgermeisterwahlen am 15.03.2020 werden gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde-
und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) folgende Personen berufen als:
- Wahlleiter: Herr
berufsm. Stadtrat Mathias Kreitinger
- Stellvertretender
Wahlleiter: Herr OVR Rainer
Baier.
Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat einen
Wahlleiter für die Gemeindewahlen und zugleich eine stellvertretende Person des
Wahlleiters. Für diese Positionen kommen der erste Bürgermeister, ein weiterer
Bürgermeister oder Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine
Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde in Frage.
Zum Wahlleiter oder Stellvertreter kann jedoch nicht berufen
werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit
seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für
diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahlen
Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist.
Nachdem sowohl Herr Oberbürgermeister Dr. Jung wieder als
Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl und auch Herr Bürgermeister Braun wieder
als ehrenamtlicher Stadtrat kandidieren werden, können diese als Wahlleiter
sowie als Stellvertreter für den Wahlleiter für die Stadtrats- und
Oberbürgermeisterwahlen am 15.03.2020 nicht berufen werden.
Bei den letzten Wahlen (Kommunalwahl 2014, Bundestagswahl
2017 sowie Landtags- und Bezirkswahl 2018) fungierte der Leiter des Referates
III und der Leiter des Bürgeramtes als Wahlleiter bzw. stellvertretender
Wahlleiter, so dass vorgeschlagen wird, beide wiederum in diese Funktionen bei
der Durchführung der Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen am 15.03.2020 zu
berufen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||