Der Verkehrsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth – Taxitarifverordnung vom 11.05.2005 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 21.11.2018.
Die
Taxi-Zentrale Fürth, Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, beantragt
mit Schreiben vom 01.08.2019 die Anpassung der Entgelte nach dem Taxitarif. Der
Antrag umfasst eine Erhöhung des Kilometerpreises für den ersten Kilometer von
3,50 € auf 3,70 €, ab dem zweiten bis einschließlich des fünften Kilometers von
1,80 € auf 2,00 €, sowie ab dem sechsten Kilometer von 1,55 € auf 1,60 €.
Ziel des
Antrages ist es, größtenteils identische Taxitarifmerkmale im Großraum
Nürnberg/Fürth/Erlangen zu generieren. Die beantragte Änderung des Taxitarifes
bedeutet, bezogen auf eine IHK-Standardfahrt, eine Anhebung um 6,41 %. Im
vorgeschalteten Anhörungsverfahren verweist die Industrie- und Handelskammer
für Mittelfranken auf eine überproportionale Steigerung im Hinblick auf die
IHK-Standardfahrt für den 2. bis einschließlich 5. Kilometer und empfiehlt eine
Anhebung für den 2. bis einschließlich 5. Kilometer auf 1,90 € anstelle
auf 2,00 €. Mit Blick auf die
Nachbarstädte und die wirtschaftliche Basis des Taxentarifes empfiehlt die
Genehmigungsbehörde jedoch, dem Antrag der Genossenschaft zu folgen.
Weitere Gegenvorstellungen wurden im Anhörverfahren nicht vorgebracht.
Im Interesse des Verbraucherschutzes soll der Höchstbetrag für Zuschläge
gedeckelt werden. Dem wird durch Aufnahme eines Höchstbetrages von 25,50 €
Rechnung getragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungsverordnung