Betreff
Heinrich-Schliemann-Gymnasium - Freigabe Preisgelder und Honorare Architektenwettbewerb
Vorlage
GWF/0341/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der BWA beschließt die Auszahlung der Preisgelder und Bearbeitungshonorare in Höhe von 230.000€ netto bzw. 273.700€ brutto, sowie die Preisgerichtshonorare in Höhe von ca. 25.000€ bzw. 29.750€ brutto.


Zum Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt.

Die Wettbewerbssumme wurde mit 230.000.- Euro netto, bzw. 273.700.- Euro brutto festgelegt und in einen Anteil Bearbeitungshonorar (75.000.- Euro netto) und einen Anteil Preissumme (155.000.- Euro netto) aufgeteilt. Für jede zugelassene Arbeit – es wurden 12 Arbeiten zugelassen – steht ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 6.250.- Euro netto zur Verfügung.

 

Das Preisgericht beschließt einstimmig, die Wettbewerbssumme wie folgt aufzuteilen:

                1.Preis 50.000.- Euro netto

                2. Preis 40.000.- Euro netto

                3. Preis 30.000.- Euro netto

                4. Preis 20.000.- Euro netto

                1 Anerkennung 15.000.- Euro netto

 

Weiterhin fallen Preisgerichtshonorare/ Fahrtkosten für die Teilnahme am Preisgericht der freischaffenden Fachpreisrichter in Höhe von ca. 25.000€ netto.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

303.450

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 2310.9400     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 08.10.2019