Betreff
Einrichtung eines Nachhaltigkeitsbeirats der Stadt Fürth
Vorlage
BMPA/0639/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Fürth zur Einrichtung eines Nachhaltigkeitsbeirats vom 23. Oktober 2019 wird hiermit erlassen.

 

Die Satzung des Nachhaltigkeitsbeirats ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Nachhaltigkeitsbeiräte tragen in einigen deutschen Städten wie z.B. Augsburg und Freiburg zu einer lebhaften Diskussion und Entwicklung von Maßnahmen und Projekten im Sinne der Nachhaltigen Entwicklungsziele bei. Die eingebundenen Fachleute der Städte aus den Bereichen Umwelt, Soziales, Wirtschaft und Kultur beraten die Stadträte, sind Bindeglied zur Zivilgesellschaft und unterstützen die Erreichung nachhaltiger Ziele durch Projekte und Rückmeldungen zu aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen.

Auch für die Stadt Fürth ist ein Nachhaltigkeitsbeirat, der den Stadtrat und die Stadtverwaltung in Fragen der nachhaltigen Entwicklung berät, hilfreich. Ein solcher Nachhaltigkeitsbeirat verfolgt den Fortschritt von Nachhaltigkeitszielen vor Ort und kann die gesellschaftliche Diskussion und Entwicklung durch eigene Initiativen unterstützen.

Die Aufgaben des neu einzurichtenden Nachhaltigkeitsbeirats der Stadt Fürth sind die Beratung des Stadtrates bezüglich der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen in Fürth und das Einbinden der Stadtgesellschaft in den Nachhaltigkeitsdiskurs, indem er auf die Belastungsgrenzen unserer Erde hinweist und eine tiefgreifende gesellschaftliche Diskussion anregt. Der Nachhaltigkeitsbeirat ist in seiner Beratung unabhängig, so dass er die häufig wahrgenommene Kluft zwischen Stadtrat und Nichtregierungsakteur/innen verkleinern kann, da er kollektives Wissen und Ansichten der Zivilgesellschaft an den Stadtrat heranträgt. Damit wird er ein Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Stadtrat.

Der Nachhaltigkeitsbeirat tagt 2 bis 3 Mal pro Jahr öffentlich und wird alle drei Jahre neu vom Stadtrat berufen. Er hat keine Rechte, operativ in Entscheidungsverfahren einzugreifen. Seine Arbeit beruht auf keiner rechtlichen Grundlage und somit auf freiwilliger Basis. Der Beirat kann per Beschluss einen Fachausschuss dazu verpflichten, ein bestimmtes Thema zeitnah zu behandeln. In der konstituierenden Sitzung wird sich der Nachhaltigkeitsbeirat eine Geschäftsordnung geben.

Im Rat sind bis zu 17 Vertretenden aus der Zivilgesellschaft sowie jeweils ein Vertreter/ eine Vertreterin der Stadtratsfraktionen ohne Stimmrecht vertreten. Insgesamt ist die Anzahl der Mitglieder auf 22 plus den Vorsitzenden begrenzt. Der Vorsitz wird durch einen Verwaltungsvertreter geführt. Vorsitzende bzw. Vorsitzender ist die städtische Referentin bzw. der städtische Referent für Umwelt, Klimaschutz, Ordnung und Recht. Als berufsmäßiger Stadtrat hat er/sie im Gremium kein Stimmrecht.

 

Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Verwaltungsmitarbeitende sowie weitere Sachverständige zur Beratung eingeladen werden. Die Vertretenden aus der Zivilgesellschaft sollten als individuelle Persönlichkeit mit ihrer Expertise und Erfahrung ihren Beitrag leisten. Der Nachhaltigkeitsbeirat wird pluralistisch besetzt, um in organisierter Form die Zivilgesellschaft in die politischen Entscheidungsprozesse zu Themen mit Nachhaltigkeitsbezug zu integrieren. Sie kommen aus den Bereichen Umwelt (Naturschutz, Klimaschutz, Nachhaltige Mobilität, umweltbewusste Lebensstile), Soziales (Gesundheit, Eine Welt, soziale Gerechtigkeit, Jugend, Bürgerschaftliches Engagement), Wirtschaft (Arbeitnehmervertretung, Arbeitgebervertretung, Handwerk, Landwirte, nachhaltige Unternehmen) und Kultur (Architektur, kulturelle Stadtentwicklung). Der Beirat wird vom Stadtrat der Stadt eingesetzt. Der Stadtrat beruft je stimmberechtigtem Mitglied eine Stellvertretung. Die Beiratsmitglieder können eine Stellvertretung vorschlagen. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats aus den Stadtratsfraktionen benennen zwei Stellvertretende.

 

Durch die Mitglieder, die vielfältiges Wissen mitbringen, trägt der Rat dazu bei, eine fundierte Wissensbasis für politische Entscheidungsprozesse zu schaffen. Darüber hinaus kann der Nachhaltigkeitsrat die Sichtbarkeit des Themas Nachhaltigkeit in der Öffentlichkeit stärken.

In den Sitzungen des Nachhaltigkeitsbeirats wird versucht, einen offenen Dialog zu führen und eine experimentierfreudige Haltung einzunehmen. Rein theoretische Diskussionen über die Dimensionen der Nachhaltigkeit sollten vermieden werden. Stattdessen soll das Ziel sein, Empfehlungen auszusprechen, die erklären, wie die Umsetzung aussehen kann. Wenn nötig, werden themenspezifischen Arbeitsgruppen gebildet. Strategische Überlegungen sollen mit aktuellen Maßnahmen kombiniert werden. Empfehlungen sollen generell auf den Punkt gebracht werden, um sie klar an den Stadtrat und die Verwaltung zu vermitteln.

Das Büro für Nachhaltigkeit der Stadt Fürth (BMPA) übernimmt administrative Aufgaben, wie z.B. die Vorbereitung der Sitzungen. Es verfügt ab 2020 über ein jährliches Budget in Höhe von 5.000,-€, welches für die erforderliche Kommunikationsarbeit genutzt werden kann (Öffentlichkeitsarbeit und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, die der Beirat initiiert, Vorlagen, Recherche, Fachberatung, Verpflegung).


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

5.000,00 €

 

nein

x

ja

5.000,00 €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzungsentwurf des Nachhaltigkeitsbeirats

Vorschlagsliste der Mitglieder und Stellvertretenden