Betreff
Radverkehrskonzept: Modul Fahrradstraßen | Instruktionsergebnis | weiteres Vorgehen
Vorlage
SpA/0769/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Die Ausweisung der Dambacher Straße zusammen mit dem westlichen Abschnitt der Karolinenstraße, der Johannisstraße und dem westlichen Abschnitt der Herrnstraße als Fahrradstraße wird gemäß dieser Vorlage beschlossen.

 

Der BWA beschließt Variante _ (1 oder 2) für die Markierung der Fahrradstraßen.

 

Die Beschilderung soll noch in diesem Jahr angebracht werden, die Markierungsarbeiten können erst bei entsprechender Witterung durchgeführt werden.


Ausgangslage

Am 13. Februar 2019 wurde dem BWA im Rahmen des Radverkehrskonzeptes das Modul Fahrradstraßen vorgestellt. Darin wurde die sukzessive Ausweisung von etwa drei bis sechs Fahrradstraßen pro Jahr beschlossen.

Fahrradstraßen eignen sich für Hauptverbindungen des Radverkehrs bzw. bei (erwartetem) hohem Radverkehrsaufkommen. Sie begünstigen eine Bündelung und Lenkung des Radverkehrs. Fahrradstraßen machen Hauptverbindungen des Radverkehrs im Erschließungsstraßennetz sichtbar und erhöhen gleichzeitig deren Qualität und Attraktivität. Sie werden als sicher eingestuft und können die Verkehrssicherheit erhöhen.

Vorgehen

Im Anschluss an eine Ortsbesichtigung zusammen mit dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Tiefbauamt/Bauhof wurden die Planungen ausgearbeitet und im September 2019 instruiert. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen der beteiligten Stellen liegt als Anlage bei. Grundtenor der Rückmeldungen ist eine durchwegs positive Reaktion gegenüber dem Vorhaben.

Um den Bereich westlich der Schwabacher Straße vom Kfz-Durchgangsverkehr freizuhalten, wurden außer der Dambacher Straße auch drei Nebenstraßen in das Fahrradstraßennetz aufgenommen (Karolinen- und Johannisstraße zwischen Schwabacher und Dambacher Straße sowie ein Teilabschnitt der Herrnstraße zwischen Dambacher und Neumannstraße).

Im ersten Bearbeitungsschritt wurde auch der Streckenabschnitt Austraße und Jahnstraße untersucht. Im Zuge der tieferen Bearbeitung wurde festgestellt, dass die Straßenoberfläche in einem für Radfahrer ungeeignetem, sehr schlechtem Zustand ist. Des Weiteren müsste der Knotenpunkt Schwabacher/Jahnstraße signaltechnisch neu geregelt werden. Zudem müssten bei regelkonformer Anordnung einer Fahrradstraße dort zwingend ca. 40 Parkplätze entfallen. Auch der versetzte Knotenpunkt zwischen Dambacher Straße und Austraße erfordert den Einbau von Querungshilfen für Radfahrer und Fußgänger.

Daher wurden diese Abschnitte zunächst zurückgestellt. Bei der Sanierung der Austraße und dem westlichen Teil der Jahnstraße kann der Straßenraum neu aufgeteilt werden, um die verschiedenen Belange besser berücksichtigen zu können.

Beschilderung und Markierung

Anfang und Ende von Fahrradstraßen werden per Vorschriftszeichen 244.1 bzw. Vorschriftszeichen 244.2 angezeigt. Zusätzlich empfiehlt sich das Abringen entsprechender Bodenmarkierungen (s. u.).

Im Rahmen der Instruktion wurden zwei verschiedenen Arten der Einmündungsgestaltung vorgestellt und abgefragt:

In Variante 1 werden die Kreuzungsbereiche mit einer Rotmarkierung eingefärbt.

In Variante 2 wird das Verkehrszeichen 244.1 (Fahrradstraße) großflächig aufgebracht.

Abb.: Straßenmarkierungen im Knotenpunktsbereich (Variante 1 und 2)

Tendenziell wird von den beteiligten Dienststellen die Rotmarkierung (Variante 1) bevorzugt. Seitens SpA/Vpl wird ebenfalls die Rotmarkierung empfohlen.

Zusammenfassung der wesentlichen Instruktionsergebnisse

Der im Plan als Sackgasse dargestellte kurze Abschnitt der Herrnstraße soll nicht als Sackgasse sondern ebenfalls als Fahrradstraße ausgewiesen werden.

Im Bereich des Kindergartens in Höhe Dambacher Straße 84 müssen die Sichtfelder ausweitet bzw. angepasst werden. Dadurch entfallen zwei Parkplätze am Straßenrand.

Die Einbahnstraße im nördlichen Bereich der Dambacher Straße entfällt auf Anraten des SVA.

Alle Änderungen und Anregungen aus der Instruktion wurden übernommen und in der Plandarstellung entsprechend angepasst. Die überarbeitete Planung wird als Grundlage für einen Markierungs- und Beschilderungsplan dienen. Die Abbildungen der Verkehrszeichen im Übersichtsplan PLAN_Fahrradstrassen_MIV_20191029.pdf (Anlage) dienen lediglich der Verdeutlichung der Änderungen der Verkehrsführung im MiV.

Die Markierungsarbeiten können witterungsbedingt erst im Frühjahr realisieren werden, vorher kann vorerst nur die Beschilderung installiert werden.

Die Kosten für die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahme (ohne Straßenbau) werden auf € 81.000,- geschätzt. Kosten für den Deckenbau liegen noch nicht vor.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

81 000 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Instruktionsergebnis_Fahrradstraßen_20191029.pdf

PLAN_Fahrradstrassen_MIV_20191029.pdf

FSTR_Dambacher_20191029-Abschnitt-1

FSTR_Dambacher_20191029-Abschnitt-2

FSTR_Dambacher_20191029-Abschnitt-3