Entfällt, da Kenntnisnahme.
Mit Schreiben vom 25.09.2019 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, dass Müllsünder, die ihren Müll rücksichtslos wegwerfen, künftig mit einem spürbar erhöhten Bußgeld bestraft werden sollen. Zudem soll der Bußgeldkatalog für Parkverstöße mit angepasst werden.
Hinsichtlich der Sanktionierung von Müllsündern gilt in Bayern der Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ vom 11.11.2011, Abschnitt B I. – Sachbereich „Abfallentsorgung“ (abrufbar unter https://www.stmuv.bayern.de/service/recht/doc/bussgeld_umwelt_1211.pdf). Der Katalog ist gemäß Abschnitt A I. Nr. 2.1 als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten bindend. Er sieht u.a. für Gegenstände des Hausmülls folgende Ahndungsbeträge vor:
20 EUR, soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, flüssige Abfälle
bis ½ l,
35 EUR bei mehreren Gegenständen unbedeutender Art bzw. Gegenstände von
gewisser Bedeutung, z.B. Kleidungsstück, flüssige Abfälle von ½ l bis 1 l,
35 - 80 EUR für o.g. Gegenstände bis 2 kg bzw. bis 2 l,
80 – 320 EUR für o.g. Gegenstände über 2 kg bzw. über 2 l,
35 – 80 EUR für scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasscherben.
Auf dieser Grundlage werden die Bußgeldhöhen in der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach zwecks einheitlicher Handhabung abgestimmt.
Das mit dem Antrag verfolgte Ziel einer spürbaren Erhöhung dieser Bußgeldsätze kann nur durch eine entsprechende Änderung des Bußgeldkatalogs „Umweltschutz“ erreicht werden, da die Festsetzung höherer Bußgelder in Eigenregie unzulässig wäre. Zudem sollte ein entsprechendes Vorgehen mit den Nachbarstädten abgestimmt werden.
Die Rechts- und Sicherheitskonferenz der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach (RSKS) hat das Thema bereits in ihrer Sitzung am 25.07.2019 behandelt, da die SPD-Stadtratsfraktion in Nürnberg am 26.06.2019 einen ähnlichen Antrag gestellt hat. Die Rechts- und Ordnungsreferenten (für Nürnberg die Rechtsamts- bzw. Ordnungsamtsleitung) haben einstimmig eine Anpassung der Bußgeldrahmen nach oben und damit eine entsprechende Initiative beim Freistaat Bayern befürwortet. Zuvor wird die Angelegenheit noch in der nächsten Nachbarschaftskonferenz der Städteachse (NKS) am 02.12.2019 unter Beteiligung der Oberbürgermeister erörtert. Anschließend ist vorgesehen, ein entsprechendes Schreiben der vier Oberbürgermeister an das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf den Weg zu bringen.
Die Sanktionierung von Parkverstößen richtet sich nach dem vom Kraftfahrt-Bundesamt erlassenen, bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (BT-KAT-OWI). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Bundesverkehrsministerium derzeit an einer Aktualisierung arbeitet, im Zuge derer auch die Verwarnungs- bzw. Bußgeldhöhen diverser Parkverstöße (z. B. Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen) deutlich erhöht werden sollen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||