Die Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.10.2019 beantwortet das Baureferat wie folgt:
Das Parkhaus des Landesamtes für Statistik dient nur der Unterbringung der
notwendigen Stellplätze für die Behörde. Ein öffentlicher Zugang ist nicht
vorgesehen.
Soweit bekannt können auf Grund der geringen
Grundstücksfläche zusätzliche Parkplätze für Anwohner nicht untergebracht
werden. Allerdings liegen dem Baureferat noch keine Planunterlagen vor.
Da es sich um eine staatliche Baumaßnahme handelt, ist keine Baugenehmigung erforderlich. Das Vorhaben wird im Rahmen eines sog. Zustimmungsverfahrens errichtet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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