Der Venusweg verläuft ab der Sonnenstraße in allgemein östliche
Richtung und ist für Kraftfahrzeuge nicht durchgehend befahrbar. Sowohl entlang
der nördlichen als auch der südlichen Straßenseite sind Senkrechtparkstände
baulich angelegt, die der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehen. Zwischen
den Gebäuden entlang des Venusweges und den Senkrechtparkständen verlaufen
Gehwege. Der Venusweg weist keinen Durchgangsverkehr auf. Es dominiert der
Ziel- und Quellverkehr, ausgenommen hiervon ist der Radverkehr, für den eine
Anbindung an die Waldstraße besteht. Das Umfeld des Venusweges ist für höhere
Fahrgeschwindigkeiten nicht geeignet, auch die relativ kurze Streckenlänge der
Straße fördert keine höheren Geschwindigkeiten.
Für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches fehlt es an den
baulichen Voraussetzungen, da der Venusweg gerade nicht niveaugleich ausgebaut
ist. Der Straßenraum wird überwiegend durch Kfz-Stellplätze geprägt, ein
städtebaulicher Nutzen eines verkehrsberuhigten Bereiches erschließt sich
nicht. Die Straßenverkehrsbehörde kann die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches im Venusweg nicht empfehlen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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