Betreff
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 355a Flößau-/Karolinenstr.
Vorlage
SpA/0767/2019
Art
Beschlussvorlage - AB

1.  Der Bau- und Werkausschuss / der Stadtrat schließt sich den Ausführungen des Baureferates an.

2.  Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 355a Flößaustraße / Karolinenstraße mit den in der Vorlage genannten Zielsetzungen.

3.  Der genaue Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

4. Im weiteren Verfahren sind von der Verwaltung Vorschläge für die Quote für sozial gefördertem Wohnungsbau dem Bauausschuss zu unterbreiten.


Im Bereich zwischen Kaiserstraße, Karolinenstraße, Flößaustraße und Leyher Straße befinden sich mehrere zu Gewerbe- und Wohnzwecken genutzte Gebäude.

Die Wohngebäude befinden sich im Wesentlichen im Bereich der Leyher Straße.
Im Bereich Kaiserstraße, Ecke Leyher Straße existiert eine genehmigte Wohnbebauung sowie ein Handwerksbetrieb.
Im Bereich der Flößaustraße sind kleinteilig gewerbliche Nutzungen sowie Gewerbebrachen vorhanden.
Die Karolinenstraße und teilweise die Kaiserstraße sind von mehrgeschossigen Gewerbebauten geprägt.

 
Im Inneren des Karrees befindet sich eine städtebaulich ungeordnete Struktur von minderwertigen gewerblich genutzten Gebäuden mit teilweisem Leerstand.

Um den Bereich einer städtebaulich geordneten Nutzung zuzuführen und mögliche Nutzungskonflikte zu minimieren, soll für den oben beschriebenen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden (Geltungsbereich siehe Anlage).

Zielsetzung dieses Planes ist eine klare Definition der gewerblichen Bereiche, der gemischt genutzten Bereiche und der Wohnbereiche. Darüber hinaus soll durch die Festsetzung von Baufeldern die Möglichkeit zur Ergänzung der Blockrandbebauung und einer strukturierten Bebauung der inneren Bereiche des Karrees geschaffen werden. Im gewerblichen Bereich an der Karolinenstraße ist des Weiteren eine Baufläche vorgesehen die einen größeren gewerblichen Komplex in Anpassung an den Bestand an der Karolinenstraße vorsieht.


Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Gewerbe und Wohnen sollen die gewerblichen Flächen bezüglich der zulässigen Lärmemissionen eingeschränkt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 355a Flößaustraße / Karolinenstraße