Bau- und Werkausschuss
06.11.2019
Der Bau- und Werkausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und
empfiehlt dem Stadtrat, dass ab 01.01.2020 wieder
Grünpflegepatenschaftsvereinbarungen zwischen der Stadt Fürth und privaten
Personen, Organisationen, Firmen u. ä. abgeschlossen werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung
insbesondere der haftungs- und arbeitsschutzrechtlichen Belange eine
entsprechende rechtlich vertretbare Pflegevereinbarung bis Jahresende zu
erarbeiten und auf dieser Basis die Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen.
Stadtrat 20.11.2019
Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden Beschluss des Bau-
und Werkausschusses und beschließt, dass ab 01.01.2020 wieder
Grünpflegepatenschaftsvereinbarungen zwischen der Stadt Fürth und privaten
Personen, Organisationen, Firmen u. ä abgeschlossen werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung
insbesondere der haftungs- und arbeitsschutzrechtlichen Belange eine
entsprechende rechtlich vertretbare Pflegevereinbarung bis Jahresende zu
erarbeiten und auf dieser Basis die Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen.
Ausgangslage
Seit 1997 werden zwischen der Stadt Fürth - vertreten
durch das Grünflächenamt - und privaten Personen, Organisationen oder Firmen
Pflegepatenschaften für in der Regel Baumscheiben bzw. Pflanztröge im
öffentlichen Straßenraum abgeschlossen. Die Tätigkeiten umfassen dabei die
gärtnerische Pflege wie Wässern, Bodenlockerung, Wildkrautentfernung aber auch
die Nachpflanzung von bodendeckenden Gehölzen, Stauden oder ein-jährigen
Pflanzen in der Entscheidung der Paten.
2006 erfolgte eine Kündigung aller bestehenden
Patenschaftsvereinbarungen, 2007 die Wiederaufnahme der bis 2006 bestehenden
Vereinbarungen unter neu formulierter schriftlicher Vereinbarung, die erstmals
haftungsrechtliche Belange berücksichtigte. Ca. zwei Drittel der Paten wollten die
neue Patenschaftsvereinbarung nicht mehr abschließen, so dass damals die Zahl
von 31 auf 9 Vereinbarungen sank.
Die letzte Patenschaftsvereinbarung wurde im April
2016 abgeschlossen, aktuell bestehen noch 22 Patenschaftsvereinbarungen für
insgesamt 32 Einzelflächen mit 883 m². 18 Paten haben die Kenntnis und
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch Unterschrift bestätigt. Eine
Zusammenstellung aller bestehenden Patenschaftsvereinbarung ist als Anlage 02
beigefügt.
In den Jahren 2016/2017 wurden seitens des
Grünflächenamts und bestätigt durch das Rechtsamt haftungs- und
arbeitsschutzrechtliche Problematiken festgestellt, die letztlich dazu führten,
dass ab 2017 keine Pflegepatenschaftsvereinbarung mehr abgeschlossen, die
bestehenden aber nicht gekündigt wurden. In den Jahren 2017 bis 2019 hat es
insgesamt sechs Anfragen beim Grünflächenamt mit dem Wunsch nach Abschluss
einer neuen Pflegevereinbarung gegeben, auf die in allen Fällen eine Absage
erfolgte.
Die Referentenrunde hat Anfang 2019 die Referate III
und V beauftragt, eine neue, rechtlich vertretbare Pflegevereinbarung zu
entwickeln mit dem Ziel, dass Pflegepatenschaften wieder seitens der Stadt
Fürth angeboten werden können.
Problematik
Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen des Rechtsamts
zur rechtlichen Problematik beim Abschluss und der Durchführung von
Pflegepatenschaften ist als Anlage 01 beigefügt.
Zusammenfassend:
·
Mit dem Abschluss
einer Pflegepatenschaftsvereinbarung gelten für die Paten die Vorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz ebenso wie für die städtischen Mitarbeiter.
·
Durch die Paten
verursachte Haftpflichtschäden sind durch die Kommunale Haftpflichtversicherung
abgedeckt, wenn die Paten unentgeltlich und weisungsgebunden in einem klar
definierten Aufgabenbereich tätig werden.
·
Unfallschäden,
die die Paten selbst erleiden, sind – wie auch bei den Mitarbeiter/innen im
Grünflächenamt – durch die Berufsgenossenschaft abgesichert.
·
Die Paten sind
als ehrenamtliche Helfer der Stadt Fürth weisungsgebunden gegenüber den Revier-,
Sach-, Amts- und Referatsleitungen.
·
Die allgemeine
Verkehrssicherungspflicht für die Pflegeflächen verbleibt beim Grünflächenamt.
·
Seitens der Stadt
Fürth – vertreten durch die die Patenschaftsvereinbarung unterzeichnende
Dienststelle – besteht eine Kontrollpflicht insbesondere bezogen auf die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Baustellenabsicherung im
Straßenraum ebenso wie sie gegenüber den eigenen Mitarbeitern oder Fremdfirmen
im Auftrag des Grünflächenamtes besteht. Bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verletzung dieser Kontrollpflicht kann die Berufsgenossenschaft im
Falle eines Unfallschadens der Paten einen Regressanspruch geltend machen.
Die im letzten Punkt aufgeführte Kontrollpflicht zur
Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften führte letztlich zur
Entscheidung, keine neuen Patenschaftsvereinbarungen mehr abzuschließen. Eine
permanente Kontrolle der Tätigkeiten der Paten ist nicht leistbar, insbesondere
da von den Pflegepaten nicht verlangt werden kann, dass die Tätigkeiten vorab
zeitlich angekündigt werden und die Grünpflegemaßnahmen durch die Paten in der
Regel außerhalb der Dienstzeiten des Grünflächenamts (abends, Wochenende)
durchgeführt werden. Darüber hinaus ist eine permanente Kontrolle der Einhaltung
der Unfallverhütungsvorschriften d. h. bei jedem durchgeführten Arbeitsgang im
gesamten Stadtgebiet bei aktuell 22 Pflegevereinbarungen und künftig bei
geschätzt 50 solcher Vereinbarungen personell nicht leistbar.
Neue Vorgehensweise ab 01.01.2020
Die beteiligten Referate und Dienststellen
(Rechtsreferat mit Rechtsamt und Baureferat mit Grünflächenamt) haben einen
nach eigener Einschätzung rechtlich vertretbaren Kompromiss ausgearbeitet, der
sowohl praktikabel und voraussichtlich personell leistbar als auch rechtsicher
bezogen auf Haftung und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist.
Demnach ist künftig vorgesehen:
1. Die Pflegepaten erhalten mit der Pflegevereinbarung
eine Zusammenstellung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften, deren Kenntnis
und Einhaltung sie durch Unterschrift bestätigen. Jährlich werden die Paten
gegen Unterschrift an diese Unfallverhütungsvorschriften erinnert.
2. Das Grünflächenamt wählt auf Grund von individuellen
Gefährdungsbeurteilungen auf Basis von standardisierten Verfahren für Paten
geeignete Pflegeflächen und Tätigkeiten aus und stellt die Pflegeflächen den
Paten zur Verfügung.“
3. Das Grünflächenamt erstellt künftig je nach
Pflegefläche eine individuelle Gefährdungsbeurteilung auf der Basis von
standardisierten Verfahren und stellt diese dem Paten zur Verfügung.
4. Die Pflegepaten erhalten zum Abschluss der
Pflegevereinbarung eine Einweisung durch die Revierverantwortlichen des
Sachgebiets Unterhalt im Grünflächenamt in die konkrete Situation, in die
gärtnerischen Tätigkeiten und die sich hieraus ergebenden notwendigen
Unfallverhütungsvorschriften und verkehrsrechtlich zu fordernden
Sicherungsmaßnahmen. Die Einweisung wird im Grünflächenamt dokumentiert.
5. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird
jährlich einmal durch die Revierverantwortlichen des Sachgebiets Unterhalt im
Grünflächenamt kontrolliert, auf eventuelle Mängel wird hingewiesen. Diese
jährliche Kontrolle erfolgt entweder unangekündigt z.B. durch „zufällige
Feststellung“ bei anderen Tätigkeiten im Revier oder nach Absprache durch
Terminvereinbarung. Die jährliche Kontrolle einschl. der Feststellungen wird im
Grünflächenamt dokumentiert.
6. Alle bestehenden Pflegepatenschaften werden gekündigt
und sofern von den Paten gewünscht neu abgeschlossen.
Nach Ansicht des Rechtsamts, wäre durch diese
dokumentierte Kontrolle der Aufsichtspflicht der Stadt Fürth zumindest insoweit
Rechnung getragen, dass „grobe Fahrlässigkeit“ seitens der Stadt Fürth
auszuschließen ist. Gegebenenfalls z.B. bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften
müssten die Kontrollintervalle gekürzt oder bei wiederholten Verstößen auch
eine Kündigung der Pflegevereinbarung in Erwägung gezogen werden.
Sonstiges
Die Pflegepaten bei der Stadt Nürnberg erhalten für
Ihre Tätigkeit durch einen zweckgebundenen Pflanzgutschein im Wert von einmalig
50 €, die ausschließlich beim Gartenbaubetrieb der noris inklusion eingelöst
werden können. Ein vergleichbares Angebot besteht derzeit bei der Stadt Fürth
nicht.
Die Versicherungskammer Bayern hat als Voraussetzung
für den Versicherungsschutz in der Kommunalen Haftpflichtversicherung unter
anderem genannt, dass die Paten unentgeltlich tätig sein müssen. Ob ein
Pflanzgutschein mit einem bestimmten Geldwert die Unentgeltlichkeit der
Tätigkeit bereits aufhebt, wird im Rahmen der Neufassung der Pflegevereinbarung
von Rechts- und Grünflächenamt geklärt.
Seitens Baureferat/Grünflächenamt wären aber auch
andere Formen der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements denkbar (jährlicher
Empfang, Danke-Schön-Abend, Dankschreiben mit kleinem Präsent o.ä.). Auch diese
Alternativen werden im Rahmen der Neufassung der Pflegevereinbarung geklärt.
Gegebenenfalls sind hierfür zu gegebener Zeit Mittel im Amtsbudget des
Grünflächenamts einzustellen.
Dem Grünflächenamt wird weiterhin die Möglichkeit
eingeräumt, Anfragen für Pflegepatenschaften abzulehnen, wenn die Flächen
hierfür beispielsweise aus Gründen der Sicherheit nicht geeignet sind (z.B. bei
Mittelstreifen stark befahrener Straßen).
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der
(zusätzliche) personelle Aufwand der Dienststelle nach Einschätzung des
Grünflächenamts mindestens ebenso hoch (wenn nicht höher) liegen wird als der
eingesparte Aufwand der Pflege der Fläche durch das Grünflächenamt selbst. Der
personelle Aufwand für Abschluss der Pflegevereinbarung mit individueller
Gefährdungsbeurteilung und Einweisung der Paten in die konkrete Situation und
für die dauerhafte Begleitung durch Kontrolle und ggf. Beratung bindet das
Personal des Grünflächenamts trotz Standardisierung der Vorgänge und Abläufe
mit geschätzt einmalig 2,0 Stunden bei Abschluss und 2,0 Stunden für die
jährliche Begleitung. Die dem gegenüber entfallenen Kosten für die Pflege und
den Unterhalt liegen pro Jahr bei einer Standardbaumscheibe mit 12,50 m² je
nach Pflegeintensität zwischen 6 und 10 €/m², in Summe bei 75 € - 125 € pro
Pflegefläche. Dem steht ein personeller Aufwand von jährlich ca. 100 €
gegenüber (Verrechnungslohn Meister/Techniker derzeit 43,22 €/h).
Bei insgesamt derzeit 2,83 Mio. Quadratmeter durch das
Grünflächenamt betreute Flächen fallen zudem die derzeit knapp 1.000 m² (und
sich vielleicht auf 2.000 m² steigernden) Pflegeflächen nicht ins Gewicht.
Das Angebot von Grünpflegepatenschaften für das
öffentliche Grün ist somit unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und
Arbeitsentlastung bedeutungslos und ggf. sogar kontraproduktiv. Vielmehr geht
es um eine „symbolisch Geste“, die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und
die Förderung des Einsatzes von Bürgerinnen und Bürger für das städtische Grün.
Unter diesem Aspekt ist die Wiederaufnahme und Förderung von
Grünpflegepatenschaften auch aus Sicht des Baureferats/Grünflächenamts
begrüßenswert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 01 Zusammengefasste Stellungnahme des Rechtsamts
Anlage 02 Liste der bestehenden Patenschaftsvereinbarungen