Der Werkausschuss nimmt den
Wirtschaftsplan 2020 der StEF zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat den Wirtschaftsplan 2020 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur
Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2020 der
Stadtentwässerung Fürth.
Der Werkausschuss ist
vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der
Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Die wesentlichen Eckdaten des
WiPl 2020 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020
schließt im Erfolgsplan
mit
Erträgen von 30.956.200
€
und
Aufwendungen von 30.910.100
€
und im Vermögensplan
mit
Einnahmen von 40.777.481
€
und
Ausgaben von 40.777.481
€
ab.
Der Gesamtbetrag
der Genehmigungen für Kredit-
aufnahmen für
Investitionen wird festgesetzt auf 8.520.516
€
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan
beläuft sich
im Jahr 2021 auf 16.641.100
€
im Jahr 2022 auf 7.400.000
€
und im Jahr 2023
auf 6.150.000 €
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur
rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach
dem
Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 5.200.000
€
Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem
Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe
von 27.005.284,00 Euro werden nach Abschluss des
Wirtschaftsjahres 2019 kraft Gesetz (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5
Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2020 übertragen und stehen dort neben den
Ansätzen für 2020 für Investitionen zu Verfügung
Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das
Wirtschaftsjahr 2020