Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.
Die Ausweisung der Dambacher Straße zusammen mit dem westlichen Abschnitt der Karolinenstraße, der Johannisstraße und dem westlichen Abschnitt der Herrnstraße als Fahrradstraße wird gemäß dieser Vorlage beschlossen.
Der BWA beschließt Variante _ (1 oder 2) für die Markierung der Fahrradstraßen.
Die Beschilderung soll noch in diesem Jahr angebracht werden, die Markierungsarbeiten können erst bei entsprechender Witterung durchgeführt werden.
Ausgangslage
Am 13. Februar 2019 wurde dem BWA im
Rahmen des Radverkehrskonzeptes das Modul Fahrradstraßen vorgestellt.
Darin wurde die sukzessive Ausweisung von etwa drei bis sechs Fahrradstraßen
pro Jahr beschlossen.
Fahrradstraßen eignen sich für Hauptverbindungen
des Radverkehrs bzw. bei (erwartetem) hohem Radverkehrsaufkommen. Sie
begünstigen eine Bündelung und Lenkung des Radverkehrs. Fahrradstraßen machen
Hauptverbindungen des Radverkehrs im Erschließungsstraßennetz sichtbar und
erhöhen gleichzeitig deren Qualität und Attraktivität. Sie werden als sicher
eingestuft und können die Verkehrssicherheit erhöhen.
Vorgehen
Im Anschluss an eine Ortsbesichtigung
zusammen mit dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Tiefbauamt/Bauhof
wurden die Planungen ausgearbeitet und im September 2019 instruiert. Die
Zusammenfassung der Rückmeldungen der beteiligten Stellen liegt als Anlage bei.
Grundtenor der Rückmeldungen ist eine durchwegs positive Reaktion gegenüber dem
Vorhaben.
Um den Bereich westlich der Schwabacher
Straße vom Kfz-Durchgangsverkehr freizuhalten, wurden außer der Dambacher
Straße auch drei Nebenstraßen in das Fahrradstraßennetz aufgenommen (Karolinen-
und Johannisstraße zwischen Schwabacher und Dambacher Straße sowie ein
Teilabschnitt der Herrnstraße zwischen Dambacher und Neumannstraße).
Im ersten Bearbeitungsschritt wurde
auch der Streckenabschnitt Austraße und Jahnstraße untersucht. Im Zuge der
tieferen Bearbeitung wurde festgestellt, dass die Straßenoberfläche in einem
für Radfahrer ungeeignetem, sehr schlechtem Zustand ist. Des Weiteren müsste
der Knotenpunkt Schwabacher/Jahnstraße signaltechnisch neu geregelt werden.
Zudem müssten bei regelkonformer Anordnung einer Fahrradstraße dort zwingend
ca. 40 Parkplätze entfallen. Auch der versetzte Knotenpunkt zwischen Dambacher
Straße und Austraße erfordert den Einbau von Querungshilfen für Radfahrer und
Fußgänger.
Daher wurden diese Abschnitte
zunächst zurückgestellt. Bei der Sanierung der Austraße und dem westlichen Teil
der Jahnstraße kann der Straßenraum neu aufgeteilt werden, um die verschiedenen
Belange besser berücksichtigen zu können.
Beschilderung und Markierung
Anfang und Ende von Fahrradstraßen
werden per Vorschriftszeichen 244.1 bzw. Vorschriftszeichen 244.2 angezeigt.
Zusätzlich empfiehlt sich das Abringen entsprechender Bodenmarkierungen (s.
u.).
Im Rahmen der Instruktion wurden zwei
verschiedenen Arten der Einmündungsgestaltung vorgestellt und abgefragt:
In Variante 1 werden die
Kreuzungsbereiche mit einer Rotmarkierung eingefärbt.
In Variante 2 wird das
Verkehrszeichen 244.1 (Fahrradstraße) großflächig aufgebracht.
Abb.: Straßenmarkierungen im
Knotenpunktsbereich (Variante 1 und 2)
Tendenziell wird von den beteiligten
Dienststellen die Rotmarkierung (Variante 1) bevorzugt. Seitens SpA/Vpl wird
ebenfalls die Rotmarkierung empfohlen.
Zusammenfassung der wesentlichen Instruktionsergebnisse
Der im Plan als Sackgasse
dargestellte kurze Abschnitt der Herrnstraße soll nicht als Sackgasse sondern
ebenfalls als Fahrradstraße ausgewiesen werden.
Im Bereich des Kindergartens in Höhe
Dambacher Straße 84 müssen die Sichtfelder ausweitet bzw. angepasst werden.
Dadurch entfallen zwei Parkplätze am Straßenrand.
Die Einbahnstraße im nördlichen
Bereich der Dambacher Straße entfällt auf Anraten des SVA.
Alle Änderungen und Anregungen aus
der Instruktion wurden übernommen und in der Plandarstellung entsprechend
angepasst. Die überarbeitete Planung wird als Grundlage für einen Markierungs-
und Beschilderungsplan dienen. Die Abbildungen der Verkehrszeichen im
Übersichtsplan PLAN_Fahrradstrassen_MIV_20191029.pdf (Anlage) dienen lediglich der
Verdeutlichung der Änderungen der Verkehrsführung im MiV.
Die Markierungsarbeiten können
witterungsbedingt erst im Frühjahr realisieren werden, vorher kann vorerst nur
die Beschilderung installiert werden.
Die Kosten für die Markierungs- und
Beschilderungsmaßnahme (ohne Straßenbau) werden auf € 81.000,- geschätzt.
Kosten für den Deckenbau liegen noch nicht vor.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
81
000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Instruktionsergebnis_Fahrradstraßen_20191029.pdf
PLAN_Fahrradstrassen_MIV_20191029.pdf
FSTR_Dambacher_20191029-Abschnitt-1
FSTR_Dambacher_20191029-Abschnitt-2
FSTR_Dambacher_20191029-Abschnitt-3