Das Referat II erhält die Bezeichnung „Referat für Finanzen, Organisation, Personal und
Digitalisierung“.
Der Stadtrat beschloss am 20.12.2017 den Aufbau einer Digitalisierungs-Strategie für die Stadtverwaltung Fürth.
Konkret wurde vereinbart, dass
-
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen
digitale Produkte und Services
(E-Governmentleistungen) angeboten werden und
-
eine Digitalisierung und Vernetzung von internen
Geschäftsprozessen stattfinden muss, mit der Zielsetzung, Effizienz, Qualität
und Geschwindigkeit zu erhöhen und gleichzeitig die Kosten zu reduzieren
(Digitalisierung interner Verwaltungsprozesse).
Der Themenkomplex „Smart City“
sollte hierbei (zunächst einmal) ausgeklammert werden. Bei diesem Begriff
stehen insbesondere Energie und Mobilität in Verbindung mit der Nutzung
moderner Informations- und Kommunikationstechnologie für Klimaschutz und
Lebensqualität im Mittelpunkt. Zunächst steht jedoch die Umsetzung des OZG im
Referat II im Vordergrund.
Im Zuge dieses Beschlusses
wurde beim Organisationsamt sukzessive eine Abteilung „Digitalisierung“
aufgebaut und die bis dahin bestehende Amtsstruktur entsprechend angepasst
sowie die Dienststelle in „Amt für Organisation und Digitalisierung“ umbenannt.
Die für die Abteilung
Digitalisierung insgesamt 6,5 geschaffenen VZÄ für die Bereiche
Prozessoptimierung, IT-Projektmanagement, Formularwesen, IT-Sicherheit und
Datenschutz sowie für die Abteilungsleitung, sind bis auf die
Formularmanagement Stelle (0,5 VZÄ) mittlerweile alle besetzt, allerdings erst
seit dem 01.09.2019 bzw. 01.10. 2019 bzw. zum 01.11.2019. Die Besetzung der
Formularmanagementstelle ist dringend nötig. Es zeichnet sich ab, dass zur
Umsetzung des OZG darüber hinaus Personal benötigt wird.
Bisher wurden u.a. die Themen:
Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, Aufbau einer
E-Government Architektur, Weiterentwicklung
der DMS-Strategie, Aufbau einer Scanstelle in der Poststelle, Umsetzung der
E-Rechnung, Beauftragung einer Online-Termin-Vergabe, Implementierung des
Behördenportales und Beschaffung einer Workflow-Engine vorangetrieben.
Mit Stadtratsbeschluss vom
23.01.2019 wurde die Zuständigkeit für die
E-Governmentleistungen vom BMPA in das Rf. II/OrgA transferiert.
Daher ist es
nur folgerichtig, wenn - auf Wunsch des Oberbürgermeisters - auch das für das
Amt für Organisation und Digitalisierung zuständige Referat einen
entsprechenden Namenszusatz erhält.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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