Betreff
Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen am 15.03.2020
Vorlage
BA/0018/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Für die Durchführung der Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen am 15.03.2020 werden gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) folgende Personen berufen als:

 

  1. Wahlleiter:                               Herr berufsm. Stadtrat Mathias Kreitinger

 

  1. Stellvertretender Wahlleiter:    Herr OVR Rainer Baier.

 


Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat einen Wahlleiter für die Gemeindewahlen und zugleich eine stellvertretende Person des Wahlleiters. Für diese Positionen kommen der erste Bürgermeister, ein weiterer Bürgermeister oder Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde in Frage.

 

Zum Wahlleiter oder Stellvertreter kann jedoch nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist.

 

Nachdem sowohl Herr Oberbürgermeister Dr. Jung wieder als Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl und auch Herr Bürgermeister Braun wieder als ehrenamtlicher Stadtrat kandidieren werden, können diese als Wahlleiter sowie als Stellvertreter für den Wahlleiter für die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen am 15.03.2020 nicht berufen werden.

 

Bei den letzten Wahlen (Kommunalwahl 2014, Bundestagswahl 2017 sowie Landtags- und Bezirkswahl 2018) fungierte der Leiter des Referates III und der Leiter des Bürgeramtes als Wahlleiter bzw. stellvertretender Wahlleiter, so dass vorgeschlagen wird, beide wiederum in diese Funktionen bei der Durchführung der Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahlen am 15.03.2020 zu berufen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: