Betreff
Änderung der Taxitarifordnung
Vorlage
SVA/0186/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Verkehrsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth – Taxitarifverordnung vom 11.05.2005 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 21.11.2018. 


Die Taxi-Zentrale Fürth, Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, beantragt mit Schreiben vom 01.08.2019 die Anpassung der Entgelte nach dem Taxitarif. Der Antrag umfasst eine Erhöhung des Kilometerpreises für den ersten Kilometer von 3,50 € auf 3,70 €, ab dem zweiten bis einschließlich des fünften Kilometers von 1,80 € auf 2,00 €, sowie ab dem sechsten Kilometer von 1,55 € auf 1,60 €.

Ziel des Antrages ist es, größtenteils identische Taxitarifmerkmale im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen zu generieren. Die beantragte Änderung des Taxitarifes bedeutet, bezogen auf eine IHK-Standardfahrt, eine Anhebung um 6,41 %. Im vorgeschalteten Anhörungsverfahren verweist die Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken auf eine überproportionale Steigerung im Hinblick auf die IHK-Standardfahrt für den 2. bis einschließlich 5. Kilometer und empfiehlt eine Anhebung für den 2. bis einschließlich 5. Kilometer auf 1,90 € anstelle auf    2,00 €. Mit Blick auf die Nachbarstädte und die wirtschaftliche Basis des Taxentarifes empfiehlt die Genehmigungsbehörde jedoch, dem Antrag der Genossenschaft zu folgen.
Weitere Gegenvorstellungen wurden im Anhörverfahren nicht vorgebracht.
Im Interesse des Verbraucherschutzes soll der Höchstbetrag für Zuschläge gedeckelt werden. Dem wird durch Aufnahme eines Höchstbetrages von 25,50 € Rechnung getragen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungsverordnung