Der BWA beschließt die Auszahlung der Preisgelder und Bearbeitungshonorare in Höhe von 230.000€ netto bzw. 273.700€ brutto, sowie die Preisgerichtshonorare in Höhe von ca. 25.000€ bzw. 29.750€ brutto.
Zum Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt.
Die Wettbewerbssumme wurde mit 230.000.- Euro netto, bzw. 273.700.- Euro brutto festgelegt und in einen Anteil Bearbeitungshonorar (75.000.- Euro netto) und einen Anteil Preissumme (155.000.- Euro netto) aufgeteilt. Für jede zugelassene Arbeit – es wurden 12 Arbeiten zugelassen – steht ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 6.250.- Euro netto zur Verfügung.
Das Preisgericht beschließt einstimmig, die Wettbewerbssumme wie folgt aufzuteilen:
1.Preis 50.000.- Euro netto
2. Preis 40.000.- Euro netto
3. Preis 30.000.- Euro netto
4. Preis 20.000.- Euro netto
1 Anerkennung 15.000.- Euro netto
Weiterhin fallen Preisgerichtshonorare/ Fahrtkosten für die Teilnahme am Preisgericht der freischaffenden Fachpreisrichter in Höhe von ca. 25.000€ netto.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
303.450 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
2310.9400 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 08.10.2019