Betreff
Jährlicher Sachstandsbericht über die Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen gem. des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.10.2017
Vorlage
TfA/0306/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstandsbericht.


Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde am 27.10.2017 beschlossen, dass dem BWA jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt werden soll, aus dem hervorgeht, welche Straßen sich derzeit im Ausbau/Teilausbau befinden, wann die Fertigstellung geplant ist und wann die Verjährung für die Abrechnung eintritt.

 

Zum 01.01.2018 wurden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Für Ausbaumaßnahmen, die vor dem 11.04.2018 begonnen wurden, kann die jeweilige Summe, die normalerweise mittels Straßenausbaubeiträgen abgerechnet wurde, beim Freistaat Bayern beantragt werden. Diese sog. Spitzabrechnungen sind im Laufe des Jahres 2020 geplant (siehe Übersicht Abrechnungen).

 

Für die erstmalige endgültige Herstellung werden weiterhin Erschließungsbeiträge fällig. Die Maßnahme „Magnolienweg“ soll noch im Jahr 2019 abgerechnet werden. Die Maßnahme „Johannes-Götz-Weg/Dianastraße“ kann erst nach Eingang der Schlussrechnung abgerechnet werden. Diese liegt derzeit noch nicht vor, weshalb auch noch keine Verjährungsfrist genannt werden kann.

 

Die derzeit laufenden Maßnahmen können weder mittels Spitzabrechnung noch mittels Erschließungsbeiträgen abgerechnet werden. Folglich gibt es hier auch keine Verjährungsfristen. Die Maßnahmen wurden dennoch der Vollständigkeit halber in einer separaten Liste aufgeführt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersicht aktuelle Straßenbaumaßnahmen

Übersicht Abrechnungen