Der Antrag wird abgelehnt.
Die Helmstraße wurde bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses am
12.11.2018 und am 06.05.2019 behandelt. Am 12.11.2018 wurde einstimmig
beschlossen, dass die Helmstraße dauerhaft als verkehrsberuhigter Bereich
befahr bleibt. Eine Anfrage von Frau StRin Bayer-Tersch wurde am 06.05.2019
unter TOP 12.2 mündlich beantwortet.
An den Verkehrsverhältnissen in der Helmstraße hat sich keine Änderung
ergeben. Es wird daher auf die Beschlussvorlage SVA/165/2018 und den am
12.11.2018 ergangenen Beschluss verwiesen.
Dass es während der Fürther Michaeliskirchweih zu Fahrten vom
Helmplatz über Helmstraße und Königsplatz kommt, ist der Notausfahrt für die
Feuerwehr geschuldet. Diese Verbindung wird im Allgemeinen aber durch den
Individualverkehr während der Kirchweih kaum genutzt. Die Verkehrssituation
während der Kirchweih ist mit dem Verkehrsablauf einer Bundesstraße über den
Jahresverlauf hinweg nicht zu vergleichen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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