1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 291b
„Hornschuch-Campus“ mit der Begründung wird gebilligt und ist gem. § 4a Abs. 3
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
In der Veröffentlichung im Fürther Amtsblatt wird darauf hingewiesen, dass
Stellungnahmen nur zu den dort näher benannten geänderten und ergänzten Teilen
abgegeben werden können.
Die Träger öffentlicher Belange werden entsprechend informiert und erhalten
ebenfalls Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.
Der Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 291b „Hornschuch-Campus“ einschließlich der Entwurfsbegründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 02.11.2018 bis einschließlich 07.12.2018 durchgeführt.
Ein Hochbauvorhaben (Wohnungsbau) wurde bereits dem Baukunstbeirat vorgelegt (siehe Anlage).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die benachbarten Städte
und die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 30.10.2018 von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. der förmlichen Beteiligung wurden Anregungen und Bedenken geäußert. Diese haben vor allem durch die Wahl des Entwässerungssystems und den überarbeiteten Umgang mit Starkregenereignissen zu so wesentlichen Planänderungen geführt, dass der Plan, die textlichen Festsetzungen, die textlichen Hinweise sowie die Begründung und die Anlage „Überflutungsnachweis“ ergänzt werden mussten.
Auf Grund dieser Änderungen, die teilweise die Grundzüge der Planung berühren,
ist der Plan nun erneut öffentlich auszulegen.
Die Änderungen betreffen folgende Punkte und sind in den Anlagen zum
erleichterten Auffinden rot gekennzeichnet:
Änderungen
im Planblatt:
-
Zeichnerische Änderungen:
o
Mit
Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastete Flächen (Entwässerung)
o
Höhen
(aufgrund der Überflutung sowie Straßenplanung)
o
Nebenanlagen
(TG Zufahrten)
o
Öffentliche
Grünflächen u. a. als Retentionsraum
o
Anpassung
der Baugrenzen
o
Verschiebung
Parkhaus
o
Flächen
für Versorgungseinrichtungen (Strom/Gas) festgesetzt
o
Nicht
mehr benötigte Überleitungsflächen Starkregen zurückgenommen
-
Textliche Änderungen:
o
Differenzierung
der Nutzungen in den Bauflächen im MU (Urbanem Gebiet)
o
Zulässige
Gebäudehöhen (siehe Begründung Parkhaus)
o
Zulässigkeit
Überschreitung Vordächer
o
CEF
Maßnahmen Konkretisierung zum Zeitpunkt der Durchführung, Maßnahmenlageplan
ergänzt, Konkretisierung Vermeidungsmaßnahme 3
o
Schallschutz
(siehe eingeführte DIN-Normen)
o
Starkregenereignisse,
Abwasser allgemein: Anpassung an das geänderte Entwässerungssystem
(Trennsystem)
o
Festsetzung
Gründach im gesamten Geltungsbereich
o
Festsetzung
Fassadenbegrünung für das Parkhaus
-
Textliche Hinweise im Planblatt
o Schallschutz
o Starkregenereignisse
Änderungen in der
Begründung:
-
Ergänzung
Abschätzung Überflutungsnachweis (Berechnung und Zeichnung) als Anlage zur
Begründung
-
Ergänzung
Radwegeführung und Barrierefreiheit mit Anbindung an die U-Bahn
-
Anpassung
Entwässerungssystem (jetzt Trennsystem)
-
Wasserrechtliches
Verfahren erforderlich
-
Keine
Versickerung von Oberflächenwasser im Plangebiet aufgrund Altlasten möglich
-
Umgang
mit Oberflächenwasser, Starkregenereignissen, Überflutungsflächen im
öffentlichen Bereich, Rückhaltung auf privaten Flächen, Festsetzung von Höhen
für Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) zum Schutz vor Starkregen
-
Schmutzwasser
(Ergänzung)
-
Ver-
und Entsorgung: Trafostationen, Gasdruckreglerstation
-
Schallschutz:
Anpassung an eingeführte DIN-Normen, Erläuterungen zur Berechnung und Umsetzung
-
Gesonderter
Maßnahmenplan CEF-Maßnahmen
-
Einbezogene
Flurstücksnummern an erfolgte Grundstücksteilungen angepasst
Änderung bei der
Begründung der Festsetzungen:
-
Höhenüberschreitung
Parkhaus
-
Ausnahmen
(Vordächer außerhalb der Baugrenzen)
-
Dachbegrünungen
-
Starkregen,
Flächen, Festsetzungen
-
Öffentliche
Grünflächen
-
Schallschutz:
Anpassung an eingeführte DIN-Normen
Die im Rahmen der ersten Auslegung eingegangene Einwendungen liegen dieser Beschlussvorlage als Information bei. Diese sowie die Einwendungen zur nun durchzuführenden zweiten öffentlichen Auslegungen werden dann im Rahmen des Satzungsbeschlusses insgesamt dem Bau- und Werkausschuss sowie dem Stadtrat zur Abwägung vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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-Bebauungsplanentwurf Nr. 291b „Hornschuch-Campus“ (Stand
Oktober 2019)
-Begründungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 291b
„Hornschuch-Campus“ mit Anlagen
-Abwägungsvorschläge zu den Einwänden aus der ersten öffentlichen Auslegung (zur Information).
- Protokoll Baukunstbeirat